Beiersdorf Aktiengesellschaft
Hamburg
Wertpapier-Kennnummer 520000 ISIN DE0005200000
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Donnerstag, dem 20. April 2017, um 10.30 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr) in der Hamburg Messe, Halle A3 (Eingang West, Zufahrt über Lagerstraße; postalische Anschrift: Messeplatz 1, 20357 Hamburg)
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stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
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eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit
den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016, dem Bericht des
Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2016 gemäß §§ 172, 173 AktG am 24. Februar 2017 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
Der festgestellte Jahresabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft und der gebilligte Konzernabschluss mit den Berichten
über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016, der Bericht des Aufsichtsrats
sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sind der Hauptversammlung,
auch ohne dass es einer Beschlussfassung durch diese bedarf, zugänglich zu machen. Die vorstehenden Unterlagen sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos und unverzüglich zugesandt. Sie
werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich sein.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 176.400.000 EUR wie folgt zu verwenden:
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Ausschüttung einer Dividende von 0,70 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie (226.818.984 dividendenberechtigte Stückaktien)
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158.773.288 EUR |
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Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
17.626.712 EUR |
Bilanzgewinn |
176.400.000 EUR |
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für die Einstellung in andere Gewinnrücklagen sind die zum Zeitpunkt
des Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen
Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt.
Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über
die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags,
vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die
Differenz an Aktien entfällt. Der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen
Betrag. Die auszuschüttende Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung
wird gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Aufgrund einer Änderung des § 58 Absatz 4 AktG sind Dividendenansprüche nunmehr am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende ist demnach am 25. April 2017 fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer für die Beiersdorf Aktiengesellschaft und den Beiersdorf Konzern für das Geschäftsjahr 2017
zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hatte dem Aufsichtsrat gemäß Art. 16 Absatz 2 der EU-Abschlussprüfungsverordnung (Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, und die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als Abschlussprüfer
empfohlen und dabei eine Präferenz für die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, mitgeteilt.
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6. |
Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG sowie nach §
11 Absatz 1 der Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft aus zwölf Mitgliedern zusammen, von denen sechs Mitglieder durch
die Hauptversammlung und sechs Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl
durchgeführt.
Für den Aufsichtsrat ist nach § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG bei Wahlen zur Besetzung einzelner oder mehrerer Sitze im Aufsichtsrat
der gesetzliche Mindestanteil von jeweils 30 % an Frauen und Männern zu berücksichtigen. Nach der Gesamterfüllung gemäß §
96 Absatz 2 Satz 2 AktG würde dies bedeuten, dass insgesamt mindestens vier Sitze im Aufsichtsrat jeweils von Frauen und Männern
besetzt sein müssen. Die Seite der Anteilseigner des Aufsichtsrats hat der Gesamterfüllung gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG
am 8. Dezember 2016 widersprochen. Damit müssen auf der Seite der Anteilseigner mindestens zwei Sitze jeweils von Frauen und
Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Der Aufsichtsrat besteht derzeit
insgesamt aus drei Frauen und neun Männern; zwei Frauen (Frau Dr. Dr. Christine Martel und Frau Beatrice Dreyfus) gehören
dabei der Anteilseignerseite an.
Frau Dreyfus war für Frau Isabelle Parize, die im Januar 2016 ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt hatte, als Ersatzmitglied
in den Aufsichtsrat nachgerückt. Als Nachfolgerin von Frau Parize soll nunmehr Frau Hong Chow zum Mitglied des Aufsichtsrats
gewählt werden. Gemäß § 11 Absatz 3 der Satzung erfolgt die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds, das anstelle eines vorzeitig
ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds gewählt wird, nur für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.
Da die Amtszeit von Frau Parize mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung geendet hätte, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2018 beschließt, soll auch die Amtszeit von Frau Chow zu diesem Zeitpunkt enden.
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb in Übereinstimmung mit § 11 Absatz 3 der Satzung vor, mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 20. April 2017 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2018 beschließt, als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner
a) |
Frau Hong Chow Shanghai, China General Manager, Shanghai Roche Pharmaceuticals Ltd., Shanghai, China
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in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Frau Chow ist weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen noch Mitglied in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Gemäß § 11 Absatz 5 der Satzung erlischt das Amt eines in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds, sobald ein Nachfolger
für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied bestellt worden ist. Demnach endet die Mitgliedschaft von Frau Dreyfus im Aufsichtsrat
mit der Wahl von Frau Chow. Frau Dreyfus soll aber als Ersatzmitglied auch für Frau Chow gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb für den Fall der Wahl von Frau Chow gemäß vorstehendem Abschnitt a) vor, gemäß § 11 Absatz
4 Satz 1 und Satz 3 der Satzung
b) |
Frau Beatrice Dreyfus Frankfurt am Main Unternehmensberaterin bei der Novum Capital Beratungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
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als Ersatzmitglied für Frau Chow für die Dauer der Amtszeit von Frau Chow zu wählen.
