CTS Eventim AG & Co. KGaA
München
WKN: 547030 ISIN: DE 0005470306
AG München HRB 212700
Contrescarpe 75 A 28195 Bremen
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein,
die stattfindet
am Donnerstag, den 12. Mai 2022, ab 10:00 Uhr MESZ
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, zum Schutz der Aktionäre, Mitarbeiter
und beteiligten Dienstleister von der Möglichkeit des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ("COVID-19-Gesetz") in seiner
derzeit geltenden Fassung Gebrauch zu machen und diese Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Das heißt, dass es keine Vor-Ort-Veranstaltung geben wird, an der Sie teilnehmen können. Sie können die Hauptversammlung ausschließlich im Internet verfolgen, wo sie für angemeldete Aktionäre in Bild und Ton live übertragen wird. Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit
des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Vorsitzenden des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie weiterer
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin - ggf. teils unter Hinzuschaltung
per Videokonferenz - in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 20354 Hamburg, Hohe Bleichen 11, statt. Ein mit der Niederschrift
der Hauptversammlung beauftragter Notar wird dort ebenfalls anwesend sein.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2021, und des
zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden
Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB im Lagebericht und
dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend § 171 Abs. 2 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es eines
weiteren Beschlusses dazu bedarf.
|
2. |
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2021
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA
für das Geschäftsjahr 2021 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 355.206.698,93 ausweist, festzustellen.
|
3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Angesichts der weiter anhaltenden COVID-19-Pandemie und vor dem Hintergrund des Jahresabschlusses 2021 soll auch für das Jahr
2021 keine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021
in Höhe von EUR 355.206.698,93 - bestehend aus dem Jahresüberschuss 2021 in Höhe von EUR 74.489.301,62 und dem Gewinnvortrag
aus 2020 in Höhe von EUR 280.717.397,31 - vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der EVENTIM Management AG, Hamburg, als persönlich
haftender Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
|
5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.
|
6. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, für das Geschäftsjahr 2022 die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich zum Konzernabschlussprüfer
für deren Konzern zu wählen.
|
7. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 AktG sowie § 11 Abs. 1 der Satzung
aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, und somit mit Ende der Hauptversammlung am 12. Mai 2022. Herr Prof.
Plog hat der Gesellschaft mitgeteilt, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen. Die anderen bisherigen Mitglieder
des Aufsichtsrats haben erklärt, sie stünden für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb der Hauptversammlung vor, Herrn Dr. Bernd Kundrun, Frau Dr. Juliane Thümmel und Herrn Philipp
Westermeyer erneut sowie Herrn Dr. Cornelius Baur als neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen, und dazu wie folgt zu
beschließen:
|
7.1 Herr Dr. Bernd Kundrun, geschäftsführender Gesellschafter der Start 2 Ventures GmbH, wohnhaft in Hamburg, wird bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zum Mitglied
des Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA gewählt.
|
|
7.2 Frau Dr. Juliane Thümmel, Regierungsdirektorin bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, wohnhaft
in Hamburg, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2024 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA gewählt.
|
|
7.3 Herr Philipp Westermeyer, geschäftsführender Gesellschafter der ramp 106 GmbH, wohnhaft in Hamburg, wird bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats
der CTS Eventim AG & Co. KGaA gewählt.
|
|
7.4 Herr Dr. Cornelius Baur, CEO European Health Care and Growth Company B.V., wohnhaft in München, wird bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats
der CTS Eventim AG & Co. KGaA gewählt.
|
Im Hinblick auf Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 wird darauf hingewiesen,
dass - ggf. mit Ausnahme des bislang jeweils ausgeübten Aufsichtsratsmandats für die Gesellschaft - nach Einschätzung des
Aufsichtsrats persönliche oder geschäftliche Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Herren Dr. Kundrun, Westermeyer oder
Dr. Baur zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die
ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde, nicht bestehen, und dass die zur
Wahl vorgeschlagene Frau Dr. Thümmel die Tochter der Lebensgefährtin des Großaktionärs Klaus-Peter Schulenberg ist.
Der Aufsichtsrat der CTS Eventim AG & Co. KGaA setzt sich nach den Bestimmungen der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat hat bei den Wahlvorschlägen
die Ziele und das Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt und sich bei den zur Aufsichtsratswahl
vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Weitere Informationen, insbesondere Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Personen und Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG, finden sich im Anhang dieser Tagesordnung sowie auf der Internetseite der CTS Eventim AG & Co. KGaA unter
im Bereich 'Corporate Website' / 'Investor Relations' / 'Hauptversammlung', dort 'Hauptversammlung 2022'.
|
8. |
Billigung des Vergütungsberichts nach § 120a Abs. 4 AktG.
Nach der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist ein
Vergütungsbericht gemäß §162 AktG von Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und Aufsichtsrat zu erstellen und
der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die
im Geschäftsjahr 2021 den Mitgliedern des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats gewährte
und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin
überprüft, dass die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen
Anforderungen hinaus erfolgte auch eine materielle Prüfung durch den Abschlussprüfer.
