Beiersdorf Aktiengesellschaft
Hamburg
Wertpapier-Kennnummer 520000 ISIN DE0005200000
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Mittwoch, dem 17. April 2019, um 10.30 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr) in der Hamburg Messe, Halle A3 (Eingang West, Zufahrt über Lagerstraße; postalische Anschrift: Messeplatz 1, 20357 Hamburg)
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit
dem zusammengefassten Bericht über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018,
dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz
1 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2018 gemäß §§ 172, 173 AktG am 26. Februar 2019 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
Der festgestellte Jahresabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft und der gebilligte Konzernabschluss mit dem zusammengefassten
Bericht über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, der Bericht des Aufsichtsrats
sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sind der Hauptversammlung,
auch ohne dass es einer Beschlussfassung durch diese bedarf, zugänglich zu machen. Die vorstehenden Unterlagen sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
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zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos und unverzüglich zugesandt. Sie
werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich sein.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 176.400.000,00 Euro wie folgt
zu verwenden:
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Ausschüttung einer Dividende von 0,70 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie (226.818.984 dividendenberechtigte Stückaktien)
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158.773.288,80 EUR
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* |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
17.626.711,20 EUR |
Bilanzgewinn |
176.400.000,00 EUR |
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für die Einstellung in andere Gewinnrücklagen sind die zum Zeitpunkt
des Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen
Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt.
Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über
die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags,
vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die
Differenz an Aktien entfällt. Der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen
Betrag. Die auszuschüttende Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung
wird gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Der Dividendenanspruch der Aktionäre ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Die Dividende ist demnach am 24. April 2019 fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer für die Beiersdorf Aktiengesellschaft und den Beiersdorf Konzern für das Geschäftsjahr 2019
sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf der am 17. April 2019 stattfindenden Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG sowie nach §
11 Absatz 1 der Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft aus zwölf Mitgliedern zusammen, von denen sechs Mitglieder durch
die Hauptversammlung und sechs Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Für den Aufsichtsrat ist nach § 96 Absatz
2 Satz 1 AktG bei Wahlen zur Besetzung einzelner oder mehrerer Sitze im Aufsichtsrat der gesetzliche Mindestanteil von jeweils
30 % an Frauen und Männern zu berücksichtigen. Das Mindestanteilsgebot ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht
gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht.
Da der Gesamterfüllung im Vorfeld der Neuwahlen zum Aufsichtsrat widersprochen wurde, ist der Aufsichtsrat sowohl auf der
Seite der Anteilseignervertreter als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens
zwei Männern zu besetzen. Der Aufsichtsrat besteht derzeit insgesamt aus drei Frauen und neun Männern; zwei Frauen (Frau Hong
Chow und Frau Dr. Dr. Christine Martel) gehören dabei der Anteilseignerseite an.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen
zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 17. April
2019 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt,
als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:
a) |
Hong Chow Shanghai (China) General Manager bei Roche Pharmaceuticals China (China)
Frau Chow ist weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen noch in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
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b) |
Martin Hansson Hamburg Mitglied des Vorstands der maxingvest ag, Hamburg
Herr Hansson ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:
Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
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c) |
Michael Herz Hamburg Mitglied des Vorstands der maxingvest ag, Hamburg
Herr Herz ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:
- |
Tchibo GmbH (Vorsitzender)
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- |
tesa SE
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Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
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d) |
Dr. Dr. Christine Martel Pully (Schweiz) Global Commercial Manager bei Nestrade S.A., Nestlé Gruppe (Schweiz)
Frau Dr. Dr. Martel ist weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen noch in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Frau Dr. Dr. Martel verfügt nach Einschätzung des Aufsichtsrats insbesondere auf Grund ihrer Tätigkeit als ehemalige Leiterin
Finanzwesen und strategische Unternehmensplanung eines Geschäftsbereichs der Nestlé S.A./Schweiz über besonderen Sachverstand
auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG sowie als unabhängige Finanzexpertin
über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren
im Sinne der Ziffer 5.3.2 Absatz 3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
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e) |
Frédéric Pflanz Dublin (Irland) Chief Financial Officer bei Aryzta AG (Schweiz)
Frédéric Pflanz ist weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen noch in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
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f) |
Prof. Dr. Reinhard Pöllath München Rechtsanwalt bei P+P Pöllath + Partners, München
Herr Prof. Dr. Pöllath ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:
- |
maxingvest ag (Vorsitzender)
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- |
Wanzl GmbH & Co. Holding KG
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Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
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Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, Herrn Prof.
