Raiffeisen Aktie
WKN: 60630 / ISIN: AT0000606306
RBI-Kapitalerhöhung möglich |
19.08.2016 12:00:00
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Entscheidung über Fusion von RBI und RZB fällt im September
Die angepeilten Kernkapitalquoten - 12,2 Prozent für das Common Equity Tier 1 Ratio (fully loaded) und 12,5 Prozent für das CET 1 Ratio (transitional) - habe man bereits eineinhalb Jahre früher als geplant erreicht, betonte Sevelda, der Transformationsprozess werde aber fortgesetzt.
Der Verkauf der slowenischen Tochter sei abgeschlossen, der Verkaufsprozess für die Polen-Tochter Polbank gehe weiter. Mit dem polnischen Regulator habe man sich auf eine Ausgliederung des Schweizer-Franken-Portfolios geeinigt und nun nehme man die Angebote von Banken entgegen, die an der Übernahme des restlichen Portfolios interessiert seien. "Ich kann Ihnen sagen, dass wir einige interessante Angebote erhalten haben", sagte der RBI-Chef.
Der für die Polbank geplante Börsengang sei nicht abgesagt worden, aber der polnische Regulator werde die IPO-Verpflichtung als erfüllt betrachten, wenn der Verkauf der Bank noch heuer abgewickelt werde. "Dabei sind wir gut unterwegs", so Sevelda.
Die Reduktion des Asiengeschäfts soll fortgesetzt und heuer großteils abgeschlossen werden. "In China werden wir vielleicht eine kleine Einheit behalten müssen, um einige schwierige Darlehen weiter zu reduzieren."
"In Russland sind wir dabei unseren Fußabdruck weiter anzupassen", sagte Sevelda. "Die Filialoptimierung ist abgeschlossen, wir haben unsere Präsenz in Russland von 65 auf 44 Städte reduziert." Die Bank dort sei weiterhin hoch profitabel. In der Ukraine sei man wieder in der Gewinnzone und habe ein exzellentes Halbjahresergebnis erzielt.
Die tschechische Direktbank-Tochter Zuno soll entweder verkauft oder integriert werden. "Die positive Entwicklung in Ungarn geht weiter, wir haben die Kosten im Jahresabstand um 20 Prozent gesenkt."
In Rumänien haben sich ein im zweiten Quartal 2016 in Kraft getretenes Sondergesetz ("Walk Away Law") mit 43 Mio. Euro negativ ausgewirkt, berichtete Sevelda. Allerdings habe das Verfassungsgericht bereits geurteilt, dass Verbraucherverträge nicht rückwirkend geändert werden können. "Das gibt uns Anlass zur Hoffnung im Hinblick auf die rückwirkende Anwendung des Walk Away Law, das nun ebenfalls vom Verfassungsgericht geprüft wird." Das Gesetz ermöglicht es Hypothekarkreditnehmern, ihre Schulden loszuwerden, indem sie die betreffenden Immobilien an die Banken abtreten.
ivn/phs

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