EU-Märkte |
16.03.2020 12:52:45
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Esma verschärft Transparenzregeln für Short-Positionen auf Aktien
Nach Mitteilung der Esma müssen Investoren ab sofort den nationalen Aufsichtsbehörden melden, wenn sie Netto-Short-Positionen auf Aktien von 0,1 Prozent des ausstehenden Aktienkapitals halten. Diese Regelung gilt ab sofort für alle in regulierten EU-Märkten gehandelten Aktien, und zwar unabhängig vom Sitz des Investors.
Ausnahmen bilden demnach Aktien, deren hauptsächlicher Handelsort sich in einem Drittland befindet. Ausgenommen sind außerdem Market Making oder Aktivitäten, die der Stabilisierung des Kurses gelten. Die Esma beobachtet nach eigenen Angaben weiterhin genau die aktuelle Situation ist zu weiteren Maßnahmen bereit.
DJG/hab/mgo
(
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)
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