SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT
Schramberg
ISIN: DE0005156236 WKN: 515 623
Einladung zur 30. Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am
Freitag, 28. Juni 2019, um 10.00 Uhr im Kraftwerk Rottweil Neckartal 68 78628 Rottweil
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schweizer Electronic AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die
Schweizer Electronic AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, jeweils zum 31. Dezember 2018, einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, des zusammengefassten
gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018
Sämtliche Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der Schweizer
Electronic AG, Einsteinstraße 10, 78713 Schramberg, aus, ebenso wie der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht
für die Gesellschaft und den Konzern sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und können dort
und auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html |
eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch in der Hauptversammlung ausliegen, jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos übersandt.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt entfällt damit.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn
in Höhe von EUR 6.011.929,20 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstandsmitgliedern für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30.
Juni 2019 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor
der nächsten Hauptversammlung erfolgt.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine Regelungen,
die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft
für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der am 28. Juni 2019 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder,
so dass Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre durch die Hauptversammlung erforderlich sind. Gleichzeitig endet
die Ersatzmitgliedschaft des für Herrn Michael Kowalski bestellten Ersatzmitglieds Herrn Christoph Schweizer und des für Frau
Karin Sonnenmoser bestellten Ersatzmitglieds Herrn Chih Kang CHEN.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4
Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 7 Abs. 1 und 3 der Satzung aus sechs Mitglieder zusammen, und zwar aus vier Aufsichtsratsmitgliedern
der Aktionäre und aus zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer.
Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dipl.-Ing. Christoph Schweizer, wohnhaft in Schramberg,
ehemaliger Geschäftsführer der Schweizer Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und der Schweizer Air Service GmbH
& Co.KG,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor,
Herrn Dr. Stefan Krauss, wohnhaft in Schwanau-Ottenheim,
Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei KRAUSS-LAW, Lahr/Schwarzwald,
zum Ersatzmitglied für Herrn Christoph Schweizer, ebenfalls mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2019
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu wählen. Herr Dr.
Stefan Krauss wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Herr Christoph Schweizer vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat
ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds
erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen Aufsichtsratsmitglieds.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Kowalski, wohnhaft in Radolfzell,
Consultant, Senior Adviser der mmc Management Consulting AG, Wiesbaden,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Stephan Zizala, wohnhaft in München,
Vice President & General Manager Business-Line High Power, Automotive Division, Infineon Technologies AG, Neubiberg,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Chris (Chuan Pin) WU, wohnhaft in Hong Kong und Kunshan (China),
President von WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd.,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Zudem schlägt der Aufsichtsrat vor,
Herrn Chih Kang CHEN, wohnhaft in Gao Xiong City (Taiwan),
President von WUS Printed Circuit Co., Ltd.,
zum Ersatzmitglied für Herrn Chris (Chuan Pin) WU, ebenfalls mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2019
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu wählen. Herr Chih
Kang CHEN wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Herr Chris (Chuan Pin) WU vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet
und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds erlischt spätestens
mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen Aufsichtsratsmitglieds.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
können.
Die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben folgende Mandate nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG,
wobei es sich bei den unter aa) aufgeführten Mandaten um Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und bei
den unter bb) aufgeführten Mandaten um Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien handelt:
1. |
Herr Christoph Schweizer
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2. |
Herr Dr. Stefan Krauss
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3. |
Herr Michael Kowalski
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4. |
Herr Dr. Stephan Zizala
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5. |
Herr Chris (Chuan Pin) WU
bb) |
Director, Biggering (BVI) Holdings Co., Ltd. Director, Happy Union Investment Co., Ltd.
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6. |
Herr Chih Kang CHEN
bb) |
Director, WUS Group Holdings Co., Ltd.
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Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind am Ende dieser Einladung abgedruckt und sind unter
www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html |
abrufbar.
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Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Schweizer Electronic AG in Höhe von EUR 9.664.053,86
eingeteilt in 3.780.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte beläuft sich somit auf 3.780.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
9.618 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Alle Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis spätestens Freitag, 21. Juni 2019, 24.00 Uhr, zur Hauptversammlung angemeldet haben, sind gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der Satzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen
ist. Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist demgemäß der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene
Aktienbestand maßgebend. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom 22. Juni 2019, 0.00 Uhr, bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
(sogenannter Technical Record Date) ist daher der 21. Juni 2019, 24.00 Uhr.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung bedeutet keine Sperre für die Veräußerung von oder die Verfügung über die Aktien. Aktionäre
können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiter frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach der Anmeldung zur Hauptversammlung ist für die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte ausschließlich der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung maßgeblich. Da im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur gilt, wer als solcher am Tag der Hauptversammlung
im Aktienregister eingetragen ist, können Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Technical Record Date bei
der Gesellschaft eingehen, Teilnahme-, Stimmrechte und sonstige Rechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen
sich insoweit vom Veräußerer bevollmächtigen. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen
sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss bei der Gesellschaft in Textform unter der Adresse
SCHWEIZER ELECTRONIC AG c/o Computershare Operations Center 80249 München
oder Telefax: +49 89 30903-74675
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
erfolgen.