Dr. Reinhard Pöllath im Falle seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz
vorzuschlagen.
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, folgendes Ersatzmitglied für die oben genannten Aufsichtsratsmitglieder nach § 11 Absatz
4 der Satzung für die Dauer der regulären Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder (§ 11 Absatz 2 der Satzung) zu wählen:
g) |
Beatrice Dreyfus Frankfurt am Main Fondsmanagerin bei Novum Capital Management GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main
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Frau Dreyfus ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:
- |
Stylepark AG
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- |
C.C. Umwelt AG
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Sie ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Das vorgeschlagene Ersatzmitglied rückt gemäß § 11 Absatz 4 Satz 1 der Satzung in den Aufsichtsrat nach, wenn eines der von
der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet,
ohne dass zuvor ein Nachfolger bestellt ist. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, für welches das
Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat nachgerückt war, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt das vorgeschlagene Ersatzmitglied
seine Stellung als Ersatzmitglied gemäß § 11 Absatz 5 Satz 2 der Satzung für die weiteren Aufsichtsratsmitglieder, für die
es gewählt wurde, zurück. Sollten mehrere Aufsichtsratsmitglieder gleichzeitig vorzeitig ausscheiden, rückt das vorgeschlagene
Ersatzmitglied für das vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied nach, das in der vorstehend genannten Reihenfolge a)
bis f) zuerst genannt ist.
Die vorgenannten Vorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat
für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie das vom Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil für das Gesamtgremium.
Zudem genügen die Wahlvorschläge dem Mindestanteilsgebot zur Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat mit Frauen und Männern nach
§ 96 Absatz 2 Satz 1 AktG. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass jeder der vorgenannten Kandidaten den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgenannten Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung
zu der Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne der Ziffer 5.4.1 Absatz 7 des Deutschen Corporate Governance
Kodex für die Wahlentscheidung als maßgebend anzusehen wäre. Vorsorglich legt der Aufsichtsrat jedoch mit Blick auf Ziffer
5.4.1 Absätze 6 und 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex folgende Beziehungen offen:
Frau Hong Chow, Frau Dr. Dr. Christine Martel sowie die Herren Martin Hansson, Michael Herz und Prof. Dr. Reinhard Pöllath
sind derzeit bereits Mitglieder des Aufsichtsrats.
Die Herren Martin Hansson und Michael Herz sind Mitglieder des Vorstands der maxingvest ag, die mittelbar die Mehrheit der
Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft hält.
Herr Michael Herz ist Aktionär der maxingvest ag, die indirekt mehrheitlich an der Beiersdorf Aktiengesellschaft beteiligt
ist.
Herr Prof. Dr. Reinhard Pöllath ist Aufsichtsratsvorsitzender der maxingvest ag und Berater von Herrn Michael Herz sowie der
übrigen Aktionäre der maxingvest ag.
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Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere Lebensläufe, finden Sie im Anhang dieser Einladung.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 252.000.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher zum Zeitpunkt
der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 252.000.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
25.181.016 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu.
Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft in ihrer
derzeit gültigen Fassung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
anmelden und eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden
Instituts über ihren Anteilsbesitz an die nachfolgende Adresse übermitteln:
Beiersdorf Aktiengesellschaft c/o HV AG Jakob-Oswald-Straße 4 92289 Ursensollen
Telefax: 040 4909-187603 E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 27. März 2019 (0.00 Uhr MEZ, sogenannter Nachweisstichtag) beziehen
und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 10. April 2019 (24.00 Uhr MESZ) unter der oben
genannten Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist
zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach
dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den
Umfang des Stimmrechts. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten,
auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen teilnahmeberechtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht alternativ im Wege der
Briefwahl ausüben, d.h. ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch im Falle der Briefwahl ist eine fristgerechte Anmeldung
und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes, wie vorstehend erläutert, erforderlich. Die Briefwahl schließt eine Teilnahme
an der Hauptversammlung nicht aus.
Per Briefwahl abzugebende Stimmen können über das Internet (www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung) oder unter Verwendung des hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
zur Verfügung gestellten Briefwahlformulars abgegeben werden.
Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über das Internet muss spätestens bis zum Ende der Abstimmung auf der Hauptversammlung vollständig
erfolgt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der über das Internet erfolgten Stimmabgabe
möglich. Um die Briefwahl per Internet vornehmen zu können, bedarf es der Eintrittskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten
aufgedruckt sind. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
Die mittels des Briefwahlformulars abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zum Ablauf des 15. April 2019 (24.00 Uhr MESZ)
bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:
Beiersdorf Aktiengesellschaft Investor Relations (Bf. 86) Unnastraße 48 20245 Hamburg
Telefax: 040 4909-187603 E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de
Sollte der Aktionär sein Stimmrecht durch Briefwahl fristgemäß sowohl mittels des Briefwahlformulars als auch über das Internet
ausüben, wird unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die mittels des Briefwahlformulars erteilte Stimmabgabe als
verbindlich betrachtet. Eine mittels des Briefwahlformulars erteilte Stimmabgabe kann auch nicht über das Internet widerrufen
oder geändert werden.
Auch Aktionärsvertreter können sich der Briefwahl bedienen. Insoweit gelten die Vorschriften für die Stimmrechtsvertretung
und Vollmachtserteilung (wie nachstehend jeweils beschrieben, vgl. Abschnitt 'Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung'),
insbesondere auch hinsichtlich des Nachweises der Bevollmächtigung, entsprechend.
Sofern die Stimmabgaben mittels Briefwahl bei dem mit der Abwicklung des Anmeldeverfahrens beauftragten Dienstleister eingehen,
werden diese erst zur Hauptversammlung an die Gesellschaft weitergeleitet.
Ausführlichere Informationen zu dem Verfahren der Briefwahl erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Übersendung des Nachweises
über ihren Anteilsbesitz zusammen mit der Eintrittskarte. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
abgerufen werden.
Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung von einem Bevollmächtigten, z.B. einem Kreditinstitut oder einer
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises
des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Für die Erteilung der Vollmacht
an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere, mit diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG bzw. § 135 Absatz 10 i.V.m.
§ 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen sehen weder das Gesetz noch die Satzung eine besondere Form
vor. Gegebenenfalls verlangt das zu bevollmächtigende Kreditinstitut oder die zu bevollmächtigende Person oder Institution
eine besondere Form der Vollmacht, da diese Stimmrechtsvertreter nach § 135 Absatz 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festhalten müssen. Etwaige Besonderheiten sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Vollmachtserteilung
Für die Bevollmächtigung bitten wir unsere Aktionäre, das auf der Eintrittskarte vorgesehene Vollmachtsformular oder das auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
abrufbare Vollmachtsformular zu verwenden. Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Verlangen auch von der Gesellschaft
übersandt.
Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung muss am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle
vorgelegt oder der Gesellschaft, eingehend spätestens bis zum Ablauf des 15. April 2019 (24.00 Uhr MESZ), an folgende Adresse
übermittelt werden:
Beiersdorf Aktiengesellschaft Investor Relations (Bf. 86) Unnastraße 48 20245 Hamburg
Telefax: 040 4909-187603 E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de
Stimmrechtsvertretung
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, sich durch einen von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter
nach Maßgabe ihrer Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen; er wird die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Der von der Gesellschaft bestellte Stimmrechtsvertreter
wird das Stimmrecht nur zu solchen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen ihm ausdrückliche und eindeutige Weisungen vorliegen.
Soweit eine solche ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand
der Stimme enthalten.
Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter können über das Internet (www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung) oder in Textform unter Verwendung der hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
zur Verfügung gestellten und auch in der Hauptversammlung bereitgehaltenen Vollmachts- und Weisungsformulare erteilt werden.
Über das Internet erteilte Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter müssen spätestens
bis zum Ende der Abstimmung auf der Hauptversammlung vollständig erteilt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf
der über das Internet erteilten Vollmachten oder eine Änderung über das Internet erteilter Weisungen möglich. Um das internetbasierte
Abstimmungssystem zu nutzen, bedarf es der Eintrittskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Den Zugang
erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
In Textform mittels der Formulare erteilte Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter
können der Gesellschaft schon vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden:
Beiersdorf Aktiengesellschaft Investor Relations (Bf. 86) Unnastraße 48 20245 Hamburg
Telefax: 040 4909-187603 E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de
In diesem Fall muss das vollständig ausgefüllte Formular aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 15. April
2019 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter auch noch während der laufenden
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreters
ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.
