WASGAU Produktions & Handels AG
Pirmasens
WKN 701600 ISIN DE0007016008
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 7. Juni 2017, um 15:00 Uhr in der WASGAUHALLE (Messegelände), Zeppelinstraße 11, 66953 Pirmasens, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Das Versammlungslokal öffnet um 14:00 Uhr.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte
für die WASGAU Produktions & Handels AG und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs.
4 bzw. § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Die vorgenannten Unterlagen, einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, liegen von
der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Blocksbergstraße 183, 66955 Pirmasens zur
Einsicht durch die Aktionäre aus. Sie sind zudem gemäß § 124a Aktiengesetz (AktG) im Internet unter
unter der Rubrik Investor Relations zugänglich. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.
Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach § 172 AktG gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher
keine Beschlussfassung erforderlich.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 6.667.750,50 wie folgt zu
verwenden:
- |
Zahlung einer Dividende von EUR 0,24 je dividendenberechtigte Aktie |
EUR |
1.584.000,00 |
- |
Einstellung in die Gewinnrücklagen |
EUR |
4.000.000,00 |
- |
Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns auf neue Rechnung |
EUR |
1.083.750,50 |
Bilanzgewinn |
EUR |
6.667.750,50 |
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 12. Juni 2017.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Saarbrücken
für das Geschäftsjahr 2017 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts zu wählen. Vor
Unterbreitung der Wahlvorschläge hat der Aufsichtsrat von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
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WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6.600.000 Stück. Sämtliche der ausgegebenen
Aktien sind stimmberechtigt und gehören derselben Aktiengattung an. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt also 6.600.000 Stimmen. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragenen Namens-Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 31. Mai 2017 (24:00 Uhr), eingehend bei der Gesellschaft schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Wege unter folgender Anschrift anmelden:
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WASGAU Produktions & Handels AG Stichwort: 'Anmeldung HV' Postfach 23 32 66951 Pirmasens
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Telefax: + 49 (0)6331-558100 E-Mail: anmeldung.hv@wasgau-ag.de
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Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 7. Juni 2017 sowie die Unterlagen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung wird die
Gesellschaft an die im Aktienregister der Gesellschaft genannten Aktionäre übersenden.
Jeder Aktionär, der sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung anmeldet, erhält eine Eintrittskarte übersandt. Bei Einlass
zur Hauptversammlung wird ihm gegen Vorlage der Eintrittskarte eine Stimmkarte mit Angabe der Anzahl der von ihm vertretenen
Aktien ausgehändigt. Anders als die vorstehend beschriebene Anmeldung ist die Eintrittskarte jedoch nicht Teilnahmevoraussetzung,
sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung.
III. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten
ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform; Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf bestehen, wobei wir unsere Aktionäre
bitten, sich hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form mit den Genannten abzustimmen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber
der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den
Widerruf von Vollmachten steht folgende Adresse zur Verfügung:
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WASGAU Produktions & Handels AG Stichwort: 'Anmeldung HV' Postfach 23 32 66951 Pirmasens
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Telefax: + 49 (0)6331-558100 E-Mail: anmeldung.hv@wasgau-ag.de
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Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- und Ausgangskontrolle
zur Hauptversammlung erfolgen.
Des Weiteren bieten wir Aktionären, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, auch die Möglichkeit, ihr
Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter
müssen dazu mittels des von der Gesellschaft hierfür vorgesehenen Formulars eine Vollmacht und bestimmte Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts in Textform erteilt werden. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet,
nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abzustimmen. Fehlen zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten Weisungen, so übt
der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter die Stimmrechte insoweit nicht aus. Bei unklaren oder missverständlichen
Weisungen zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten enthält sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
insoweit der Stimme. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder dem Stellen von
Fragen oder von Anträgen entgegennimmt und Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht unterstützen
wird. Vollmacht und Weisungen müssen spätestens am 6. Juni 2017 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse eingegangen sein. Nach dem 6. Juni 2017 (24:00 Uhr) können erteilte Vollmachten und Weisungen durch Übersendung an die vorstehend genannte Adresse nicht mehr geändert werden.