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und Ihr Stimmrecht selbst ausüben. Die
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch Bevollmächtigte, wie z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person, ausüben. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Einzelheiten zum Verfahren der Bevollmächtigung und zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten'.
Wenn Sie beabsichtigen, selbst oder durch einen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir um eine
frühzeitige Anmeldung. Dadurch erleichtern Sie uns die Organisation der Hauptversammlung. Nach erfolgter Anmeldung erhalten
alle Aktionären bzw. ihre Bevollmächtigten Eintrittskarten. Wir möchten klarstellend darauf hinweisen, dass die Eintrittskarte
lediglich der Erleichterung der Organisation der Hauptversammlung dient und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts nach dem Gesetz oder der Satzung darstellt. Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden auf
dem Postweg zugesandt.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigten Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen ordnungsgemäß Vollmacht erteilen.
Dies kann entweder vor oder in der Hauptversammlung bis zur Abstimmung über den jeweiligen Tagesordnungspunkt geschehen. Die
Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Dabei
ist Folgendes zu beachten:
Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft der Textform.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann (Vollmachtsformular), wird den Aktionären im Anmeldebogen
und auch zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt bzw. ist unter
www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html
abrufbar und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
SCHWEIZER ELECTRONIC AG c/o Computershare Operations Center 80249 München
oder Telefax: +49 89 30903-74675
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Bevollmächtigung kann unter Verwendung dieses Vollmachtsformulars bzw. während der Hauptversammlung mittels des auf dem
Stimmbogen aufgedruckten Vollmachtsformulars oder auf beliebige andere formgerechte Weise erfolgen.
Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht
am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber
der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht. Für die Vollmachtserteilung gegenüber
der Gesellschaft, den Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung
bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:
SCHWEIZER ELECTRONIC AG c/o Computershare Operations Center 80249 München
oder Telefax: +49 89 30903-74675
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, besteht ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten
Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß
§ 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen
über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Aktionäre können sich auch durch den von der Schweizer Electronic AG benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmelden. Dem Stimmrechtsvertreter
müssen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den von der Verwaltung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung
unterbreiteten Beschlussvorschlägen erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, gemäß den ihm erteilten Weisungen
abzustimmen. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Schweizer Electronic AG benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf
und die Erteilung von Weisungen an ihn müssen ebenfalls in Textform erfolgen. Ein Formular für die Vollmachts- und Weisungserteilung
und weitere Informationen werden den Aktionären im Anmeldebogen zugesandt. Das Formular ist außerdem unter
www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html
abrufbar und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
SCHWEIZER ELECTRONIC AG c/o Computershare Operations Center 80249 München
oder Telefax: +49 89 30903-74675
oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können unter der oben genannten Adresse bereits vor
der Hauptversammlung erteilt werden. Aus organisatorischen Gründen bitten wir die Aktionäre, die Vollmachten und Weisungen
in Textform bis Donnerstag, 27. Juni 2019, 24.00 Uhr, zu übermitteln. Bis zu diesem Zeitpunkt können derartige Vollmachten und Weisungen unter der oben genannten Adresse auch
widerrufen bzw. geändert werden.
Darüber hinaus bieten wir den zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigten Aktionären,
die zur Hauptversammlung erschienen sind, an, den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung bis
zur Abstimmung über den jeweiligen Tagesordnungspunkt in Textform mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen und
ihm Weisungen zu erteilen.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt und dass er auch nicht für die Abstimmung über Anträge zur Verfügung
steht, zu denen es keine mit dieser Einladung oder später bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
gibt.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG und nach § 15 Abs. 5
Satz 2 der Satzung berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.
Ein Kreditinstitut darf das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber es aber im Aktienregister eingetragen
ist, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung insbesondere die folgenden Rechte zu:
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das sind 189.000 Aktien) oder den anteiligen Betrag
von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss
schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 28. Mai 2019, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:
Schweizer Electronic AG Vorstand Einsteinstraße 10 78713 Schramberg
Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir gemäß § 124 Abs. 1 AktG bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen
genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre sind gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt einen Gegenantrag zu stellen. Sie sind weiterhin gemäß § 127 AktG berechtigt, zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder Abschlussprüfern Vorschläge zu machen.
Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html
zugänglich machen, wenn der Gegenantrag mit einer Begründung spätestens am Donnerstag, 13. Juni 2019, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingeht:
Schweizer Electronic AG Hauptversammlung Einsteinstraße 10 78713 Schramberg
oder Telefax: +49 7422 512 397
oder E-Mail: ir@schweizer.ag
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Gesellschaft ist berechtigt, von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und dessen Begründung unter den in § 126 Abs.
2 AktG genannten Voraussetzungen abzusehen, z.B. soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde
oder wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung
eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch
ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die
der Gesellschaft fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich
gestellt werden.
Für Wahlvorschläge von Aktionären gelten nach § 127 AktG die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß. Allerdings brauchen Wahlvorschläge
von Aktionären nicht begründet zu werden und eine Veröffentlichung kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen
auch dann unterbleiben, wenn der Wahlvorschlag nicht die in § 127 Satz 3 i.V.m. §§ 124 Abs. 3 Satz 4, 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
genannten Angaben enthält.
Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache
zu stellen, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand nur aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, z.B. weil
die Erteilung der Auskünfte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dazu geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder der Vorstand sich durch die Erteilung einer Auskunft strafbar
machen würde.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung ist nach § 16 Abs. 2 Satz 2 und 3 Satzung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre
zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs
einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne
Rede- und Fragebeiträge zu setzen.
Informationen zum Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden für die im Aktiengesetz vorgeschriebene Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation
mit Ihnen als Aktionär sowie zur Durchführung unserer Hauptversammlung verarbeitet. Darüber hinaus werden Ihre Daten für damit
in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten)
verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz sind unter
https://www.schweizer.ag/de/kontakt/datenschutzerklaerung/fuer-aktionaere.html
abrufbar. Die Schweizer Electronic AG sendet Ihnen diese Informationen auf Anforderung auch in gedruckter Form zu.
Schramberg, im Mai 2019
Schweizer Electronic AG mit Sitz in Schramberg
Der Vorstand
Anhang (zu TOP 6: Wahlen zum Aufsichtsrat)
Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
Herr Christoph Schweizer
Ehemaliger Geschäftsführer der Schweizer Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und der Schweizer Air Service GmbH
& Co.KG
Persönliche Daten:
Geburtsdatum: |
30.08.1941 |
Geburtsort: |
Schramberg |
Nationalität: |
Deutsch |
Ausbildung
Studium der Verfahrenstechnik, TU Karlsruhe und Stuttgart (Abschluss als Dipl.-Ing. (TU))
Beruflicher Werdegang
1989 - 2002 |
Vorstandsvorsitzender der Schweizer Electronic AG |
1982 - 2002 |
Chairman of the Board der PENTEX SCHWEIZER CIRCUITS Ltd., Singapur |
1973 - 1989 |
Geschäftsführer der Schweizer & Söhne GmbH & Co.KG |
1970 |
Eintritt in die Schweizer & Söhne GmbH & Co.KG |
Herr Dr. Stefan Krauss
Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei KRAUSS-LAW
Persönliche Daten
Geburtsdatum: |
24.11.1964 |
Geburtsort: |
Oberndorf am Neckar |
Nationalität: |
Deutsch |
Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung Promotion in Rechtswissenschaften Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
Beruflicher Werdegang
Seit 2009 |
Gründer und Partner der Kanzlei KRAUSS-LAW in Lahr/Schwarzwald |
1999 - 2009 |
Geschäftsführer der Südwestmetall, Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V. und beim Unternehmensverband
Südwest e.V., Freiburg
|
1995 - 1999 |
Syndikusanwalt bei Südwestmetall, Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V. und beim Unternehmensverband
Südwest e.V., Freiburg
|
Seit 1995 |
Promotion / Zulassung als Rechtsanwalt |
1994 - 1995 |
Assistent am Institut für Gesundheitsökonomie und Sozialrecht der Universität Bayreuth, wissenschaftlicher Mitarbeiter am
Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Gitter
|
1992 - 1994 |
Referendariat am Oberlandesgericht Bamberg |
1984 - 1986 |
Wehrdienst in der Bundesluftwaffe |
Herr Michael Kowalski
Consultant, Senior Adviser der mmc Mollenhauer Management Consulting AG
