24.07.2015 13:42:00

DGAP-Kapitalmarktinformation: Berentzen-Gruppe AG

DGAP-CMS: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Erwerb eigener Aktien

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft / Aktienrückkauf



24.07.2015 13:42

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Haselünne, 24. Juli 2015

Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

Der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft (die 'Gesellschaft') hat am 21. Juli 2015 beschlossen, ab dem 27. Juli 2015 bis auf weiteres Vorzugs- und, nach Vollzug der am 20. Juli 2015 von der außerordentlichen Hauptversammlung sowie der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre vom gleichen Tag beschlossenen Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien, Stammaktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 1.500.000,00 über die Börse zu erwerben. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (XETRA, Stand 23. Juli 2015) wären dies rund 221.000 Stück Aktien. Das Rückkaufprogramm wird beendet, sobald das festgelegte maximale Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) in Höhe von EUR 1.500.000,00 erreicht ist, sofern es nicht vor diesem Zeitpunkt durch Beschluss des Vorstands beendet wird. Ein Handel in Aktien der Gesellschaft durch die Gesellschaft erfolgt nicht.


Der Vorstand macht damit von der am 20. Juli 2015 von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Gemäß dieser Ermächtigung dürfen Stamm- bzw. Vorzugsaktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 2.496.000,00 bzw. bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft bis zum 21. Juli 2020 u.a. über die Börse erwerben werden. Die erworbenen Aktien können zu allen mit dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung genehmigten Zwecken verwendet werden. Der Erwerb soll über das elektronische Handelssystem XETRA der Deutsche Börse AG erfolgen. Damit darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Stamm- bzw. Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Tag des Erwerbs in der Eröffnungsauktion ermittelten Börsenpreis der Stamm- bzw. Vorzugsaktien im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Wird an dem Tag in der Eröffnungsauktion kein Börsenpreis der Stamm- bzw. Vorzugsaktien ermittelt, ist stattdessen der letzte Schlusskurs maßgeblich.

Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe von § 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: VO (EG) 2273/2003) und wird unter Führung einer Bank durchgeführt. Die Bank muss den Erwerb der Aktien der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den vorstehend genannten Bestimmungen durchführen und die Vorgaben der Hauptversammlungsermächtigung vom 20. Juli 2015 einhalten. Die Bank trifft ihre Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft entsprechend Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe b) der VO (EG) 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidung der Bank nehmen.

Die Bank ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der VO (EG) 2273/2003 einzuhalten. Insbesondere werden an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem geregelten Markt, auf dem der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Dieser durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin abgeleitet.

Der Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzbuches - wieder aufleben lassen.

Die Gesellschaft wird die im Rahmen des Aktienrückkaufs ausgeführten Transaktionen in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 der VO (EG) 2273/2003 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt geben und regelmäßig über den Aktienrückkauf unter www.berentzen-gruppe.de/investoren/die-aktie informieren.

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Der Vorstand



Informationen des Emittenten zu dieser Mitteilung Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Haselünne, Deutschland, ist ein börsennotiertes Unternehmen der Getränkeindustrie mit den Geschäftsfeldern Spirituosen, Alkoholfreie Getränke und Frischsaftsysteme.

ISIN: DE0005201636 WKN: 520 163

Notierungen: Regulierter Markt (General Standard) in Frankfurt, Berlin, Hamburg, Hannover, München, Düsseldorf, Stuttgart, Xetra

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Ritterstr. 7 49740 Haselünne Telefon: +49 (0) 59 61 / 502 - 0 Telefax: +49 (0) 59 61 / 502 - 268 E-Mail: berentzen@berentzen.de Internet: www.berentzen-gruppe.de



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