04.03.2016 05:41:58
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EQS-Ad hoc: nebag ag
EQS-Adhoc: nebag ag: Ausschüttung mit einer Rendite von 6.3% im Verhältnis zum Jahresendkurs pro Namenaktie beantragt / Anpassung Anlagereglement
Der Verwaltungsrat der nebag ag hat an seiner letzten Verwaltungsratssitzung beschlossen, der Generalversammlung vom 13. Mai 2016 eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 0.60 pro Namenaktie zu beantragen. Die Ausschüttung erfolgt in Form einer steuerfreien Nennwertrückzahlung. Sollte die Generalversammlung dem Antrag des Verwaltungsrates folgen, beträgt die Dividendenrendite im Verhältnis zum Jahresendkurs von CHF 9.51 insgesamt 6.3%.
Im Weiteren hat der Verwaltungsrat der nebag ag beschlossen, dass Anlagereglement so zu ändern, dass die nebag ag bei Bedarf bei ihren strategischen Beteiligungen Einsitz im Verwaltungsrat nehmen kann.
Zürich, 4. März 2016
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
nebag ag Herr Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36, CH-8002 Zürich Tel.: +41 (0)79 346 41 31 Fax: +41 (0)43 243 07 91 E-Mail: info@nebag.ch Internet www.nebag.ch
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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04.03.2016 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG. www.eqs.com - Medienarchiv unter http://switzerland.eqs.com/de/News Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Sprache: Deutsch Unternehmen: nebag ag c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36 8002 Zürich Schweiz Telefon: +41 (0)43 243 07 90 Fax: +41 (0)43 243 07 91 E-Mail: info@nebag.ch Internet: www.nebag.ch ISIN: CH0005059438 Börsen: Auslandsbörse(n) SIX Ende der Mitteilung EQS Group News-Service ---------------------------------------------------------------------------
442599 04.03.2016
EQS Group-Ad-hoc: nebag ag / Schlagwort(e): Ausschüttungen/Sonstiges
nebag ag: Ausschüttung mit einer Rendite von 6.3% im Verhältnis zum
Jahresendkurs pro Namenaktie beantragt / Anpassung Anlagereglement
04.03.2016 / 05:41
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ausschüttung mit einer Rendite von 6.3% im Verhältnis zum Jahresendkurs pro
Namenaktie beantragt / Anpassung Anlagereglement
Der Verwaltungsrat der nebag ag hat an seiner letzten Verwaltungsratssitzung beschlossen, der Generalversammlung vom 13. Mai 2016 eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 0.60 pro Namenaktie zu beantragen. Die Ausschüttung erfolgt in Form einer steuerfreien Nennwertrückzahlung. Sollte die Generalversammlung dem Antrag des Verwaltungsrates folgen, beträgt die Dividendenrendite im Verhältnis zum Jahresendkurs von CHF 9.51 insgesamt 6.3%.
Im Weiteren hat der Verwaltungsrat der nebag ag beschlossen, dass Anlagereglement so zu ändern, dass die nebag ag bei Bedarf bei ihren strategischen Beteiligungen Einsitz im Verwaltungsrat nehmen kann.
Zürich, 4. März 2016
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
nebag ag Herr Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36, CH-8002 Zürich Tel.: +41 (0)79 346 41 31 Fax: +41 (0)43 243 07 91 E-Mail: info@nebag.ch Internet www.nebag.ch
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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Sprache: Deutsch Unternehmen: nebag ag c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36 8002 Zürich Schweiz Telefon: +41 (0)43 243 07 90 Fax: +41 (0)43 243 07 91 E-Mail: info@nebag.ch Internet: www.nebag.ch ISIN: CH0005059438 Börsen: Auslandsbörse(n) SIX Ende der Mitteilung EQS Group News-Service ---------------------------------------------------------------------------
442599 04.03.2016
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