03.05.2016 14:24:51
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DGAP-News: Sattler & Partner AG
DGAP-News: Sattler & Partner AG startet Aktienrückkaufprogramm
03.05.2016 / 14:24 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Schorndorf, 03. Mai 2016 - Der Vorstand der Sattler & Partner AG hat am 03. Mai 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Basis der auf der Hauptversammlung vom 03. Mai 2016 erteilten und bis zum 02. Mai 2021 geltenden Ermächtigung beschlossen, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Die zurück erworbenen Aktien dürfen zu allen nach den einschlägigen aktienrechtlichen Bestimmungen und nach der vorgenannten Ermächtigung zulässigen Zwecken verwendet werden.
Ein Erwerb zum Zweck des Handelns mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf aufgrund dieser Ermächtigung insgesamt höchstens eigene Stückaktien im rechnerischen Betrag von zehn Prozent des Grundkapitals erwerben. Sämtliche Maßnahmen, welche für die Durchführung der vorerwähnten Ermächtigungen erforderlich sind, obliegen dem Vorstand; hierzu bedarf er jedoch der Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Fall der Einziehung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgenutzt werden.
Sattler & Partner ist eine international tätige Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten Mergers & Acquisitions, Corporate Finance und Management Consulting. Die Beratungsleistungen umfassen alle Phasen einer Unternehmenstransaktion, beginnend mit der Festlegung strategischer und wirtschaftlicher Ziele bis hin zum Vertragsabschluss.
Seit über 30 Jahren ist das Unternehmen Partner des Mittelstandes und gehört heute zu den führenden M&A Häusern Deutschlands. Mit der Sattler & Partners Alliance verfügt Sattler & Partner zudem über ein weltweites Netzwerk an den Standorten in Cooperstown/NY, Hongkong, Kassel, Prag, Schorndorf/Stuttgart, Shanghai, Varna und Zürich.
Sattler & Partner AG Künkelinstr. 49 73614 Schorndorf Deutschland
ISIN: DE000A0HN4M8 WKN: A0HN4M Notiert: Freiverkehr in Hamburg und Stuttgart
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03.05.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Sattler & Partner AG Künkelin-Straße 49 73601 Schorndorf Deutschland Telefon: 07181-65120 Fax: 07181-6512011 E-Mail: info@sattlerundpartner.de Internet: www.sattlerundpartner.de ISIN: DE000A0HN4M8 WKN: A0HN4M Börsen: Freiverkehr in Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
460297 03.05.2016
DGAP-News: Sattler & Partner AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Sattler & Partner AG startet Aktienrückkaufprogramm
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Schorndorf, 03. Mai 2016 - Der Vorstand der Sattler & Partner AG hat am 03. Mai 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Basis der auf der Hauptversammlung vom 03. Mai 2016 erteilten und bis zum 02. Mai 2021 geltenden Ermächtigung beschlossen, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Die zurück erworbenen Aktien dürfen zu allen nach den einschlägigen aktienrechtlichen Bestimmungen und nach der vorgenannten Ermächtigung zulässigen Zwecken verwendet werden.
Ein Erwerb zum Zweck des Handelns mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf aufgrund dieser Ermächtigung insgesamt höchstens eigene Stückaktien im rechnerischen Betrag von zehn Prozent des Grundkapitals erwerben. Sämtliche Maßnahmen, welche für die Durchführung der vorerwähnten Ermächtigungen erforderlich sind, obliegen dem Vorstand; hierzu bedarf er jedoch der Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Fall der Einziehung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgenutzt werden.
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