Der Vergütungsbericht wird im Anhang zu dieser Tagesordnung unter Hinweis auf diesen Tagesordnungspunkt 8 abgedruckt und ist
von der Einberufung der Hauptversammlung an auch im Internet unter
im Bereich 'Corporate Website' / 'Investor Relations' / 'Hauptversammlung', dort 'Hauptversammlung 2022', zugänglich. Ferner
wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Aufsichtsrat und Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.
|
Zugänglich zu machende Unterlagen:
Vom Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung an können folgende Unterlagen über die Internetseite der CTS
Eventim AG & Co. KGaA unter
www.eventim.de
im Bereich 'Corporate Website' / 'Investor Relations' / 'Hauptversammlung', dort 'Hauptversammlung 2022', eingesehen werden:
- |
der durch den Aufsichtsrat gebilligte Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA sowie der durch den Aufsichtsrat gebilligte
Konzernabschluss des CTS EVENTIM Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Gesellschaft
und den Konzern und jeweils nebst erläuterndem Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach § 289a
Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB,
|
- |
der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021 der CTS Eventim AG & Co. KGaA und des CTS EVENTIM Konzerns, sowie
|
- |
der Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns
|
Die Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Wir bitten unsere Aktionärinnen und Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, Teilnahme und
der Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten, da es grundlegende Unterschiede zwischen dieser virtuellen
Hauptversammlung und einer Präsenz-Hauptversammlung gibt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts:
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zur virtuellen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung
müssen der Gesellschaft unter der Adresse
CTS Eventim AG & Co. KGaA
c/o HV-Management GmbH Pirnaer Straße 8 68309 Mannheim Fax: +49 621 718592 40 E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de
mindestens sechs Tage vor der virtuellen Hauptversammlung zugehen, also bis spätestens am 5. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ). Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Die Anmeldung bedarf der
Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Für den Nachweis der Berechtigung ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß den rechtlichen
Anforderungen erforderlich. Er hat sich auf den Beginn des 21. April 2022 (00:00 Uhr MESZ) ('Nachweisstichtag') zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger
Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang richten sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag
haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb
von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Personen,
die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt,
es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Übertragung im Internet
Die Hauptversammlung wird gem. § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
als virtuelle Hauptversammlung in Hamburg abgehalten. Es ist deshalb keine persönliche Teilnahme von Aktionären oder Aktionärsvertretern
an der Hauptversammlung möglich.
Die Aktionäre können über das HV-Online-Portal der Gesellschaft die gesamte virtuelle Hauptversammlung in Bild und Ton im
Livestream verfolgen und ihr Stimmrecht über elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung ausüben. Auch
das Fragerecht sowie weitere Rechte lassen sich elektronisch im HV-Online-Portal ausüben.
Das HV-Online-Portal ist angemeldeten Aktionären über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.eventim.de
im Bereich 'Corporate Website' / 'Investor Relations' / 'Hauptversammlung', dort 'Hauptversammlung 2022' zugänglich. Nutzen
Sie dort bitte die Schaltfläche 'HV-Online-Portal', mit der Sie direkt zum Portal kommen.
Aktionäre erhalten nach Ihrer Anmeldung ein HV-Ticket mit den Zugangsdaten sowie weiteren Informationen.
Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte und Briefwahl
a) Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte,
z.B. Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater, Personen
im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG oder eine andere Person oder Institution ihrer Wahl, ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären
auch an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der virtuellen Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Dieser ist weisungsgebunden, muss also zwingend entsprechend der ihm erteilten Weisung abstimmen.
Wird weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG (z.B. ein Kreditinstitut), noch eine Aktionärsvereinigung, noch
ein Stimmrechtsberater, noch eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, ist die Vollmacht gemäß § 134 Abs.
3 S. 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer solchen Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die einen
Dritten bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das Ihnen von der
Gesellschaft mit dem HV-Ticket zur Verfügung gestellt wird. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf
schriftliches Verlangen zugesandt und ist darüber hinaus auf der Internetseite der CTS Eventim AG & Co. KGaA unter
www.eventim.de
im Bereich 'Corporate Website' / 'Investor Relations' / 'Hauptversammlung', dort 'Hauptversammlung 2022', abrufbar.
Wird ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige
Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, gelten die vorstehenden Regelungen für die Form der Erteilung, des Widerrufs
und des Nachweises der Vollmacht nicht. Möglicherweise verlangen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen eine
besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig mit
dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen diese besondere Form der Vollmacht und
bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne von § 67a Abs.
4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG beeinträchtigt
allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2022, 18:00 Uhr MESZ, an folgende Adresse zugehen:
CTS Eventim AG & Co. KGaA
c/o HV-Management GmbH Pirnaer Straße 8 68309 Mannheim Fax: +49 621 718592 40
Gleiches gilt für die Übermittlung des Widerrufs einer derart übermittelten Vollmacht und deren Änderung.
Der Nachweis der Erteilung einer Vollmacht, ihres Widerrufs oder ihrer Änderung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation
über das HV-Online-Portal vorgenommen werden, und zwar bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung.
b) Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls
mit obigen Maßgaben zur virtuellen Hauptversammlung anmelden. Darüber hinaus müssen Sie dem Stimmrechtsvertreter zwingend
für jeden einzelnen Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter muss nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abstimmen; bei
nicht eindeutiger Weisung muss sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt
enthalten. Der Stimmrechtsvertreter wird ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehenden Rechte wie Frage-
oder Antragsrechte wahrnehmen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können Sie dies schriftlich (auch
per Telefax) unter Verwendung des hierfür auf dem HV-Ticket aufgedruckten Formulars tun. Nähere Einzelheiten finden Sie auch
auf dem HV-Ticket. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der virtuellen Hauptversammlung
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten und Weisungen bis spätestens
11. Mai 2022, 18:00 Uhr MESZ, (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an folgende Adresse zu übermitteln:
CTS Eventim AG & Co. KGaA
c/o HV-Management GmbH Pirnaer Straße 8 68309 Mannheim Fax: +49 621 718592 40
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter kann in Textform auch über das HV-Online-Portal bevollmächtigt werden.
Über das HV-Online-Portal können Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter bis zur Schließung der Abstimmung in
der virtuellen Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
c) Stimmrechtsausübung durch Briefwahl
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht nur durch eine elektronische Briefwahl ausüben. Auch im Fall der elektronischen Briefwahl
sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute),
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 Abs.8 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger
können sich ebenfalls nur der elektronischen Briefwahl bedienen.
Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation unter Nutzung des HV-Online-Portals abgegeben
werden. Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl kann bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung
übermittelt, widerrufen oder geändert werden.
Rechte der Aktionäre
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag
von EUR 500.000 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich (§ 126
BGB) unter Nachweis der Aktionärsstellung mindestens 30 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, also bis spätestens 11. April 2022 (24:00 Uhr MESZ), zugehen, wobei wir Sie bitten, dieses an folgende Postanschrift oder bei Verwendung einer qualifizierten
elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
CTS Eventim AG & Co. KGaA
z. Hd. Herrn Rainer Appel Contrescarpe 75 A 28195 Bremen E-Mail: hauptversammlung@eventim.de
Die entsprechenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens
Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin
über das Verlangen halten. § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von persönlich
haftender Gesellschafterin und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind ausschließlich
zu richten an:
CTS Eventim AG & Co. KGaA
z. Hd. Herrn Rainer Appel Contrescarpe 75 A 28195 Bremen Fax: +49 421 3666 290 E-Mail: hauptversammlung@eventim.de
Gegenanträge von Aktionären, die unter Angabe des Namens des Aktionärs und mit Begründung bis spätestens 27. April 2022 (24:00 Uhr MESZ) unter einer der angegebenen Adressen eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
unverzüglich nach ihrem Eingang allen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.eventim.de
im Bereich 'Corporate Website' / 'Investor Relations' / 'Hauptversammlung', dort 'Hauptversammlung 2022', zugänglich gemacht,
sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Anträge
von Aktionären werden nicht berücksichtigt.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß
§ 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss
der virtuellen Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz in Verbindung mit Artikel 11 Abs. 1 lit b) des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des
Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-
und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 und Artikel 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
"Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im
Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 wird den Aktionären und Aktionärsvertretern ein Fragerecht
im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.
Dazu hat die persönlich haftende Gesellschafterin vorgegeben, dass diese Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung
im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen sind. Angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis 10. Mai 2022, 24:00 Uhr MESZ, über das HV-Online-Portal an die Gesellschaft senden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung
Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes die Möglichkeit eingeräumt,
Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung zu erklären.
Widersprüche können ausschließlich elektronisch über das HV-Online-Portal erklärt werden. Die entsprechende Maske ist erst
nach erfolgter Stimmabgabe freigeschaltet. Entsprechende Erklärungen sind ab Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu
deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Die der virtuellen Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, nähere Erläuterungen zu den in obigem Abschnitt 'Rechte
der Aktionäre' dargestellten Aktionärsrechten sowie weitere Informationen gemäß § 124a AktG, darunter diese Einberufung der
virtuellen Hauptversammlung, Vollmachtsformulare und etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG, werden
den Aktionären alsbald nach der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung im Internet auf der Homepage der CTS Eventim AG
& Co. KGaA unter
www.eventim.de
im Bereich 'Corporate Website' / 'Investor Relations' / 'Hauptversammlung', dort 'Hauptversammlung 2022', zugänglich gemacht.
Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung
EUR 96.000.000 und ist eingeteilt in 96.000.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital von je EUR 1,00. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt
der Bekanntmachung der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung dementsprechend insgesamt 96.000.000. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser virtuellen Hauptversammlung insgesamt 8.700 eigene Stückaktien, aus denen ihr keine
Stimmrechte zustehen.
Bremen, im März 2022
CTS Eventim AG & Co. KGaA, EVENTIM Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin
Anhang zu Tagesordnungspunkt 7: Lebensläufe der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen inkl. Angaben nach §
125 Abs. 1 Satz 5 AktG
7.1 Dr. Bernd Kundrun, Hamburg
Geschäftsführender Gesellschafter der Start 2 Ventures GmbH, Hamburg
* |
Mitglied des Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA seit November 2010
|
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1957
Geburtsort: Wuppertal
Nationalität: Deutsch
Ausbildung
1977-1982: Studium der Betriebswirtschaft, Universität Münster
1982-1984: Studium der Betriebswirtschaft, Universität Innsbruck
Beruflicher Werdegang
1984-1993: Bertelsmann Club GmbH (zuletzt Geschäftsführer)
1993-1997: Premiere Medien GmbH (Geschäftsführer)
1997-2009: Gruner + Jahr AG (zuletzt Vorstandsvorsitzender)
2000-2009: Bertelsmann AG (Vorstand)
Seit 2009: Start 2 Ventures GmbH (Geschäftsführender Gesellschafter)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
* |
CTS Eventim AG & Co. KGaA (Aufsichtsratsvorsitzender)
|
* |
EVENTIM Management AG (Aufsichtsratsvorsitzender)
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien
* |
NZZ AG, Zürich/Schweiz (Verwaltungsrat)
|
* |
Gut.org Gemeinnützige AG, Berlin (Ehrenvorsitzender)
|
* |
Rivean Capital, Zürich/CH (Beiratsmitglied)
|
* |
TonerPartner GmbH, Hattingen (Beiratsvorsitzender)
|
7.2 Dr. Juliane Thümmel, Hamburg
Regierungsdirektorin bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
* |
Mitglied des Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA seit Mai 2016
|
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1977
Geburtsort: Delmenhorst
Nationalität: Deutsch
Ausbildung
1998-2003: Studium der Rechtswissenschaften, Universität Hamburg
2003-2007: Promotion im Völkerrecht, Universität Hamburg
2005-2008: Referendariat, Hanseatisches OLG, Hamburg
Beruflicher Werdegang
2008-2010: Referentin Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Seit 2010: Referentin bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, 2015 bis 2021 abgeordnet an die Ständige
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
* |
CTS Eventim AG & Co. KGaA (Aufsichtsratsmitglied)
|
* |
EVENTIM Management AG (Aufsichtsratsmitglied)
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien
7.3 Philipp Westermeyer, Hamburg
Geschäftsführender Gesellschafter der ramp106 GmbH, Hamburg
* |
Mitglied des Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA seit Mai 2021
|
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1979
Geburtsort: Essen
Nationalität: Deutsch
Ausbildung
1999 - 2003: Studium der Betriebswirtschaft in Dortmund, Paris und Quebec
2003 - 2005: Studium der Betriebswirtschaft und Medienwissenschaften in Hamburg
Beruflicher Werdegang
2005 - 2007: Assistent des Vorstandsvorsitzenden der Gruner & Jahr AG
2007 - 2008: Investment Manager der Gruner & Jahr New Media Ventures
2009 - 2015: Gründung und Aufbau verschiedener Unternehmen im Bereich Digital Marketing und Technologie
Seit 2016: ramp106 GmbH (Geschäftsführender Gesellschafter)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
* |
CTS Eventim AG & Co. KGaA
|
* |
EVENTIM Management AG
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien:
* |
Kuratoriumsmitglied der HASPA Finanzholding
|
* |
Vorstandsmitglied der Hamburg Media School Stiftung
|
7.4 Dr. Cornelius Baur, München
CEO - European Healthcare Acquisition and Growth Company B.V.
