22.07.2013 16:21:21

DGAP-Stimmrechtsanteile: POLIS Immobilien AG

DGAP-PVR: POLIS Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

POLIS Immobilien AG

22.07.2013 16:21

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 18. Juli 2013 erhalten:

Emittent: POLIS Immobilien AG



Name und Anschrift: Rankestr. 5/6, 10789 Berlin

Mitteilungspflichtiger: Mann Beteiligungsverwaltung GmbH

Staat: Deutschland

Sitz:: Karlsruhe

Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung

Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50%

Datum der Schwellenberührung: 17. Juli 2013

Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 69,81% (entspricht: 7.715.607 Stimmrechten)

Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 69,81% (entspricht: 7.715.607 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 69,81% (entspricht: 7.715.607 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

0% (entspricht: 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0%(entspricht: 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten)

Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:

Die vorliegende Mitteilung beruht auf einer Umstrukturierung im Konzern. Die Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH (zuvor Doris Verwaltungsgesellschaft mbH) ist alleinige Kommanditistin der Mann Unternehmensbeteiligungen Holding GmbH & Co. KG, deren alleinige Komplementärin die Mitteilungspflichtige ist. Mit Spaltungs- und Übertragungsvertrag vom 17.07.2013 hat die Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH u.a. die gegenständlichen Aktien im Wege der Ausgliederung auf die Mann Unternehmensbeteiligungen Holding GmbH & Co. KG übertragen. Die damit verbundene Erwerbsmöglichkeit besteht mittelbar auch für die Mitteilungspflichtige als Komplementärin. Die Ausgliederung ist bislang nicht im Handelsregister eingetragen und damit noch nicht wirksam. Damit ist auch die Übertragung der Aktien bislang nicht dinglich vollzogen.



22.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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