31.10.2016 22:43:31
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DGAP-Kapitalmarktinformation: Covestro AG
DGAP-CMS: Covestro AG: Bekanntgabe von Informationen zu Rückkaufprogramm gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Inhalt der Meldung: Covestro AG / Rückkaufprogramm
Bekanntgabe nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Informationen zum Rückkaufprogramm
Der Vorstand der Covestro AG (die 'Gesellschaft') mit Sitz in Leverkusen (ISIN DE0006062144) hat am 22. Juni 2016 beschlossen, von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 1. September 2015 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien teilweise Gebrauch zu machen. Eine Zustimmung des Aufsichtsrats ist nicht erforderlich. Der Erwerb erfolgt durch die Covestro Deutschland AG, ein 100%iges Tochterunternehmen der Gesellschaft.
1. Zweck des Rückkaufprogramms
Die erworbenen eigenen Aktien werden im November 2016 an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder bestimmter verbundener Unternehmen stehen, im Rahmen eines Belegschaftsaktienprogramms transferiert.
Das Rückkaufprogramm hat damit als seinen einzigen Zweck die Erfüllung von Verpflichtungen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 14. April 2014.
2. Größtmöglicher Geldbetrag, der für das Programm zugewiesen wird
Der größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 6.950.000,00.
Im Rahmen des Rückkaufprogramms finden ferner die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 Berücksichtigung.
3. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien
Die Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien kann durch Division des oben genannten größtmöglichen Gesamtkaufpreises von EUR 6.950.000,00 durch den einfachen Durchschnitt der volumengewichteten Durchschnittskurse im Xetra Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den einzelnen Handelstagen während des Kaufzeitraums ermittelt werden.
Auf Grundlage des XETRA Schlusskurses am 28. Oktober 2016 würde sich eine Höchstzahl von 129.327 Aktien ergeben (entsprechend 0,064% des ausstehenden Aktienkapitals).
4. Dauer des Programms
Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum vom 01. November 2016 bis 04. November 2016 durchgeführt werden.
5. Weitere Einzelheiten
Das Rückkaufprogramm soll von der Deutsche Bank Aktiengesellschaft (die 'Bank') durchgeführt werden, die im Rahmen des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Die Bank wird sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 einzuhalten.
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.covestro.com) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Leverkusen, 31. Oktober 2016
31.10.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Covestro AG Kaiser-Wilhelm-Allee 60 51373 Leverkusen Deutschland Internet: www.covestro.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Covestro AG / Aktienrückkauf
31.10.2016 22:43
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Betreff: Covestro AG: Bekanntgabe von Informationen zu Rückkaufprogramm
gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Angaben zum Emittenten und Inhalt:
Name: Covestro AG
Adresse: Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen
Inhalt der Meldung: Covestro AG / Rückkaufprogramm
Bekanntgabe nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Informationen zum Rückkaufprogramm
Der Vorstand der Covestro AG (die 'Gesellschaft') mit Sitz in Leverkusen (ISIN DE0006062144) hat am 22. Juni 2016 beschlossen, von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 1. September 2015 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien teilweise Gebrauch zu machen. Eine Zustimmung des Aufsichtsrats ist nicht erforderlich. Der Erwerb erfolgt durch die Covestro Deutschland AG, ein 100%iges Tochterunternehmen der Gesellschaft.
1. Zweck des Rückkaufprogramms
Die erworbenen eigenen Aktien werden im November 2016 an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder bestimmter verbundener Unternehmen stehen, im Rahmen eines Belegschaftsaktienprogramms transferiert.
Das Rückkaufprogramm hat damit als seinen einzigen Zweck die Erfüllung von Verpflichtungen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 14. April 2014.
2. Größtmöglicher Geldbetrag, der für das Programm zugewiesen wird
Der größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 6.950.000,00.
Im Rahmen des Rückkaufprogramms finden ferner die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 Berücksichtigung.
3. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien
Die Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien kann durch Division des oben genannten größtmöglichen Gesamtkaufpreises von EUR 6.950.000,00 durch den einfachen Durchschnitt der volumengewichteten Durchschnittskurse im Xetra Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den einzelnen Handelstagen während des Kaufzeitraums ermittelt werden.
Auf Grundlage des XETRA Schlusskurses am 28. Oktober 2016 würde sich eine Höchstzahl von 129.327 Aktien ergeben (entsprechend 0,064% des ausstehenden Aktienkapitals).
4. Dauer des Programms
Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum vom 01. November 2016 bis 04. November 2016 durchgeführt werden.
5. Weitere Einzelheiten
Das Rückkaufprogramm soll von der Deutsche Bank Aktiengesellschaft (die 'Bank') durchgeführt werden, die im Rahmen des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Die Bank wird sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 einzuhalten.
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.covestro.com) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Leverkusen, 31. Oktober 2016
31.10.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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