Ein Widerruf bei Teilnahme an der Hauptversammlung bleibt unberührt. Auch bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft
beauftragten Stimmrechtsvertreters muss die Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen in Abschnitt II. form-
und fristgerecht zugehen. Daneben wird zusätzlich für an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre, die diese vor der Abstimmung
verlassen müssen, die Möglichkeit bestehen, einem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mittels eines anderen,
von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Formulars Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen.
Ein Vollmachtsformular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht in den vorstehend genannten Fällen im Vorfeld der
Hauptversammlung verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Einladung und der Eintrittskarte, die den
Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. Die Vollmachtsformulare können zudem
bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse angefordert werden:
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WASGAU Produktions & Handels AG Stichwort: 'Anmeldung HV' Postfach 23 32 66951 Pirmasens
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Telefax: + 49 (0)6331-558100 E-Mail: anmeldung.hv@wasgau-ag.de
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Ferner können die Vollmachtsformulare im Internet unter
www.wasgau-ag.de
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abgerufen werden.
Insbesondere für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, diesen gemäß § 135 Abs. 8
AktG und §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen können daneben auch etwaige, von diesen
Personen und Institutionen zur Verfügung gestellte Formulare genutzt werden. Auch in diesen Fällen ist eine form- und fristgerechte
Anmeldung zur Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen in Abschnitt II. erforderlich.
Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung in der Hauptversammlung selbst verwendet werden können, erhalten teilnahmeberechtigte
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.
Teilnahmeberechtigte Aktionäre bleiben auch nach erfolgter Vollmachtserteilung zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt und können eine zuvor erteilte Vollmacht an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform widerrufen.
IV. Rechte der Aktionäre
1. |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
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Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft oder einen anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies entspricht 166.667 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (Ergänzungsverlangen). Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten und muss ihm spätestens bis zum Ablauf des 7. Mai 2017, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen
an folgende Adresse:
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WASGAU Produktions & Handels AG - Vorstand - Postfach 23 32 66951 Pirmasens
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Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist) und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung
bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.wasgau-ag.de
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung bekannt gemacht und den im Aktienregister eingetragenen Aktionären mitgeteilt.
2. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
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Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung (Gegenanträge) sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern (Wahlvorschläge) übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.wasgau-ag.de
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht, wenn der Gegenantrag mitsamt der gesetzlich vorgeschriebenen
Begründung bzw. der Wahlvorschlag mitsamt einer etwaigen, aber gesetzlich nicht vorgeschriebenen Begründung der Gesellschaft
in Textform unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens zum Ablauf des 23. Mai 2017 (24:00 Uhr), zugehen:
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WASGAU Produktions & Handels AG - Vorstand - Postfach 23 32 66951 Pirmasens Telefax: +49 (0)6331-558100 E-Mail: vorstand.hv@wasgau-ag.de
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Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, sowie deren Begründung
werden nicht zugänglich gemacht. Darüber hinaus brauchen Gegenanträge unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen
nicht zugänglich gemacht zu werden, zum Beispiel, weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss
der Hauptversammlung führen würde. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2
AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG enthalten.
Darüber hinaus braucht die Begründung eines zulässigen Gegenantrags und Wahlvorschlags nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Stellen mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge oder Wahlvorschläge, so kann der Vorstand
der Gesellschaft die Gegenanträge oder Wahlvorschläge und ihre Begründung zusammenfassen (§ 126 Abs. 3 AktG).
3. |
Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG
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In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. In den Fällen des § 131 Abs. 3 AktG darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
V. Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen und Dokumente, darunter
diese Einberufung der Hauptversammlung, Anträge von Aktionären sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich im Internet unter
www.wasgau-ag.de
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen
liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Die Abstimmungsergebnisse sowie die nach § 130 Abs. 2 Satz 2 AktG erforderlichen Angaben werden nach der Hauptversammlung
ebenfalls im Internet unter
www.wasgau-ag.de
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung bekannt gegeben.
Pirmasens, im April 2017
WASGAU Produktions & Handels AG
Der Vorstand
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