Einspruch abgelehnt |
25.05.2017 07:46:45
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Ex-Volkswagen-Manager muss weiter in US-Haft bleiben
Ein Bundesberufungsgericht in Cincinnati wies den Einspruch gegen die Inhaftierung zurück. Der Bundesrichter Sean Cox hatte es im März in Detroit abgelehnt, den Beschuldigten vor Prozessbeginn gegen eine Kaution auf freien Fuß zu setzen. Der Richter begründete seine Entscheidung damals mit Fluchtgefahr, denn Oliver Schmidt könnte sich nach Deutschland absetzen, um so einer Verurteilung in den USA zu entgehen.
Das Berufungsgericht stellte nun fest, dass der Richter Cox alle relevanten rechtlichen Faktoren richtig beurteilt hat. Ein Rechtsanwalt von Oliver Schmidt war für eine Stellungnahme kurzfristig nicht erreichbar. Eine Volkswagen-Sprecherin lehnte einen Kommentar in der Sache ab.
Schmidt war Anfang des Jahres im Zusammenhang mit dem Dieselskandal in den USA festgenommen worden. Der Prozess gegen den früheren Manager soll im Januar nächsten Jahres beginnen. Der Manager wird beschuldigt, einen wesentlichen Anteil an der Manipulation von Abgaswerten bei Dieselautos und der Verschleierung dieser Tat vor den US-Behörden gehabt zu haben.
Von Mike Spector
DETROIT (Dow Jones)
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