06.10.2016 19:45:05

DGAP-WpÜG: Pflichtangebot

DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot;

Zielgesellschaft: Alno Aktiengesellschaft; Bieter: Tahoe Investors GmbH WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§29 Abs. l, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Bieter: Tahoe Investors GmbH Zeilweg 44 60439 Frankfurt Deutschland (die 'Bieterin') Zielgesellschaft: ALNO Aktiengesellschaft Heiligenbergerstraße 47 88629 Pfullendorf Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 727041. ISIN: DE0007788408 Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter http://www.tahoe-investors.com Angaben der Bieterin: Die Bieterin, eine 100% Tochtergesellschaft der Eastem Horizon Group Netherlands B.V., einer beschränkt haftenden Gesellschaft niederländischen Rechts, hat entschieden, den Aktionären der ALNO Aktiengesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre Stammaktien der ALNO Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE0007788408) gegen Zahlung einer Geldleistung zu erwerben. Der Bieter beabsichtigt, vorbehaltlich der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage je ALNO Aktie eine Gegenleistung in Höhe von EUR 0,50 anzubieten. Der Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören voraussichtlich insbesondere das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von mehr als 30% der ausgegebenen Aktien der ALNO Aktiengesellschaft, die Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen sowie sonstiger regulatorischer Genehmigungen und das Ausbleiben von Kapitalmaßnahmen der Zielgesellschaft. Die Bieterin behält sich vor, angediente ALNO Aktien nicht selbst zu erwerben, sondern an Dritte übertragen zu lassen, wenn und soweit dies erforderlich ist, um die Zahl der von ihr gehaltenen und ihr nach § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte unter 50% zu halten. Die Gültigkeit des öffentlichen Übernahmeangebots für alle ALNO Aktionäre und alle ALNO Aktien wird dadurch jedoch nicht berührt. Im Übrigen wird das öffentliche Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen. Die Bieterin behält sich ferner vor, in den endgültigen Konditionen des öffentlichen Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Wichtige Information: Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Aktien. Die endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Aktionären der ALNO Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente der Bieterin vollständig und aufmerksam zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Frankfurt, den 6. Oktober 2016 Tahoe Investors GmbH Ende der WpÜG-Meldung 06.10.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Berlin Tradegate Exchange

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