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1962
Geburtsort: München
Nationalität: Deutsch
Ausbildung
1981 - 1983: Stammhauslehre zum Industriekaufmann, Siemens AG
1983 - 1987: Studium der Betriebswirtschaftslehre, Ludwig-Maximilians-Universität, München
1987 - 1990: Promotion zum Dr. rer. pol. am Lehrstuhl für Information, Organisation und Management der LMU, München
Beruflicher Werdegang
1987 - 1990: Ludwig-Maximilians-Universität, München, Assistent am Lehrstuhl für Information, Organisation und Management
1990 - 2021: McKinsey & Company Inc.; zuletzt Managing Partner Deutschland & Österreich (2014-2021) und Mitglied im globalen
Vorstand; 6 Jahre Mitglied des globalen Aufsichtsrats bei McKinsey, davon 3 Jahre Chairman des globalen Finance Committee
Seit Nov. 2021 European Healthcare Acquisition and Growth Company B.V. (Vorstandsvorsitzender)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien
* |
Mitglied Nominierungsausschuss B&C Industrieholding
|
Anhang zu Tagesordnungspunkt 8: Vergütungsbericht
Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021
Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und erläutert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
des § 162 AktG und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (,DCGK') die Grundzüge des Vergütungssystems
für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Höhe und Struktur der Vergütungen.
VERGÜTUNG FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS
Im Hinblick auf das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurde ein neuer § 120a AktG eingeführt.
Dieser sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch
alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt.
Das vom Aufsichtsrat beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist klar und verständlich gestaltet. Es entspricht
den Vorgaben des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember
2019 (BGBl. Teil I 2019, Nr. 50 vom 19. Dezember 2019) und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex (DCGK) in der am 20. März 2020 in Kraft getretenen Fassung.
Das vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der persönlich
haftenden Gesellschafterin der CTS KGaA haben die Aktionäre in der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 gebilligt.
GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin (nachfolgend 'Vorstandsmitglieder'
bzw. 'Vorstand') leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Unternehmensstrategie der CTS KGaA, die
Marktposition im Ticketing- und Live-Entertainment- Markt durch organisches und anorganisches Wachstum kontinuierlich auszubauen.
Umsatz und Profitabilität sollen durch die Expansion eines international erfolgreichen Geschäftsmodells nachhaltig gesteigert
werden.
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt Anreize, die im Einklang mit dieser Unternehmensstrategie stehen und
diese unterstützen: Die variable Vergütung ist an den finanziellen Leistungskriterien Umsatz und Ergebnis vor Zinsen und Steuern
('EBIT') sowie persönlichen Zielen der einzelnen Vorstandsmitglieder ausgerichtet. Damit wird zum einen die Ausrichtung der
Vorstandstätigkeit auf die verfolgte Wachstumsstrategie gefördert. Zum anderen werden Anreize für eine kontinuierliche Steigerung
der Ertragskraft und des Innenfinanzierungspotenzials gesetzt. Um die Vergütung der Vorstandsmitglieder am langfristigen Erfolg
des Unternehmens auszurichten, wird ein Teil der variablen Vergütung an eine mehrjährige erfolgreiche Unternehmensentwicklung
geknüpft.
DAS VERGÜTUNGSSYSTEM IM EINZELNEN
Der Aufsichtsrat legt auf Basis des Vergütungssystems für jedes Vorstandsmitglied eine konkrete Ziel-Gesamtvergütung fest,
die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens
steht und die übliche Vergütung nicht ohne Weiteres übersteigt. Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe aller für
die Gesamtvergütung maßgeblichen Vergütungsbestandteile zusammen. Bei der variablen Vergütung wird der Zielbetrag bei 100%
Zielerreichung entsprechend der vertraglichen Regelung in den Dienstverträgen zugrunde gelegt. Bei allen Vorstandsmitgliedern
liegt der Anteil der festen Vergütung zwischen 60% und 75% der Ziel-Gesamtvergütung und somit der Anteil der variablen Vergütung
zwischen 25% und 40% der Ziel-Gesamtvergütung. 20% der an die finanziellen Leistungsindikatoren gebundenen variablen Vergütung
ist einer Mehrjährigkeit unterworfen.
