20.02.2019 10:08:07
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DGAP-News: The Royal Bank of Scotland plc: Vor-Stabilisierungs-Mitteilung
DGAP-News: The Royal Bank of Scotland plc / Schlagwort(e): Anleihe 20th February 2019 Nicht zur Distribution, direkt oder indirekt, in den oder in die Vereinigten Staaten oder eine Gerichtsbarkeit in welche die Distribution rechtswidrig wäre. UniCredit Bank AG NatWest Markets Plc, (contact: Chris Agathangelou, TEL: 020 7085 1297) macht hiermit bekannt, dass der/die unten genannte(n) Stabilisierungsmanager das Angebot der folgenden Wertpapiere gemäß der Delegierten Verordnung EU/2016/1052 im Rahmen der Richtlinie über Marktmissbrauch (EU/596/2014) stabilisieren können.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der oben genannten Wertpapiere können Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen von Wertpapieren vornehmen oder Transaktionen abwickeln mit dem Ziel, den Marktpreis der Wertpapiere auf einem höheren Niveau abzustützen. Allerdings gibt es keine Zusicherung, dass der/die Stabilisierungsmanager irgendwelche Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen wird/werden und jede Stabilisierungsaktion, falls sie begonnen wird, kann jederzeit abgebrochen werden. Jede Stabilisierungsaktion oder Mehrzuteilung wird gemäß allen anwendbaren Gesetzen und Regeln erfolgen. Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht als Empfehlung oder Angebot zu verstehen, Wertpapiere des Emittenten in irgendeiner Gerichtsbarkeit zu zeichnen oder anderweitig zu erwerben oder zu veräußern. Diese Bekanntmachung und das mit ihr verbundene Angebot von Wertpapieren richtet sich an Personen außerhalb Großbritanniens. Innerhalb Großbritanniens ist sie beschränkt auf Personen mit professioneller Erfahrung im Investment-Bereich oder mit großem Netto-Vermögen gemäß Artikel 12, Absatz 5 des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005. Andere Personen im Vereinigten Königreich sollten von dieser Bekanntmachung keinen Gebrauch machen. Soweit diese Bekanntmachung, oder das mit ihr zusammenhängende Angebot von Wertpapieren, in irgendeinem EWR-Mitgliedstaat erfolgt, der die Richtlinie 2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung (zusammen mit allen anwendbaren Durchführungsmaßnahmen in irgendeinem Mitgliedstaat die "Prospektrichtlinie" genannt) umgesetzt hat, und soweit die Bekanntmachung vor dem Datum der Veröffentlichung eines Prospekts in Bezug auf die Wertpapiere erfolgt, der von der zuständigen Behörde dieses Mitgliedstaats gemäß der Prospektrichtlinie genehmigt worden ist (oder gegebenenfalls von einer zuständigen Behörde in einem anderen Mitgliedstaat genehmigt und der zuständigen Behörde in diesem Mitgliedstaat gemäß der Prospektrichtlinie mitgeteilt worden ist), richten sich die Bekanntmachung und das Angebot nur an qualifizierte Anleger in diesem Mitgliedstaat im Sinne der Prospektrichtlinie (oder an andere Personen, an die das Angebot rechtmäßig gerichtet werden kann) und stehen anderen Personen nicht zur Verfügung. Diese Bekanntmachung ist kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in die Vereinigten Staaten. Die oben genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 registriert und können nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung oder Befreiung von der Registrierung vorliegt. In den Vereinigten Staaten wird es kein öffentliches Angebot von Wertpapieren geben.
20.02.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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