15.04.2014 18:10:41
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DGAP-Stimmrechtsanteile: PEARL GOLD AG
DGAP-PVR: PEARL GOLD AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
2. Herr Michel Pacha, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12.02.2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,04 % (1.010.000 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihm 4,04 % (1.010.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet:
- KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate.
15.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Pearl Gold AG Neue Mainzer Straße 28 60311 Frankfurt Deutschland Internet: www.pearlgoldag.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Pearl Gold AG
15.04.2014 18:10
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichungen gemäß § 26 Abs. 1 WpHG aufgrund der PEARL GOLD AG, Neue
Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt am Main, am 15.04.2014 zugegangenen
Mitteilungen
1. KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, hat uns
nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer
Gesellschaft am 12.02.2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu
diesem Tag 4,04 % (1.010.000 Stimmrechte) beträgt.
2. Herr Michel Pacha, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12.02.2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,04 % (1.010.000 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihm 4,04 % (1.010.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet:
- KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate.
15.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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