Einbehalt von Provisionen 14.01.2014 16:54:33

Verbraucherschützer scheitern vor Gericht gegen Deutsche Bank

Die Vereinbarung über den Einbehalt von Provisionen aus Wertpapiergeschäften sei weder intransparent, noch benachteilige sie die Kunden unangemessen, hieß es am Dienstag in Karlsruhe.

Damit scheiterte der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit einer Klage gegen die Deutschen Bank. In der Vereinbarung erklärte der Kunde sich damit einverstanden, dass die Bank die Provisionen aus Wertpapiergeschäften behalten darf.

Die unter Juristen umstrittene und bislang vom BGH nicht entschiedene Frage, ob Banken überhaupt Provisionen aus Wertpapiergeschäften behalten dürfen, hat das Gericht nicht entschieden. Das sei in diesem Fall nicht notwendig gewesen, sagte der Senatsvorsitzende Ulrich Wiechers./din/DP/edh

KARLSRUHE (dpa-AFX)

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