20.10.2017 10:00:41

DGAP-WpÜG: Pflichtangebot; DE0005013007

Zielgesellschaft: Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft; Bieter: JP's Nevada Trust

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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JP's Nevada Trust

Henderson, USA

Berichtigung nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG) der Angebotsunterlage des Pflichtangebots der

JP's Nevada Trust

1701 Green Pwky Ste 9C, Henderson, NV 89074 in den USA

an die Aktionäre der

Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft

Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren, Deutschland

zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der

Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft

gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von

EUR 391,71 je ABK-Aktie

Annahmefrist:

5. Oktober 2017 bis 2. November 2017, 24:00 Uhr MEZ

Auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Aktienbrauerei

Kaufbeuren Aktiengesellschaft:

ISIN DE0005013007

A. Vorbemerkung

Der JP's Nevada Trust mit Sitz in Henderson, USA, Geschäftsadresse 1701

Green Pkwy Ste 9C, Henderson, NV 89074, USA, (der 'Bieter') hat am 5.

Oktober 2017 die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot an die Aktionäre

der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft ('ABK-Aktionäre') mit Sitz

in Kaufbeuren, Deutschland, (die 'Zielgesellschaft') zum Erwerb sämtlicher

auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Zielgesellschaft

(WKN, 501300; ISIN DE0005013007) (die 'ABK-Aktien') gegen Zahlung einer

Geldleistung in Höhe von EUR 391,71 je ABK-Aktie veröffentlicht (die

'Angebotsunterlage'). Die Frist für die Annahme des Pflichtangebotes endet

am 2. November 2017, 24:00 Uhr MEZ, soweit sie sich nicht nach den

gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert (die 'Annahmefrist').

Die Angebotsunterlage wurde am 5. Oktober 2017 in Übereinstimmung mit § 14

Abs. 2 und 3 WpÜG veröffentlicht durch Bekanntgabe und Abrufbarkeit im

Internet unter http://ag.aktienbrauerei.de in deutscher Sprache sowie

durch Bereithaltung von Exemplaren zur kostenlosen Ausgabe bei der ACON

Actienbank AG, Heimeranstraße 37, 80339, München, Tel.: 089/244 118 300,

Fax: 089/244 118 310, E-Mail: info@aconbank.de.

Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung zur kostenlosen

Ausgabe von Exemplaren der Angebotsunterlage bei der ACON Aktienbank AG und

(ii) die Bekanntgabe und Abrufbarkeit im Internet unter der Internetadresse

http://ag.aktienbrauerei.de wurde ebenfalls am 5. Oktober 2017 im

Bundesanzeiger veröffentlicht.

Aufgrund für den Bieter nicht vorhersehbarer Umstände nach erfolgter

Veröffentlichung der Angebotsunterlage, steht das in Gliederungspunkt H II.

2. der Angebotsunterlage genannte Abwicklungskonto 3309 des Bankhauses

Neelmeyer AG bei der Clearstream Banking AG nicht zur Verfügung. Deswegen

ist es erforderlich, dass die Technik der Abwicklung des Pflichtangebots

geändert wird.

Aus diesem Grund wird die Angebotsunterlage gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 WpÜG

berichtigt.

Dies führt zu Berichtigungen der Darstellung in den Gliederungspunkten B.,

H. II. 2. bis 4. und J.I. der Angebotsunterlage.

B. Berichtigung

I. Berichtigung von Gliederungspunkt B. der Angebotsunterlage

Annahme Die Annahme ist schriftlich oder in Textform gegenüber den

Depotbanken des jeweiligen ABK-Aktionärs zu erklären. Sie wird

durch einen Sperrvermerk der depotführenden Bank auf dem Depot des

ABK-Aktionärs wirksam ('Zum Verkauf eingereichte ABK-Aktien').

ISIN / WKN ABK-Aktien: ISIN DE 0005013007 / WKN

501300.

Die Annahme der ABK-Aktionäre erfolgt

nicht mehr durch Umbuchung in die ISIN

DE000A2GSVT9/ WKN A2G SVT für Zum Verkauf

eingereichte ABK-Aktien, da die ISIN

DE000A2GSVT9/ WKN A2G SVT nicht mehr

besteht.

II. Berichtigung von Gliederungspunkt H. II. 2. bis 4. der

Angebotsunterlage

2. Annahmeerklärung

Die Annahme der ABK-Aktionäre erfolgt nicht mehr durch Umbuchung in die

ISIN DE000A2GSVT9.

