01.06.2015 15:04:28
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DGAP-News: Pixelpark AG
DGAP-News: Pixelpark AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
Pixelpark AG: Übertragung von Aktien gegen Barabfindung
01.06.2015 / 15:04
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Übertragung von Aktien gegen Barabfindung
Die MMS Germany Holdings GmbH in Düsseldorf (nachfolgend: MMS) hat dem
Vorstand der Pixelpark AG das Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, dass
die Hauptversammlung der Pixelpark AG die Übertragung der Aktien der
übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf MMS als Hauptaktionärin gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. "Squeeze-out").
MMS gehören mehr als 95% des Grundkapitals der Pixelpark AG, so dass sie
Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist.
Die Pixelpark AG ist als nicht börsennotierte Gesellschaft zwar nicht zu
dieser Mitteilung verpflichtet. Der Vorstand hat jedoch im Sinne der
Transparenz zugunsten der Aktionäre beschlossen, diese Information zu
veröffentlichen.
Die ordentliche Hauptversammlung 2015, die auch über die Übertragung der
Aktien gegen Barabfindung beschließen soll, ist derzeit für den 27. August
2015 vorgesehen.
Berlin, den 1. Juni 2015
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01.06.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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364055 01.06.2015
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