10.12.2008 12:54:00
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Energieversorger HSE zieht im Streit um Versorgungsnetze vor BGH
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte im Januar geurteilt, Anbieter müssten in einem solchen Fall Teile ihres Versorgungsnetzes an den Wettbewerber übertragen, außer Verkauf seien aber auch Verpachtung oder Leasing denkbar (Az.: 11 U 19/07 und 11 U 20/07). Im konkreten Fall hatte das OLG laut HSE jedoch darauf verwiesen, es handele sich um Altverträge, was für einen Verkauf spreche.
Nach Auffassung der von zwei Konkurrenten beklagten HSE erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz aber auch in diesem Fall eine Verpachtung der Leitungsnetze. Der Versorger hatte schon im Januar angekündigt, den Rechtsstreit "wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die gesamte Energiewirtschaft" zur Klärung vor den BGH zu bringen. Am Mittwoch erklärte der HSE-Vorstandschef Albert Filbert laut Mitteilung: "Dass wir eine Klärung der Fragen vor dem Bundesgerichtshof erwirkt haben, ist für uns ein wichtiger Etappensieg."
Konkret geht es um das Erdgasnetz in Bürstadt und das Stromnetz in Seeheim-Jugenheim. Die Stromversorgung in Seeheim-Jugenheim hatte ab Januar 2006 die Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG (GGEW AG/Bensheim) vom Konkurrenten HSE übernommen. In der Folge beanspruchte die GGEW das Eigentum am Stromversorgungsnetz der Kommune. Ebenfalls im Jahr 2006 bekam in Bürstadt der örtliche Versorger ENERGIERIED (Lampertheim) die Konzession für die Erdgasversorgung. Für Verbraucher haben die juristischen Scharmützel keine spürbaren Auswirkungen: Sie werden unverändert mit Strom und Gas beliefert./jb/DP/edh
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