Sollte der Aktionär dem von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter sowohl in Textform mittels der Formulare als
auch über das Internet Vollmacht und Weisungen erteilen, werden unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die in Textform
erteilten Vollmachten und Weisungen als verbindlich betrachtet. In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen können auch
nicht über das Internet widerrufen oder geändert werden.
Sofern Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter bei dem mit der Abwicklung des Anmeldeverfahrens beauftragten
Dienstleister eingehen, wird das Stimmverhalten erst zur Hauptversammlung an die Gesellschaft weitergeleitet.
Ausführlichere Informationen zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen, auch an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter,
erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz zusammen mit der Eintrittskarte.
Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
abgerufen werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere dieser Personen zurückweisen.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR am Grundkapital
erreichen (dies entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den Vorstand
der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens
bis zum Ablauf des 17. März 2019 (24.00 Uhr MEZ) zugegangen sein:
Beiersdorf Aktiengesellschaft Vorstand Unnastraße 48 20245 Hamburg
Telefax: 040 4909-185000 E-Mail: Investor.Relations@Beiersdorf.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Gegenanträge im Sinne des § 126 Absatz 1 AktG müssen, wenn sie schon vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden sollen, mit einer Begründung versehen sein und sind an die nachstehend genannte Adresse zu richten:
Beiersdorf Aktiengesellschaft Investor Relations (Bf. 86) Unnastraße 48 20245 Hamburg
Telefax: 040 4909-185000 E-Mail: Investor.Relations@Beiersdorf.com
Dort müssen sie bis zum Ablauf des 2. April 2019 (24.00 Uhr MESZ) eingehen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gewahrt
sind, wird die Gesellschaft die Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung unverzüglich auf ihrer
Internetseite unter
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
zugänglich machen. Auf der genannten Internetseite werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.
Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für Vorschläge eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern
nach § 127 AktG sowie für die Zugänglichmachung solcher Vorschläge. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet
zu werden.
Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre können die Hauptversammlung am 17. April 2019 in unserem internetbasierten Abstimmungssystem unter
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
verfolgen. Für den Zugang bedarf es der Eintrittskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Der Bericht
des Vorstands steht nach der Hauptversammlung auch für die interessierte Öffentlichkeit unter der genannten Webadresse zur
Verfügung.
Veröffentlichung im Bundesanzeiger und Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung der Hauptversammlung wurde im Bundesanzeiger am 27. Februar 2019 veröffentlicht. Die Einberufung, die zugänglich
zu machenden Unterlagen und weitere Informationen, insbesondere weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG, können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
eingesehen werden.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre
und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten.
Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft
die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der
Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für
die Datenverarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung
verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung
des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung
der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern
zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange
dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat. Sie haben unter den gesetzlichen
Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre personenbezogenen
Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber
der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail- Adresse
datenschutz@beiersdorf.com
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Beiersdorf AG Datenschutz Unnastraße 48 20245 Hamburg
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten
erreichen Sie unter:
Beiersdorf AG z. Hd. Datenschutzbeauftragter Unnastraße 48 20245 Hamburg E-Mail: datenschutz@beiersdorf.com
Hamburg, im Februar 2019
Beiersdorf Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Zusätzliche Informationen über die unter TOP 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Hong Chow
Persönliche Daten
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Geburtsjahr: |
1971 |
Nationalität: |
Deutsch |
Ausgeübter Beruf: |
General Manager bei Roche Pharmaceuticals China (China) |
Beruflicher Werdegang
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Seit 2015 |
Roche Pharmaceuticals China, General Manager |
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2005 - 2015 |
Bayer Gruppe |