1. Feste Vergütungsbestandteile
Die Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgehalt in zwölf monatlichen Raten. Zusätzlich werden Nebenleistungen in
Form eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung gewährt. Das Unternehmen unterhält für die Vorstandsmitglieder ferner eine
Unfallversicherung (Todesfall und Invaliditätsfall) und CTS KGaA übernimmt den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag an Arbeitgeberzuschuss
zur Krankenversicherung sowie zur freiwilligen Rentenversicherung. Der Zuschuss beträgt 50% des jeweils gültigen Rentenversicherungssatzes
bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Darüber hinaus sind die Vorstandsmitglieder in die D&O-Versicherung der CTS KGaA
einbezogen.
2. Variable Vergütungsbestandteile
Als Kriterien für die Gewährung und die Höhe der variablen Vergütung wurden die Umsatz- und EBIT-Entwicklung gegenüber der
verabschiedeten Jahresplanung sowie darüber hinaus individuelle Ziele für jedes Mitglied des Vorstands vereinbart, die mit
mehrjährigen Bonus- und Malusanreizen versehen sind. Die Malusregelung sieht vor, dass im Falle einer substanziellen Unterschreitung
der Planung, der Anspruch auf die variablen Vergütungsbestandteile für das Folgejahr überproportional gesenkt wird. Dies bezieht
sich auf die genannten 20% der an die finanziellen Leistungsindikatoren gebundenen variablen Vergütung. Sofern die Planung
in den beiden Folgejahren mindestens erreicht wird, werden die reduzierten Vergütungsbestandteile wieder ausgeglichen. Es
werden also eindeutige, überprüfbare und relevante Erfolgskriterien zugrunde gelegt, deren Überprüfung laufend durch den Aufsichtsrat
erfolgt. Die variablen Vergütungsteile weisen betragsmäßige Höchstgrenzen auf. Sie tragen positiven und negativen Entwicklungen
Rechnung. Der Umsatz ist der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des gebilligten und geprüften Konzernabschlusses der
Gesellschaft für das jeweilige Geschäftsjahr ausgewiesene konsolidierte (Netto-)Umsatzerlös. Das EBIT entspricht dem in der
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des gebilligten und geprüften Konzernabschlusses der Gesellschaft für das jeweilige Geschäftsjahr
ausgewiesenen Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
Die persönlichen Ziele für jedes Mitglied des Vorstands werden jährlich vom Aufsichtsrat zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres
festgelegt. Mittels der persönlichen Ziele kann der Aufsichtsrat die individuelle Leistung der Mitglieder des Vorstands und
die Erreichung nicht-finanzieller Ziele beurteilen. Dies können z.B. wichtige finanzielle Kennzahlen oder Leistungen im Ressort,
individuelle Beiträge zu bedeutenden bereichsübergreifenden Projekten oder relevante strategische Leistungen im Ressort oder
die Realisierung von Schlüsselprojekten sein. Die Erfüllung der persönlichen Ziele wird durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem
Ermessen abhängig von dem Grad der Erfüllung der Kriterien für die Beurteilung der individuellen Leistung des Mitglieds des
Vorstands bestimmt. Die variablen Vergütungsteile werden im Monat der Feststellung des Konzernabschlusses, spätestens im Monat
danach ausgezahlt.
3. Maximalvergütung
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist in zweierlei Hinsicht begrenzt. Zum einen sind für die variablen, erfolgsabhängigen
Bestandteile die Höchstgrenzen mit 100% des Zielbetrags festgelegt. Zum anderen hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Absatz 1
Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung festgelegt, welche den tatsächlich zufließenden Gesamtbetrag der für ein bestimmtes
Geschäftsjahr gewährten Vergütung (Festvergütung + Nebenleistungen + Auszahlung aus der variablen Vergütung + Gewährung von
Aktienoptionen) beschränkt. Ein Aktienoptionsprogramm ist derzeit noch nicht aufgelegt. Diese Maximalvergütung beträgt für
alle Vorstandmitglieder zusammen insgesamt EUR 12 Mio.
4. Sonstige Merkmale des Vergütungssystems
Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch das Vorstandsmitglied infolge eines
Kontrollwechsels (Change of Control) sind vertraglich nicht vereinbart. Für den Fall, dass der Anstellungsvertrag des CFOs
vorzeitig ohne wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB gekündigt wird, erhält der CFO eine Abfindung, deren Höhe der Summe
nach der zeitanteiligen Festvergütung entspricht, maximal aber den zeitanteiligen Wert der Festvergütung für einen Zeitraum
von zwei Jahren. In den Verträgen des CFO und des COO ist ein einjähriges Wettbewerbsverbot nach Vertragsbeendigung mit Karenzentschädigung
enthalten. Die Entschädigung entspricht 100% der fixen und variablen Gesamtbezüge des letzten Geschäftsjahres vor Beendigung
des Vertrages. Auf die Entschädigung sind die Einkünfte anzurechnen, welche das Vorstandsmitglied während der Dauer des nachvertraglichen
Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt. Das Unternehmen kann während
des Bestehens dieses Vertrages jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand auf die Einhaltung des nachvertraglichen
Wettbewerbsverbotes verzichten.
Ein Anspruch des Unternehmens gegen die Mitglieder des Vorstands auf Rückzahlung des Auszahlungsbetrags der variablen Vergütung
('Clawback'), falls sich nach Auszahlung des Auszahlungsbetrags herausstellt, dass ein veröffentlichter Konzernabschluss,
der den Bemessungszeitraum der variablen Vergütung betrifft, objektiv fehlerhaft war und daher nach den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften
nachträglich korrigiert werden musste und unter Zugrundelegung des korrigierten Konzernabschlusses kein oder ein geringerer
Auszahlungsbetrag der variablen Vergütung entstanden wäre ('Clawback-Event'), ist aufgrund der bestehenden Verträge der Vorstandsmitglieder
aktuell nicht vertraglich vereinbart.