Persönliche Daten
Geburtsdatum: |
03.03.1951 |
Geburtsort: |
Singen |
Nationalität: |
Deutsch |
Ausbildung
Studium Wirtschaftsingenieurwesen an der TU München Studium Bauingenieurwesen an der TU Stuttgart
Beruflicher Werdegang
Seit 2014 |
Consultant, Senior Adviser der mmc Mollenhauer Management Consulting AG, Wiesbaden |
2005 - 2013 |
Geschäftsführer der Essmann GmbH und Essmann Gebäudetechnik GmbH und bei verschiedenen Auslandsgesellschaften der Essmann
Group
|
1994 - 2004 |
Verschiedene Positionen bei Isola AG, Düren |
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ab 1996 Mitglied des Vorstands |
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ab 1998 Vorstandsvorsitzender |
1985 - 1994 |
bei Arthur D. Little Int. Management Consulting |
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ab 1989 Mitglied der Geschäftsleitung Deutschland |
|
ab 1991 European Director für Operations Management |
1981 - 1985 |
Mitglied der Geschäftsleitung der Fa. Kowalski Maschinenbau |
Herr Dr. Stephan Zizala
Vice President & General Manager, Business Line Automotive High Power Infineon Technologies AG
Persönliche Daten
Geburtsdatum: |
24.11.1972 |
Geburtsort: |
Augsburg |
Nationalität: |
Deutsch |
Ausbildung
1992 - 1996 |
Studium der Elektro- und Informationstechnik, Technische Universität München (Abschluss als Dipl.-Ing.) |
1997 - 2000 |
Doktorand Technische Universität München, Lehrstuhl für Entwurfsautomatisierung (Abschluss in 2001 als Dr.-Ing.) |
Beruflicher Werdegang
Seit 2014 |
Vice President & General Manager, Business Line Automotive High Power, Infineon Technologies AG |
2009 - 2013 |
Leiter Geschäftssegment Industrial and Multimarket Microcontroller, Infineon Technologies AG |
2008 - 2009 |
Leiter Produktdefinition und Anwendungstechnik, Business Unit Microcontroller, Infineon Technologies AG |
2005 - 2008 |
Leiter Produktmarketing und Anwendungstechnik, Geschäftssegment Industrial and Multimarket Microcontroller, Infineon Technologies
AG
|
2003 - 2005 |
Projektleiter Benchmarking, Center of Excellence, Infineon Technologies AG |
2003 |
Produktmarketing Manager, 3G Mobilfunk ICs, Infineon Technologies AG |
2001 - 2002 |
Assistent des Leiters der Business Group Security and Chip Card ICs, Infineon Technologies AG |
1997 - 2000 |
Freier Mitarbeiter, CAD Software, Analog and Mixed Signal Design, Infineon Technologies AG und Siemens AG, Bereich Halbleiter |
1996 |
Development Engineer, Synopsys, USA |
Herr Chris (Chuan Pin) WU
President von WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd.
Persönliche Daten
Geburtsdatum: |
20.09.1971 |
Geburtsort: |
Taoyuan, Taiwan, ROC |
Nationalität: |
Hong Kong |
Ausbildung
Studium an der Shanghai Jiao Tong University EMBA Studium an der University of California at Berkeley Elektrotechnik und Informatik Austauschstudent an der Osaka University
Beruflicher Werdegang
Seit 2011 |
President von WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd. China |
|
Verantwortlich für strategische Investments (inkl. M&A, strategische Allianzen und Green field expansion). Leitung eines neuen
Tochterunternehmens im Zuge der Unternehmensexpansion nahe Wuhan, China
|
2000 - 2010 |
Geschäftsführer der WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., China |
|
Verantwortlich für Umsatz- und Ergebnisentwicklung und Geschäftsstrategie der chinesischen Unternehmen. Erfolgreiches IPO
in China A share (Shenzhen)
|
1998 - 1999 |
Operator VP, WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., China |
|
Verantwortlich für Qualität- und Kostenverbesserung und technische Entwicklung. Unterstützend bei Marketingaktivitäten |
1997 - 1998 |
Produktionsleiter, WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., China |
1996 - 1997 |
Geschäftsführer, WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., China |
|
Erschließung und Aufbau des chinesischen Marktes |
1995 - 1996 |
Produktionskontrolle und MIS Manager, WUS Printed Circuit (Kunshan) Co. Ltd., China, Erfahrung beim ERP System und Produktionsplanung |
1994 - 1995 |
Software Programmierer, IBM Hong Kong |
Herr Chih Kang CHEN
President von WUS Printed Circuit Co., Ltd.
Persönliche Daten
Geburtsdatum: |
26.08.1966 |
Geburtsort: |
Taichung, Taiwan |
Nationalität: |
Taiwanese |
Ausbildung
Studium Rechnungswesen, National Cheng Kung University
Beruflicher Werdegang
Seit 2008 |
President der WUS Printed Circuit Co., Ltd. |
2005 - 2008 |
Vice President der Centron Electronics(Kunshan) Co., Ltd. |
1997 - 2001 |
Director der Finanzabteilung der WUS Printed Circuit Co., Ltd. |
1992 - 1997 |
Assistant Manager (Certified Public Accountant licence) der Arthur Andersen |
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