Die ABK-Aktionäre können nunmehr das Angebot innerhalb der Annahmefrist

dadurch annehmen, dass sie

- schriftlich oder in Textform gegenüber ihrem depotführenden

Wertpapierdienstleistungsunternehmen ('depotführende Bank') die Annahme

des Pflichtangebots unter Angabe der Anzahl der ABK-Aktien, für die sie

dieses Pflichtangebot annehmen wollen, erklären ('Annahmeerklärung');

- die ABK-Aktien, für welche die Annahme des Pflichtangebots erklärt

werden soll, ('Zum Verkauf eingereichte ABK-Aktien') durch ihr

depotführendes Institut im Wertpapierdepot mit einem Sperrvermerk

versehen lassen, der sicherstellt, dass die ABK-Aktien bis zur

Abwicklung des Pflichtangebots, das heißt bis zur Übertragung der im

Rahmen des Pflichtangebots zu berücksichtigenden ABK-Aktien, nicht

anderweitig börslich oder außerbörslich veräußert werden.

Klarstellend wird festgehalten, dass etwaige bereits vor dieser

Bekanntmachung erklärte Annahmeerklärungen von ABK-Aktionären weiterhin

gültig bleiben und nicht wiederholt werden müssen. Mit Eintrag des

Sperrvermerks gelten die Vorschriften dieser Berichtigung für die Annahme

des Angebots und der Abwicklung.

Die Annahmeerklärung, auch wenn diese vor Veröffentlichung dieser

Berichtigung gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 WpÜG erfolgt sein sollte, wird nur

wirksam, wenn die Zum Verkauf eingereichten ABK-Aktien bis spätestens 18:00

Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der

Annahmefrist im Wertpapierdepot mit einem Sperrvermerk versehen sind. Der

Sperrvermerk ist durch die jeweilige depotführende Bank nach Erhalt der

Annahmeerklärung zu veranlassen.

Annahmeerklärungen, die bei der jeweiligen depotführenden Bank nicht

innerhalb der Annahmefrist oder falsch oder unvollständig abgegeben werden,

geltend nicht als Annahme des Angebots und berechtigen den betreffenden

ABK-Aktionär nicht zum Erhalt des Angebotspreises. Weder der Bieter noch

die begleitende Bank sind verpflichtet, den betreffenden ABK-Aktionär über

irgendwelche Mängel oder Fehler in der Annahmeerklärung zu unterrichten und

haften nicht, falls keine solche Unterrichtung erfolgt.

Die annehmenden Aktionäre erklären zugleich mit der Annahmeerklärung,

- dass sie die depotführende Bank anweisen, die Zum Verkauf eingereichten

ABK-Aktien zunächst in dem Wertpapierdepot des annehmenden ABK-

Aktionärs zu belassen, jedoch mit einem Sperrvermerk zu versehen und

die Abwicklungsstelle unverzüglich über die Annahme und den

Sperrvermerk per Telefax zu informieren;

- dass sie die depotführende Bank anweisen und ermächtigen, die Zum

Verkauf eingereichten ABK-Aktien, jeweils einschließlich aller damit

verbundenen Nebenrechte zum Zeitpunkt der Abwicklung, an die

Abwicklungsstelle gegen Zahlung des Angebotspreises (entweder Zug-um-

Zug oder durch Vorleistung der Abwicklungsstelle für den Bieter) für

die jeweiligen Zum Verkauf eingereichten ABK-Aktien auf ein von der

Abwicklungsstelle zu benennendes Depot nach den Bestimmungen des

Angebots zu übertragen;

- dass sie die depotführende Bank anweisen, die Annahmeerklärung auf

Verlangen an die Abwicklungsstelle weiterzuleiten;

- dass sie die depotführende Bank sowie die Abwicklungsstelle beauftragen

und bevollmächtigen, jeweils unter Befreiung von dem Verbot des

Selbstkontrahierens gemäß § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), alle zur

Abwicklung dieses Pflichtangebotes nach Maßgabe dieser

Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen

vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,

insbesondere die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf

eingereichten ABK-Aktien auf den Bieter herbeizuführen;

- dass sie das Eigentum an den Zum Verkauf eingereichten ABK-Aktien,

jeweils einschließlich aller damit verbundenen Nebenrechte zum

Zeitpunkt der Abwicklung, auf die Abwicklungsstelle zur Weiterleitung

an den Bieter im Rahmen eines Kommissionsgeschäftes gegen Zahlung des

Angebotspreises an die jeweilige depotführende Bank übertragen;

- dass ihre ABK-Aktien, für die sie das Angebot annehmen, zum Zeitpunkt

der Übertragung des Eigentums auf den Bieter in ihrem alleinigen

Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

3. Rechtsfolge der Annahme

Mit der Annahme dieses Pflichtangebots kommt zwischen dem annehmenden

Aktionär und dem Bieter ein Kauf- und Übereignungsvertrag gemäß den

Bestimmung der Angebotsunterlage und dieser Berichtigung über die Anzahl

der vom annehmenden Aktionär Zum Verkauf eingereichten ABK-Aktien zustande.

