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DGAP-News: SNP: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) schließt anlassbezogene Prüfung ab und bestätigt vorgenommene IAS 8-Fehlerkorrekturen im Konzernabschluss 2020

DGAP-News: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Schlagwort(e): Sonstiges
SNP: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) schließt anlassbezogene Prüfung ab und bestätigt vorgenommene IAS 8-Fehlerkorrekturen im Konzernabschluss 2020

23.11.2021 / 16:45
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Corporate News

SNP: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) schließt anlassbezogene Prüfung ab und bestätigt vorgenommene IAS 8-Fehlerkorrekturen im Konzernabschluss 2020

- Den Fehlerfeststellungen zugrundeliegende Aspekte wurden bereits im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 berücksichtigt

- Korrekturen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2020 bestätigt - kein weiterer Anpassungsbedarf für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 oder früherer Abschlüsse

Heidelberg, 23. November 2021 - Die SNP SE, (ISIN: DE0007203705), ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für digitale Transformationsprozesse und softwarebasierte Datenmigrationen, hat mit Veröffentlichung seines Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 Korrekturen in den Vergleichsperioden vorgenommen. Die Korrekturen erfolgten retrospektiv im Einklang mit den Korrekturvorschriften des IAS 8 (International Accounting Standards). Daraufhin unterzog die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 einer anlassbezogenen Prüfung nach § 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 HGB und bestätigt im Ergebnis mit ihren Prüfungsfeststellungen die im Rahmen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 vorgenommenen und veröffentlichten Korrekturen.

Nach Einschätzung von SNP ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid kein weiterer Anpassungsbedarf für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 oder früherer Abschlüsse. Nach dem Verständnis des Unternehmens sieht auch die Bafin keinen weiteren Anpassungsbedarf.

Am 18. November 2021, zugestellt am 22. November 2021, ordnete die Bafin die Bekanntmachung der festgestellten Fehler durch die SNP SE an. Die entsprechende formelle Bekanntgabe erfolgte am 23. November 2021 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie über die DGAP (www.dgap.de).

Im Einzelnen:

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 wurde festgestellt, dass ein Nutzungsrecht aus einem Mietvertrag (gemäß IFRS 16) für eine Immobilie mit einem nahestehenden Unternehmen in den USA bereits für das Geschäftsjahr 2019 gemäß IAS 8 um 3,6 Mio. € auf null außerplanmäßig abgewertet werden musste. Die nach dem Tod des Unternehmensgründers und Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Andreas Schneider-Neureither durchgeführte Überprüfung der US-Immobilie ergab eine fehlende gewerbliche Nutzbarkeit bereits ab Mietbeginn im Jahre 2019.

Im Konzernanhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 war bei der Erläuterung der Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen ausgeführt, dass sämtliche Transaktionen mit Nahestehenden fremdvergleichsfähig waren. Die Einschätzung verstößt folgerichtig hinsichtlich des Mietvertrages in den USA gegen IAS 24.23, da die langfristig angemieteten Räumlichkeiten nicht gewerblich genutzt werden konnten und von einem unabhängigen Geschäftspartner solche Räumlichkeiten nicht angemietet worden wären.

Der Ergebniseffekt aus der außerplanmäßigen Wertberichtigung des Nutzungsrechts führte zur Nichteinhaltung der ersten Stufe einer vereinbarten Finanzkennzahl bei ausstehenden Schuldscheindarlehen und zu einem damit erhöhten Zinssatz um 0,5%. Infolgedessen wurden die finanziellen Verbindlichkeiten und der Zinsaufwand in den Vergleichsperioden des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 jeweils um 0,2 Mio. € nach oben angepasst. Auch diese Korrektur erfolgte in Einklang mit den Regelungen des IAS 8.

Darüber hinaus wurde aufgrund einer fehlerhaften Allokation von Personalkosten auf die Segmente in der Segmentberichterstattung zum 31. Dezember 2019 das Segmentergebnis des Segments Service um 0,5 Mio. € zu hoch und das Segmentergebnis des Segments Software um 0,5 Mio. € zu hoch ausgewiesen. Der vorgenannte Fehler wurde ebenfalls im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 in der Vergleichsperiode korrigiert.

Über SNP

SNP ist ein weltweit führender Anbieter von Software zur Bewältigung komplexer digitaler Transformationsprozesse. Anders als klassische IT-Beratung im ERP-Umfeld setzt SNP auf einen automatisierten Ansatz mit Hilfe eigens entwickelter Software: Mit der Data Transformation Platform CrystalBridge(R) und dem SNP BLUEFIELDTM-Ansatz können IT-Landschaften deutlich schneller und sicherer umstrukturiert, modernisiert und Daten sicher in neue Systeme oder in Cloud-Umgebungen migriert werden. Dies gewährt Kunden klare qualitative Vorteile bei gleichzeitig reduziertem Zeit- und Kostenaufwand.

Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.700 Mitarbeiter*innen. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz von rund 144 Mio. EUR. Kunden sind global agierende Konzerne aus allen Branchen. SNP wurde 1994 gegründet, ist seit dem Jahr 2000 börsennotiert, seit August 2014 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN DE0007203705) gelistet. Seit 2017 firmiert das Unternehmen als Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea/SE).

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

Ansprechpartner SNP:

Marcel Wiskow
Director lnvestor Relations
Telefon: +49 6221 6425-637
E-Mail: marcel.wiskow@snpgroup.com



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