Frau Dreyfus ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:
- Stylepark AG Sie ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Unabhängig hiervon bleibt Frau Dreyfus gemäß § 11 Absatz 5 Satz 2 der Satzung Ersatzmitglied für die weiteren Aufsichtsratsmitglieder,
für die sie gewählt wurde.
Die vorgenannten Vorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat
für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie den nach § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG maßgeblichen gesetzlichen Mindestanteil
zur Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat mit Frauen und Männern.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keine der vorgenannten Kandidatinnen in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung
zu der Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne der Ziffer 5.4.1 Absatz 6 des Deutschen Corporate Governance
Kodex (in der Fassung vom 5. Mai 2015) für die Wahlentscheidung als maßgebend anzusehen wäre. Vorsorglich legt der Aufsichtsrat
jedoch mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 5 und Absatz 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 5. Mai
2015) folgende Beziehungen offen:
Frau Beatrice Dreyfus ist derzeit bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Beiersdorf Aktiengesellschaft.
Weitere Informationen zu den Kandidatinnen, insbesondere kurze Lebensläufe, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung.
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7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die Hauptversammlung hat zuletzt am 18. April 2013 über die Billigung des Vergütungssystems beschlossen. Im Laufe des Geschäftsjahres
2016 wurde das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder nochmals fortentwickelt. Dieses Vergütungssystem soll der Hauptversammlung
erneut gemäß § 120 Absatz 4 AktG zur Billigung vorgelegt werden. Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, welches
Gegenstand dieser Beschlussfassung ist, wird näher auf den Seiten 13 ff. des Geschäftsberichts 2016 der Beiersdorf Aktiengesellschaft
unter Ziffer 1. c) aa) bis dd) des Vergütungsberichts (im Kapitel Corporate Governance) erläutert.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das auf den Seiten 13 ff. des Geschäftsberichts 2016 erläuterte System zur Vergütung
der Vorstandsmitglieder der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu billigen.
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 252.000.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher zum Zeitpunkt
der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 252.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 25.181.016 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu.
Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft in ihrer
derzeit gültigen Fassung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
anmelden und eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden
Instituts über ihren Anteilsbesitz an die nachfolgende Adresse übermitteln:
Beiersdorf Aktiengesellschaft c/o HV AG Jakob-Oswald-Straße 22 92289 Ursensollen
Telefax: 040 4909-187603 E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 30. März 2017 (0.00 Uhr MESZ, sogenannter Nachweisstichtag)
beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 13. April 2017 (24.00 Uhr MESZ) unter
der oben genannten Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist
zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach
dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts.
Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten,
auf denen die Zahl der Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge
zu tragen.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen teilnahmeberechtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht alternativ im Wege der
Briefwahl ausüben, d.h. ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch im Falle der Briefwahl ist eine fristgerechte Anmeldung
und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes, wie vorstehend erläutert, erforderlich. Die Briefwahl schließt eine Teilnahme
an der Hauptversammlung nicht aus.
Per Briefwahl abzugebende Stimmen können über das Internet (www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung) oder unter Verwendung des hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung zur Verfügung gestellten Briefwahlformulars abgegeben werden.
Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über das Internet muss spätestens bis zum Ende der Abstimmung auf der Hauptversammlung vollständig
erfolgt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der über das Internet erfolgten Stimmabgabe
möglich. Um die Briefwahl per Internet vornehmen zu können, bedarf es der Eintrittskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten
aufgedruckt sind. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung.
Die mittels des Briefwahlformulars abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zum Ablauf des 18. April 2017 (24.00 Uhr MESZ)
bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:
Beiersdorf Aktiengesellschaft Investor Relations (Bf. 86) Unnastraße 48 20245 Hamburg
Telefax: 040 4909-187603 E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de
Sollte der Aktionär sein Stimmrecht durch Briefwahl fristgemäß sowohl mittels des Briefwahlformulars als auch über das Internet
ausüben, wird unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die mittels des Briefwahlformulars erteilte Stimmabgabe als
verbindlich betrachtet. Eine mittels des Briefwahlformulars erteilte Stimmabgabe kann auch nicht über das Internet widerrufen
oder geändert werden.