Der Aufsichtsrat beachtet bei der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands sowie bei der Dauer der Verträge die aktienrechtlichen
Vorgaben des § 84 AktG und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder
werden für die Dauer der jeweiligen Bestellung abgeschlossen. Bei einer Erstbestellung beträgt die Bestelldauer in der Regel
drei Jahre, bei einer Wiederbestellung liegt die Höchstdauer bei fünf Jahren.
5. Berücksichtigung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer bei der Festsetzung des Vergütungssystems
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Vergütung des Vorstands. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung finden
das Vergleichsumfeld der CTS KGaA (horizontaler Vergleich bezogen auf die Vergütung für Mitglieder des Vorstands) ebenso wie
die unternehmensinterne Vergütungsstruktur (vertikaler Vergleich) Berücksichtigung. Der vertikale Vergleich nimmt Bezug auf
das Verhältnis der Vergütung der Vorstandsmitglieder zur Vergütung der ersten Führungskräfteebene sowie der Gesamtbelegschaft
der CTS KGaA. Der Aufsichtsrat berücksichtigt die Entwicklung der Vergütungen der beschriebenen Gruppen und wie sich das Verhältnis
im Zeitablauf entwickelt hat.
6. Verfahren zur Fest- und zur Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems
Der Aufsichtsrat beschließt ein klares und verständliches Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder. Eine Überprüfung des
Vergütungssystems führt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen, spätestens aber alle vier Jahre durch. Dabei führt
der Aufsichtsrat einen Marktvergleich durch und berücksichtigt ferner insbesondere Veränderungen des Unternehmensumfelds,
die wirtschaftliche Gesamtlage und Strategie des Unternehmens, Veränderungen und Trends der nationalen und internationalen
Corporate Governance Standards und die Entwicklung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer. Bei Bedarf
zieht der Aufsichtsrat externe Experten hinzu. Der Aufsichtsrat legt das beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung
bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre, zur Billigung vor. Billigt die Hauptversammlung das vorgelegte
System nicht, legt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein
überprüftes Vergütungssystem zur Billigung vor.
VORSTANDSVERGÜTUNG 2021
In dem der insgesamt gewährten und geschuldeten Vergütung des Jahres 2021 zugrundeliegendem Geschäftsjahr 2021 bzw. für die
variable Vergütung dem Geschäftsjahr 2020 lag der Schwerpunkt der Tätigkeit des Vorstands in der Steuerung des Unternehmens
durch die Corona-Krise. Aufgrund der sehr eingeschränkten Planungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der unklaren Entwicklung
der Corona-Krise und der Aufhebung von Beschränkungen zur Durchführung von Veranstaltungen wurden durch den Aufsichtsrat für
das Geschäftsjahr 2020 abweichend vom beschlossenen Vergütungssystem keine konkreten Umsatz- und Ergebnisziele im Rahmen der
variablen Vergütung des Vorstands festgelegt. Bei den persönlichen Zielen stand für die Mitglieder des Vorstand die Bewältigung
der Corona-Krise und der damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen im Vordergrund. Im Geschäftsjahr 2021 entschied der
Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt 50% der maximalen variablen Vergütung aufgrund
der Abweichung von der Bindung an Planziele als einjährige variable Vergütung in Höhe von insgesamt TEUR 763 auszuzahlen.
GESAMTVERGÜTUNG 2021
Die Höhe der den Vorstandsmitgliedern insgesamt gewährten und geschuldeten Vergütungen belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf
TEUR 5.069 (Vorjahr: TEUR 6.264). Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder beinhalten variable Vergütungsteile in Höhe von
TEUR 763 (Vorjahr: TEUR 2.650) sowie fixe Vergütungskomponenten von TEUR 4.306 (Vorjahr: TEUR 3.614). Die gewährten Nebenleistungen
beinhalten unter anderem die Bereitstellung von Firmenwagen.
In den nachfolgenden Tabellen werden die einzelnen Vergütungskomponenten der Mitglieder des Vorstands einschließlich der Nebenleistungen
unter Angabe der Werte, die bei 100%iger Zielerreichung im Maximum erreicht werden können, für jedes Vorstandsmitglied individuell
offengelegt. Die gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG 'gewährte' und 'geschuldete' Vergütung wird in den nachfolgenden Tabellen
in dem Geschäftsjahr angegeben, in dem sie zugeflossen ('gewährt') oder fällig, aber noch nicht erfüllt ist ('geschuldet').
Vergütungen (in EUR) der gegenwärtigen und ehemaligen Vorstandsmitglieder:
Gewährte und geschuldete Vergütungen |
Klaus-Peter Schulenberg | CEO |
2020 1 |
relativer Anteil in %
|
2021 |
relativer Anteil in %
|
2021 (Max) |
Festvergütung |
2.100.000 |
67,4 |
2.800.000 |
84,5 |
2.800.000 |
Nebenleistungen |
14.206 |
0,5 |
14.656 |
0,4 |
14.656 |
Summe (erfolgsunabhängig)
|
2.114.206
|
67,9
|
2.814.656
|
84,9
|
2.814.656
|
Einjährige variable Vergütung |
800.000 |
25,7 |
500.000 |
15,1 |
840.000 |
Mehrjährige variable Vergütung |
200.000 |
6,4 |
0 |
0,0 |
160.000 |
Summe (erfolgsbezogen)
