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DGAP-News: Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
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Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG)
Nr. 2273/2003
16.01.2015 / 18:24
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Pressemitteilung
Aktienrückkauf
Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG)
Nr. 2273/2003
Berlin, 16. Januar 2015: Der Vorstand der Hypoport AG hat am 16. Januar
2015 beschlossen, bis zu 60.000 eigene Aktien ausschließlich über die Börse
zurückzukaufen. Das zulässige Rückkaufvolumen ist für die Dauer des
Aktienrückkaufprogramms auf maximal 5.000 Aktien pro Tag festgelegt. Der
Höchstpreis je Aktie ist auf 14,00 Euro zzgl. Nebenkosten festgelegt.
Das Aktienrückkauf-Programm 2014 der Hypoport AG endete am 31.12.2014. Das
Rückkauf-Programm wurde vom Markt nur teilweise bedient. Insofern hat die
Hypoport AG beschlossen, das Aktienrückkauf-Programm 2015 unmittelbar zum
Jahresbeginn zu starten.
Zweck des Programms ist die Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
sowie sonstige Formen der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter der
Gesellschaft und des Hypoport-Konzerns. Der Aktienrückkauf erfolgt in
Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 zum Erwerb
eigener Aktien. Der Aufsichtsrat hat dem Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.
Der Aktienrückkauf soll frühestens am 19. Januar 2015 beginnen und
spätestens zum 31. Mai 2015 beendet sein.
Der Rückkauf der Aktien wird nach Maßgabe der Safe-Harbor-Regelungen gemäß
§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Verbindung mit
den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.
Dezember 2003 (nachfolgend: EU-VO) erfolgen. Der Rückkauf wird im Auftrag
und für Rechnung der Hypoport AG durch Einschaltung eines unabhängigen
Kreditinstitutes erfolgen. Das Kreditinstitut muss den Erwerb der
Hypoport-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen
durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungs-ermächtigung vom 04.
Juni 2010 einhalten.
Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des
Erwerbs von Aktien der Hypoport AG gemäß EU-VO unabhängig und unbeeinflusst
von der Hypoport AG. Die Hypoport AG wird insoweit keinen Einfluss auf die
Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut darf laut
EU-VO bei der Kaufpreisbestimmung den Kurs des letzten an der betreffenden
Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) den
des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf der betreffenden Börse nicht
überbieten. Des Weiteren darf das Kreditinstitut laut Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs
an den jeweils dem Erwerb vorangegangenen fünf Handelstagen um nicht mehr
als 10 Prozent über- oder unterschreiten.
Das Kreditinstitut darf laut EU-VO an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent
des durchschnittlichen täglichen Tagesumsatzes der Hypoport-Aktie an der
Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche
tägliche Tagesumsatz ist aus dem täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage
vor dem Kauftermin abzuleiten. Der maximal zulässige Tagesumsatz für das
Aktienrückkauf-programms wird auf 5.000 Aktien pro Tag begrenzt.
Der Vorstand der Hypoport AG kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit
aussetzen und - unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen - wieder
aufnehmen lassen.
Die Hypoport AG wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß EU-VO
regelmäßig auf der Internetseite
http://www.hypoport.de/investorrelations.html berichten.
Über die Hypoport AG
Hypoport ist mit dem unabhängigen Vertrieb von Finanzprodukten und seinem
B2B-Finanzmarktplatz in zwei sich gegenseitig verstärkenden Segmenten
erfolgreich. Hypoport bietet stets den einfachsten Zugang zu den besten
Finanzdienstleistungen. Die Europace AG, ein 100%iges Tochterunternehmen
von Hypoport, entwickelt und betreibt mit dem internetbasierten
Finanzmarktplatz EUROPACE die größte deutsche Plattform für
Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite. Ein voll
integriertes System vernetzt 250 Partner aus den Bereichen Banken,
Versicherungen und Finanzvertriebe. Mehrere tausend Nutzer wickeln
monatlich über 20.000 Transaktionen mit einem Geschäftsvolumen von bis zu 3
Mrd. Euro über EUROPACE ab. Das Hypoport Tochterunternehmen Dr. Klein & Co.
AG ist ein internetbasierter und unabhängiger Finanzvertrieb. Die Dr. Klein
Spezialisten beraten Privatkunden ganzheitlich in den Bereichen
Immobilienfinanzierung, Versicherung und Vorsorge. Schon seit 1954 ist die
Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der
Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen Immobilieninvestoren.
Die Hypoport AG hat ihren Sitz in Berlin, beschäftigt über 500 Mitarbeiter
und ist an der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet.
Kontakt:
Christian Würdemann
Head of Communications, Human Resources & Legal
Hypoport AG
Klosterstraße 71
D-10179 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 4 20 86 - 1920
Fax: +49 (0) 30 / 4 20 86 - 281920
E-Mail: ir@hypoport.de
Internet: www.hypoport.de
Twitter: http://twitter.com/Hypoport
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16.01.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Hypoport AG
Klosterstraße 71
10179 Berlin
Deutschland
Telefon: +49/30 42086-0
Fax: +49/30 42086-1999
E-Mail: ir@hypoport.de
Internet: www.hypoport.de
ISIN: DE0005493365
WKN: 549336
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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314223 16.01.2015
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