Mit Übereignung der ABK-Aktien gehen sämtliche mit diesen ABK-Aktien zu

diesem Zeitpunkt verbundenen Rechte einschließlich aller

Dividendenansprüche auf den Bieter über.

4. Abwicklung des Pflichtangebots und Zahlung des Kaufpreises

Nach Ablauf der Annahmefrist wird die begleitende Bank die ihr gemäß der

Angebotsunterlage zur Verfügung gestellten Zum Verkauf eingereichten ABK-

Aktien entweder Zug-um-Zug oder durch Vorleistung der Abwicklungsstelle

gegen Zahlung des Angebotspreises auf den Bieter übertragen. Die

Abwicklungsstelle wird nach vorheriger Information der depotführenden Bank

für den Bieter direkt der jeweiligen depotführenden Bank den jeweils als

Gegenleistung zu zahlenden Angebotspreis gegen Übertragung der Zum Verkauf

eingereichten Aktien mittels des Verfahrens Zahlung gegen Lieferung oder

Zahlung vor Lieferung zur Verfügung stellen.

Für die weitere Abwicklung des Pflichtangebots ist es deswegen

erforderlich, dass die depotführenden Banken

a) spätestens an dem vierten auf das Ende der Annahmefrist folgenden

Bankarbeitstag der Abwicklungsstelle die Anzahl der ABK-Aktien

mitteilen, für die ABK-Aktionäre der jeweiligen depotführenden Bank

fristgerecht die Annahme des Pflichtangebots erklärt haben und für

welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde;

b) zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der ABK-Aktien gemäß

vorstehend lit. a) der Abwicklungsstelle mitteilen, auf welches Konto

der depotführenden Bank die Abwicklungsstelle den Angebotspreis

überweisen soll; und

c) die in den Wertpapierdepots des jeweiligen ABK-Aktionärs belassenen

ABK-Aktien, für welche fristgerecht die Annahme des Pflichtangebots

erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde,

unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der

ABK-Aktien auf das Depot Nummer 10915918 der Abwicklungsstelle bei der

BNP Paribas Securities Services S.C.A., BIC PARBDEFXXX, KV-Nummer:

3359, übertragen.

Die hier aufgeführten Weisungen, Aufträge und Ermächtigungen werden im

Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Pflichtangebots

unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen erst im Falle des wirksamen

Rücktritts von dem durch die Annahme dieses Pflichtangebots geschlossenen

Vertrages (vgl. Punkt L. der Angebotsunterlage).

III. Berichtigung von Gliederungspunkt J. I. letzter Absatz der

Angebotsunterlage

Die begleitende Bank unterhält für den Bieter bei einem in Deutschland

ansässigen CRR-Kreditinstitut ein separates Sperrkonto, auf dem sich die

zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Barmittel zum

Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Geldleistung befinden.

C. Veröffentlichung der Berichtigung

Diese Berichtigung wird durch (i) Bekanntgabe im Internet unter http://

ag.aktienbrauerei.de in deutscher Sprache, (ii) durch Bekanntgabe als

Veröffentlichung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 569/2014 oder

einer vergleichbaren Bekanntmachung sowie (iii) durch Bereithaltung von

Exemplaren der Berichtigung auf Deutsch zur kostenlosen Ausgabe bei der

ACON Actienbank AG, Heimeranstraße 37, 80339, München, Tel.: 089/244 118

300, Fax: 089/244 118 310, E-Mail: info@aconbank.de, veröffentlicht.

D. Keine Änderung oder Aktualisierung des Angebots

Diese Berichtigung stellt keine Änderung oder Aktualisierung der

Angebotsunterlage im Sinne der Vorschriften des WpÜG dar.

Diese Berichtigung wurde nicht von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft.

Henderson, den 20. Oktober 2017

JP's Nevada Trust

Wichtiger Hinweis:

Eine Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage findet

ausschließlich nach den Vorschriften des deutschen WpÜG statt.

Ende der WpÜG-Meldung

20.10.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin

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