|
1.000.000
|
32,1
|
500.000
|
15,1
|
1.000.000
|
Gesamtvergütung
|
3.114.206
|
100,0
|
3.314.656
|
100,0
|
3.814.656
|
1 Vom 1. Juli 2020 bis 31.12.2020 wurde auf 50% der Festvergütung verzichtet.
Gewährte und geschuldete Vergütungen |
Alexander Ruoff | COO |
2020 1 |
relativer Anteil in %
|
2021 |
relativer Anteil in %
|
2021 (Max) |
Festvergütung |
656.250 |
34,0 |
750.000 |
83,6 |
750.000 |
Nebenleistungen |
22.622 |
1,2 |
23.063 |
2,5 |
23.063 |
Summe (erfolgsunabhängig)
|
678.872
|
35,2
|
773.063
|
86,1
|
773.063
|
Einjährige variable Vergütung |
1.200.000 |
62,2 |
125.000 |
13,9 |
210.000 |
Mehrjährige variable Vergütung |
50.000 |
2,6 |
0 |
0,0 |
40.000 |
Summe (erfolgsbezogen)
|
1.250.000
|
64,8
|
125.000
|
13,9
|
250.000
|
Gesamtvergütung
|
1.928.872
|
100,0
|
898.063
|
100,0
|
1.023.063
|
1 Vom 1. Juli 2020 bis 31.12.2020 wurde auf 25% der Festvergütung verzichtet. In 2020 wurde eine einmalige Sonderzahlung von
EUR 1.000.000 ausgezahlt.
Gewährte und geschuldete Vergütungen |
Andreas Grandinger | CFO (ab 14.4.2020) |
2020 1 |
relativer Anteil in %
|
2021 |
relativer Anteil in %
|
2021 (Max) |
Festvergütung |
413.636 |
97,9 |
700.000 |
84,9 |
700.000 |
Nebenleistungen |
8.746 |
2,1 |
18.149 |
2,2 |
18.149 |
Summe (erfolgsunabhängig)
|
422.382
|
100,0
|
718.149
|
87,1
|
718.149
|
Einjährige variable Vergütung |
0 |
0,0 |
106.250 |
12,9 |
184.167 |
Mehrjährige variable Vergütung |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
28.333 |
Summe (erfolgsbezogen)
|
0
|
0,0
|
106.250
|
12,9
|
212.500
|
Gesamtvergütung
|
422.382
|
100,0
|
824.399
|
100,0
|
930.649
|
1 Vom 1. Juli 2020 bis 31.12.2020 wurde auf 25% der Festvergütung verzichtet.
Gewährte und geschuldete Vergütungen |
Volker Bischoff | CFO (bis 14.4.2020) |
2020 |
relativer Anteil in %
|
2021 |
relativer Anteil in %
|
2021 (Max) |
Festvergütung |
392.116 |
49,1 |
0 |
0,0 |
|
Nebenleistungen |
6.735 |
0,8 |
0 |
0,0 |
|
Summe (erfolgsunabhängig)
|
398.851
|
49,9
|
0
|
0,0 |
|
Einjährige variable Vergütung |
350.000 |
43,8 |
32.150 |
100,0
|
|
Mehrjährige variable Vergütung |
50.000 |
6,3 |
0 |
0,0 |
|
Summe (erfolgsbezogen)
|
400.000
|
50,1
|
32.150
|
100,0
|
|
Gesamtvergütung
|
798.851
|
100,0
|
32.150
|
100,0
|
|
Die Vergütung weicht hinsichtlich der variablen Vergütungsteile vom Vergütungssystem ab. Aufgrund der nicht planbaren Entwicklung
der Corona-Krise und dem damit verbundenen Verzicht auf die Festlegung von Planwerte für Umsatz und EBIT im Rahmen des Vergütungssystems
der Vorstandsmitglieder wurde die variable Vergütung vom Aufsichtsrat als einjährige variable Vergütung festgelegt, so dass
eine mehrjährige variable Vergütung entsprechend des Vergütungssystems aufgrund der fehlenden Planwerte nicht zum Tragen kommt.
Insofern weicht auch das im Vergütungssystem angestrebte Verhältnis von festen und variablen Vergütungsbestandteilen ab.
Die vom Aufsichtsrat festgelegte Maximalvergütung gemäß § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG und die durch die Hauptversammlung gebilligte
Maximalvergütung von TEUR 12.000 für den Gesamtvorstand wurde im Geschäftsjahr 2021 eingehalten. Die maximale Gesamtvergütung
für das Geschäftsjahr 2021 beträgt TEUR 5.768.
VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
Durch das ARUG II wurde § 113 Absatz 3 AktG neu gefasst. Gemäß § 113 Absatz 3 Sätze 1 und 2 AktG ist von der Hauptversammlung
börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ein Beschluss zu
fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Das Vergütungssystem, das für die Mitglieder des Aufsichtsrats
seit dem 9. Mai 2017 gilt, haben die Aktionäre in der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2021 gebilligt.
Das Vergütungssystem wird in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem
Ersatz ihrer Auslagen eine feste nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung
bewilligt wird. Eine variable Vergütung ist nicht vorgesehen. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres
dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die beschlossene Vergütung zeitanteilig (nach vollen Monaten). Die auf die Vergütung
zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet. Von der Hauptversammlung der Gesellschaft wurde am 9. Mai 2017
beschlossen, dass die feste jährliche Vergütung im Sinne von § 15 der Satzung ab dem Geschäftsjahr 2017 für die Mitglieder
des Aufsichtsrats der CTS KGaA jeweils TEUR 50 und für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats TEUR 100 beträgt.
