22.06.2010 11:32:46
|
Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA) ist eine "Form der Vorratsdatenspeicherung": Vermehrter Widerstand aus Politik und Wirtschaft / Verfassungsbeschwerde auf dem Weg
Der FDP-Bundestagsabgeordneten Hartfried Wolff, Vorsitzender des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik, erwartet eine "deutliche Einschränkung oder Abschaffung dieses bürokratischen Instruments". Für den Steuerberaterverband "verfehlt das Gesetz seinen Zweck". Die Grund¬idee des Elena-Verfahrens sei zwar "zweifellos gut, die Umsetzung aber nicht", urteilt der Arbeitgeberverband BDA. Sinn ergebe das ganze Projekt nur, wenn "die jeweils höchst unter¬schiedlichen Datenanforderungen für die Bewilligung von Sozialleistungen so weit wie möglich harmonisiert werden". Weil das aber nicht so gehandhabt werde, sei "der vom Arbeitgebern zu meldende Datensatz nicht so schlank, wie er sein könnte und müsste".
Der Berliner Anwalt Meinhard Starostik, der in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung durchsetzte, geht jetzt auch gegen Elena im Namen von 22.000 Klägern mit einer Verfassungsbeschwerde vor. "Mit Elena wird eine einheitliche Datei der abhängig Beschäftigten geschaffen, das ist doch eindeutig", sagte Starostik gegenüber ''impulse''.
Originaltext: impulse, G+J Wirtschaftsmedien Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8327 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8327.rss2
Pressekontakt: Joachim Haack, Sprecher G+J Wirtschaftsmedien c/o PubliKom Kommunikationsberatung GmbH Telefon: +49-40-39-92-72-0 Telefax: +49-40-39-92-72-10 E-Mail: jhaack@publikom.com
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!