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BGH-Urteil 05.12.2023 15:27:00

EnBW-Aktie gibt ab: Stuttgarter Fernwärmenetz muss von EnBW doch nicht beseitigen werden

EnBW-Aktie gibt ab: Stuttgarter Fernwärmenetz muss von EnBW doch nicht beseitigen werden

Dahingehend habe der Senat anders entschieden als zuvor das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff am Dienstag in Karlsruhe. Darüber hinaus bestätigte der Kartellsenat die Entscheidungen der Vorinstanzen unter anderem mit Blick auf die Frage, wem das Fernwärmenetz gehört. Demnach ist die EnBW die Eigentümerin. Die Landeshauptstadt könne die Übereignung des Netzes nicht verlangen. (Az. KZR 101/20)

Grund für den Streit war ein Vertrag, der 2013 ausgelaufen war und nie erneuert wurde. Auf dieser Grundlage hatte EnBW das Fernwärmenetz verlegt und immer weiter auf heute 218 Kilometer ausgebaut - größtenteils auf städtischen Grundstücken.

Die Landeshauptstadt hatte den Energieversorger unter anderem auf Übereignung der Anlagen verklagt. Dies hatten schon die Vorinstanzen abgewiesen; daran rüttelte auch der BGH nicht. Allerdings verurteilte das OLG Stuttgart den Karlsruher Energiekonzern im Jahr 2020 dazu, die Anlagen im Zweifelsfall zurückzubauen. Das ist nun vom Tisch.

Die EnBW-Aktie verliert via XETRA zeitweise 2,1 Prozent auf 83,80 Euro.

KARLSRUHE (dpa-AFX)

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Bildquelle: EnBW

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