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2012-2015: Bayer Healthcare Pharmaceuticals (China), Regional Managing Director, Strategic Market |
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2011-2012: Bayer Animal Health (China), General Manager |
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2010-2011: Bayer Healthcare (Singapur), Leiter Business Unit, Region Asien-Pazifik |
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2007-2010: Bayer Healthcare (Deutschland), Leiter Regionales Marketing, Region Europa/Kanada |
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2005-2007: Bayer Healthcare (Deutschland), Leiter Commercial Operations, Region Europa |
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2001-2005 |
Schering AG, Berlin, Senior Licensing Manager, Corporate Business Development |
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2001 |
Pixelpark AG, Berlin, Investor Relations Director |
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1997-2000 |
Schering AG, Berlin |
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1999-2000: Leiter Investor Relations |
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1997-1999: Group R&D Controller, SAP System Analyst |
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1996-1997 |
Deloitte Consulting (England), Business Analyst, Strategic Consulting Practice |
Ausbildung
Studium in European Business Administration
Diplom Kauffrau, Fachhochschule für Wirtschaft, Berlin
Bachelor of Arts (First Class Honors), Anglia Ruskin University, Cambridge (UK)
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Wesentliche sonstige Tätigkeiten
Stellvertretende Vorsitzende des Industrieverbands RDPAC (R&D-based Pharmaceutical Association Committee) in China
Martin Hansson
Persönliche Daten
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Geburtsjahr: |
1975 |
Nationalität: |
Schwedisch |
Ausgeübter Beruf: |
Mitglied des Vorstands der maxingvest ag, Hamburg |
Beruflicher Werdegang
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Seit 2017 |
maxingvest ag, Hamburg Mitglied des Vorstands
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1999 - 2016 |
IKEA Gruppe |
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2013-2016 |
Retail and Expansion Manager IKEA Gruppe (CEO Retail), Vorstand Retail und Expansion (Schweden)
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2012-2014 |
Regional Retail Manager Region Asia Pacific, IKEA Gruppe, Regionaler Vorstand Einzelhandel (China)
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2008-2011 |
Retail Manager (CEO) IKEA UK Ltd, IKEA IE Ltd, Vorstand Retail (England/UK)
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2006-2008 |
Assistenz des IKEA Group President, Andres Dahlvig/Ingvar Kamprad (Schweden) |
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2004-2006 |
Store Manager IKEA Nottingham, Filialleiter (England/UK)
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1999-2006 |
verschiedene Positionen im operativen Geschäft und im Finanzbereich |
Ausbildung
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1995-1999 |
Master in Law, Universität Göteborg (Schweden) |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Tchibo GmbH, Hamburg
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Wesentliche sonstige Tätigkeiten
Keine
Michael Herz
Persönliche Daten
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Geburtsjahr: |
1943 |
Nationalität: |
Deutsch |
Ausgeübter Beruf: |
Mitglied des Vorstands der maxingvest ag, Hamburg |
Beruflicher Werdegang
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Seit 2009 |
Mitglied des Vorstands der maxingvest ag |
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Seit 1989 |
Geschäftsführer Participia GmbH |
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1965 - 1989 |
Geschäftsführer Tchibo Frisch-Röst-Kaffee Max Herz KG, später Tchibo Frisch-Röst-Kaffee AG |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Tchibo GmbH, Hamburg tesa SE, Norderstedt
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Wesentliche sonstige Tätigkeiten
Keine
Dr. Dr. Christine Martel
Persönliche Daten
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Geburtsjahr: |
1970 |
Nationalität: |
Französisch |
Ausgeübter Beruf: |
Global Commercial Manager bei Nestrade S.A. (Schweiz), Nestlé Gruppe |
Beruflicher Werdegang
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Seit 1999 |
Nestlé Gruppe |
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Seit 2018: Nestrade S.A. (Schweiz) Global Commercial Manager
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2013 - 2018: Nestlé Danmark A/S (Dänemark) Leiterin des Geschäftsbereichs Nescafé Dolce Gusto Nordics (Dänemark, Schweden, Norwegen, Island, Finnland)
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2010 - 2013: Nestlé S.A. (Schweiz) Leiterin Finanzwesen und strategische Unternehmensplanung des Geschäftsbereichs Nescafé Dolce Gusto
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2007 - 2010: Nestlé S.A. (Schweiz) Strategieabteilung Industrie und F&E für den Geschäftsbereich Getränke
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2003 - 2006: Nestlé S.A. (Schweiz) Strategieabteilung Industrie
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1999 - 2002: Nestlé Deutschland AG (Deutschland) Teammitglied und -leiterin Industrielle Organisation