AUFSICHTSRATVERGÜTUNG 2021
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 wurde der Aufsichtsrat von drei der gesetzlich notwendigen Mitglieder auf
vier Mitglieder erweitert. Herr Philipp Westermeyer wurde auf der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 als weiteres Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt. Die gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AtkG gewährte und geschuldete feste jährliche Vergütung für die ordentlichen
Mitglieder des Aufsichtsrats der CTS KGaA beträgt TEUR 50 (Vorjahr: TEUR 50) und die Vergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden
beträgt TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 100). Die Mitglieder des Aufsichtsrats der CTS KGaA erhielten im Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung
von insgesamt TEUR 175 (Vorjahr: TEUR 198). Ein Auslagenersatz wurde weder für das Geschäftsjahr 2021 noch für das Jahr 2020
angefordert. Frau Dr. Thümmel hat im Geschäftsjahr 2019 als ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats der CTS KGaA für das Jahr
2017 und für sämtliche nachfolgenden Jahre auf 50% ihrer zustehenden Aufsichtsratsvergütung verzichtet.
Die Aufsichtsratsmitglieder sind in der konzernweiten D&O Versicherung eingebunden.
Die gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021 setzt sich wie folgt zusammen: Herr Dr. Kundrun TEUR 100 (Vorjahr:
TEUR 100), Herr Prof. Plog TEUR 50 (Vorjahr: TEUR 50), Frau Dr. Thümmel TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 25), Herr Westermeyer TEUR
0 (Mitglied seit 21. Mai 2021) und Herr Spee (Mitglied bis 3. Juli 2020) TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 23). Die Vergütung für die
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 wird gemäß Satzung erst nach der Hauptversammlung 2022 gewährt (ausgezahlt).
Vergleichende Darstellung der Vergütungen der Organmitglieder und Arbeitnehmer gemäß § 162 (1) S.2 Nr. 2 AktG:
|
Veränderung in % |
in EUR |
|
2021 zu 2020 |
2021 |
Gesamtvergütung gegenwärtiger Vorstandsmitglieder 1
|
|
|
Klaus-Peter Schulenberg, Chief Executive Officer |
|
|
Festvergütung |
33,1 |
2.814.656 |
Variable Vergütung |
-50,0 |
500.000 |
Alexander Ruoff, Chief Operating Officer |
|
|
Festvergütung |
13,9 |
773.063 |
Variable Vergütung |
-90,0 |
125.000 |
Andreas Grandinger, Chief Financial Officer (ab 14.4.2020) |
|
|
Festvergütung |
70,0 |
718.149 |
Variable Vergütung |
n/a |
106.250 |
Gesamtvergütung früheres Vorstandsmitglied (bis 14.4.2020)
|
|
|
Volker Bischoff |
|
|
Festvergütung |
-100 |
0 |
Variable Vergütung |
-92,0 |
32.150 |
Gesamtvergütung gegenwärtiger Aufsichtsratsmitglieder
|
|
|
Dr. Bernd Kundrun |
0,0 |
100.000 |
Prof. Jobst W. Plog |
0,0 |
50.000 |
Dr. Juliane Thümmel |
0,0 |
25.000 |
Philipp Westermeyer (ab 21. Mai 2021) |
n/a |
0 |
Ertragsentwicklung
|
|
|
Jahresergebnis der CTS KGaA gem. HGB |
449,7 |
74.489.302 |
EBIT des CTS Konzerns gem. IFRS |
334,5 |
147.581.475 |
Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer auf Basis von FTE
|
|
|
Arbeitnehmer der CTS KGaA |
5,8 |
76.365 |
Arbeitnehmer des CTS Konzerns |
7,6 |
59.994 |
1 Vom 1. Juli 2020 bis 31.12.2020 wurde auf 50% bzw. 25% der Festvergütung verzichtet.
Bei der Ermittlung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wurden festangestellte Mitarbeiter und Geschäftsführer
einbezogen. In der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung enthalten.
Für die Darstellung der Veränderung der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung wurde die Erleichterung gemäß § 26j Abs.
2 S.2 EGAktG in Anspruch genommen.
Hinweise zur EU-Datenschutz-Grundverordnung ('DS-GVO')
Die CTS Eventim AG & Co. KGaA verarbeitet Ihre Daten als für den Datenschutz Verantwortlicher ausschließlich unter Beachtung
der Bestimmungen der DS-GVO sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Sofern Sie an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen möchten, eines ihrer Rechte innerhalb
des HV-Online-Portals ausüben möchten oder den Livestream der virtuellen Hauptversammlung verfolgen möchten, erheben wir die
personenbezogenen Daten von Ihnen und/oder über Ihren Bevollmächtigten, welche Sie uns bei der Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung
übermitteln oder übermitteln lassen oder welche uns von einem Kreditinstitut übermittelt werden.
Zweck der Datenverarbeitung in diesem Zusammenhang ist die Organisation und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung sowie
die Erfüllung aktienrechtlicher Pflichten. Gleichzeitig soll Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte nach dem Aktiengesetz im Rahmen
der virtuellen Hauptversammlung ermöglicht werden.
Als betroffener Person stehen Ihnen möglicherweise folgende Rechte uns gegenüber zu: Auskunft; Berichtigung; Löschung; Einschränkung
der Verarbeitung; Mitteilung von der Berichtigung, Löschung oder Einschränkung; Datenübertragbarkeit; Widerspruchsrecht. Zudem
steht Ihnen das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten als von der Datenverarbeitung betroffener Person
gemäß der DS-GVO finden Sie unter folgendem Link auf unserer Webseite zur virtuellen Hauptversammlung 2022 in einer umfassenden
Datenschutzerklärung:
https://corporate.eventim.de/investor-relations/hauptversammlung/
Gerne senden wir Ihnen diese auch postalisch zu.
|