10.04.2016 18:07:37

EANS-News: FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht / Bekanntmachung gemäß § 116 Abs 6 BaSAG

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Unternehmen/FMA Maßnahme

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß Bundesgesetz zur Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) teilt mit, dass sie hinsichtlich der HETA ASSET RESOLUTION AG per Maßnahmenbescheid vom 10.04.2016 das Abwicklungsinstrument der Gläubigerbeteiligung angewandt hat.

* Die Posten des harten Kernkapitals, der Nennwert der Instrumente des Ergänzungskapitals sowie der Nennwert sonstiger nachrangiger Verbindlichkeiten sowie sämtliche bis zum 28.02.2015 aufgelaufene Zinsen wurden auf null herabgesetzt. * Der Nennwert oder der ausstehende Restbetrag der restlichen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der HETA ASSET RESOLUTION AG, einschließlich solcher deren Sachverhalt zum 01.03.2015 bereits begründet war, deren Eintritt oder Höhe jedoch ungewiss ist, sowie sämtliche bis zum 28.02.2015 aufgelaufene Zinsen wurden auf einen Betrag iHv 46,02 von Hundert herabgesetzt.

Begleitend wurden weitere Abwicklungsbefugnisse angewandt:

* Die Fälligkeit der von der HETA ASSET RESOLUTION AG ausgegebenen Schuldtitel und der anderen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten oder Restbeträge, die bereits zum 01.03.2015 bestanden, wurde dahingehend geändert, dass sie mit dem Auflösungsbeschluss nach § 84 Abs. 9 BaSAG, jedoch spätestens am 31.12.2023 eintritt. * Der Zinssatz auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten und relevante Kapitalinstrumente der HETA ASSET RESOLUTION AG wurde mit Wirkung ab 01.03.2015 auf null von Hundert gesetzt. * Die mit den bestehenden Anteilen und anderen Eigentumstiteln der HETA ASSET RESOLUTION AG verbundenen Rechte und Pflichten wurden mit Ausnahme der damit verbundenen Verwaltungsrechte gelöscht. Die FMA übernimmt die Kontrolle über die HETA ASSET RESOLUTION AG und übt sämtliche mit den Anteilen und anderen Eigentumstiteln verbundenen Verwaltungsrechte aus.

Das Maßnahmenedikt mit einer Liste der betroffenen Verbindlichkeiten ist abrufbar unter https://www.fma.gv.at/typo3conf/ext/dam_download/s ecure.php?u=0&file=13884&t=1460383292&hash=0f28cb47f2ee865712aa4c52bd bfa337

Der Maßnahmenbescheid vom 01.03.2015 wurde durch den Vorstellungsbescheid vom 10.04.2016 bestätigt: https://www.fma.gv.at/ typo3conf/ext/dam_download/secure.php?u=0&file=16294&t=1460383292&has h=401236408eca30b33c310d13355a8101

Für Rückfragen bezüglich der einzelnen Emissionen verweist die FMA auf die Emittentin.

Rückfragehinweis: Elisabeth Pechmann, BA

HETA ASSET RESOLUTION AG

Corporate Communications / Investor Relations

+43 (0) 50209 4623

Holding@heta-asset-resolution.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht Otto-Wagner-Platz 5 A-1090 Wien Telefon: +43(1)249 59-0 FAX: +43(1)249 59-5499 Email: fma@fma.gv.at WWW: www.fma.gv.at Branche: Wirtschaft & Finanzen ISIN:
Indizes: Börsen: Sprache: Deutsch

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