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1993 - 1998 |
Universität Karlsruhe und Großkraftwerk Mannheim Wissenschaftliche Mitarbeiterin an dem Deutsch-Französischen Institut für Umweltforschung (DFIU) und Leitung von F&E-Projekten
für das Großkraftwerk Mannheim
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Ausbildung
Promotionen im Fach Wirtschaftswissenschaften in Karlsruhe und im Fach Verfahrenstechnik in Stuttgart Studium der Verfahrenstechnik in Lyon (Frankreich) und Berlin
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Wesentliche sonstige Tätigkeiten
Keine
Frédéric Pflanz
Persönliche Daten
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Geburtsjahr: |
1968 |
Nationalität: |
Deutsch-Französisch |
Ausgeübter Beruf: |
Chief Financial Officer bei Aryzta AG (Schweiz) |
Beruflicher Werdegang
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Seit 2018 |
Aryzta AG, Schweiz Chief Financial Officer
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2015-2017 |
maxingvest ag Mitglied des Vorstands
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2015 - 2018 |
Beiersdorf AG Mitglied des Aufsichtsrats
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2010-2014 |
Rémy-Cointreau Gruppe |
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2014 |
Director of External Development |
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2010-2014 |
Mitglied der Geschäftsleitung (Chief Financial Officer & Chief Operating Officer) |
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1992-2010 |
L'Oréal Gruppe |
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2006-2010 |
Mitglied der Geschäftsleitung (Chief Financial Officer), Global Consumer Products Division |
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2003-2006 |
Chief Financial Officer, Asia Zone |
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1998-2002 |
Chief Financial Officer, Consumer Products Division Europe |
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1992-1998 |
verschiedene führende Positionen im Finanzmanagement, L'Oréal Deutschland |
Ausbildung
Diplom-Betriebswirt (FH), ESB Business School, Hochschule Reutlingen
Bachelor of Business Administration in European Studies (DESEM) - CESEM, Neoma Business School, Reims (Frankreich)
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Wesentliche sonstige Tätigkeiten
Beirat Meridian Stiftung, Essen
Prof. Dr. Reinhard Pöllath
Persönliche Daten
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Geburtsjahr: |
1948 |
Nationalität: |
Deutsch |
Ausgeübter Beruf: |
Rechtsanwalt bei P+P Pöllath + Partners, München |
Beruflicher Werdegang
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2002-2003 |
Tchibo Holding AG (Vorstand) |
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1997-2012 |
P+P Pöllath + Partners (Partner) |
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1993-1997 |
Geschäftsführer eines Hotel- und Immobilienunternehmens |
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1980-1993 |
Partner in einer deutschen Anwaltssozietät |
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Seit 1977 |
Rechtsanwalt |
Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg, München und Harvard (USA)
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
maxingvest ag (Vorsitzender), Hamburg Wanzl GmbH & Co. Holding KG, Leipheim/Donau
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Wesentliche sonstige Tätigkeiten
Keine
Beatrice Dreyfus
Persönliche Daten
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Geburtsjahr: |
1966 |
Nationalität: |
Deutsch |
Ausgeübter Beruf: |
Fondsmanagerin, Novum Capital Management GmbH & Co. KG (Deutschland) |
Beruflicher Werdegang
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Seit 2008 |
Novum Capital Gruppe, Frankfurt am Main Partner/Geschäftsführerin
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2012 - 2013 |
ES-Plastic GmbH, Hutthurm Geschäftsführerin/CFO
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2004 - 2008 |
Kuna & Co. KG, Frankfurt am Main Senior Advisor/Director
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2004 - 2005 |
Lazard BV & Lazard Frères, Amsterdam (Niederlande) und Paris (Frankreich) Senior Advisor
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1998 - 2004 |
Lazard & Co. GmbH, Frankfurt am Main Geschäftsführerin
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1993 - 1998 |
Arthur Andersen Wirtschafsprüfungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
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Ausbildung
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1998 |
Wirtschaftsprüferexamen |
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1997 |
Steuerberaterexamen |
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1988 - 1993 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre, European Business School, Oestrich-Winkel/London (Vereinigtes Königreich)/Paris (Frankreich) |
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1986 - 1988 |
Banklehre Commerzbank AG (Deutschland) |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Stylepark AG, Frankfurt am Main
C.C. Umwelt AG, Krefeld
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Wesentliche sonstige Tätigkeiten
Keine
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