Auch Aktionärsvertreter können sich der Briefwahl bedienen. Insoweit gelten die Vorschriften für die Stimmrechtsvertretung
und Vollmachtserteilung (wie nachstehend jeweils beschrieben, vgl. Abschnitt 'Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung'),
insbesondere auch hinsichtlich des Nachweises der Bevollmächtigung, entsprechend.
Ausführlichere Informationen zu dem Verfahren der Briefwahl erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Übersendung des Nachweises
über ihren Anteilsbesitz zusammen mit der Eintrittskarte. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung abgerufen werden.
Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung von einem Bevollmächtigten, z.B. einem Kreditinstitut oder einer
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises
des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Für die Erteilung der Vollmacht
an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere, mit diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG bzw. § 135 Absatz 10 i.V.m.
§ 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen sehen weder das Gesetz noch die Satzung eine besondere Form
vor. Gegebenenfalls verlangt das zu bevollmächtigende Kreditinstitut oder die zu bevollmächtigende Institution oder Person
eine besondere Form der Vollmacht, da diese Stimmrechtsvertreter nach § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Etwaige Besonderheiten sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Vollmachtserteilung
Für die Bevollmächtigung bitten wir unsere Aktionäre, das auf der Eintrittskarte vorgesehene Vollmachtsformular oder das auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung abrufbare Vollmachtsformular zu verwenden. Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Verlangen auch von der Gesellschaft
übersandt.
Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung muss am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle
vorgelegt oder der Gesellschaft, eingehend spätestens bis zum Ablauf des 18. April 2017 (24.00 Uhr MESZ), an folgende Adresse
übermittelt werden:
Beiersdorf Aktiengesellschaft Investor Relations (Bf. 86) Unnastraße 48 20245 Hamburg
Telefax: 040 4909-187603 E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de
Stimmrechtsvertretung
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, sich durch einen von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter
nach Maßgabe ihrer Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen; er wird die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Der von der Gesellschaft bestellte Stimmrechtsvertreter
wird das Stimmrecht nur zu solchen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen ihm ausdrückliche und eindeutige Weisungen vorliegen.
Soweit eine solche ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand
der Stimme enthalten.
Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter können über das Internet (www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung) oder in Textform unter Verwendung der hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung zur Verfügung gestellten und auch in der Hauptversammlung bereitgehaltenen Vollmachts- und Weisungsformulare erteilt werden.
Über das Internet erteilte Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter müssen spätestens
bis zum Ende der Abstimmung auf der Hauptversammlung vollständig erteilt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf
der über das Internet erteilten Vollmachten oder eine Änderung über das Internet erteilter Weisungen möglich. Um das internetbasierte
Abstimmungssystem zu nutzen, bedarf es der Eintrittskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Den Zugang
erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung.
In Textform mittels der Formulare erteilte Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter
können der Gesellschaft schon vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden:
Beiersdorf Aktiengesellschaft Investor Relations (Bf. 86) Unnastraße 48 20245 Hamburg
Telefax: 040 4909-187603 E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de
In diesem Fall muss das vollständig ausgefüllte Formular aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 18. April
2017 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter auch noch während der laufenden
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreters
ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.
Sollte der Aktionär dem von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter sowohl in Textform mittels der Formulare als
auch über das Internet Vollmacht und Weisungen erteilen, werden unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die in Textform
erteilten Vollmachten und Weisungen als verbindlich betrachtet. In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen können auch
nicht über das Internet widerrufen oder geändert werden.
Ausführlichere Informationen zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen, auch an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter,
erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz zusammen mit der Eintrittskarte.
Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung abgerufen werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR am Grundkapital
erreichen (dies entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den Vorstand
der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens
bis zum Ablauf des 20. März 2017 (24.00 Uhr MEZ) zugegangen sein:
Beiersdorf Aktiengesellschaft Vorstand Unnastraße 48 20245 Hamburg
Telefax: 040 4909-185000 E-Mail: Investor.Relations@Beiersdorf.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Gegenanträge im Sinne des § 126 Absatz 1 AktG müssen, wenn sie schon vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden sollen, mit einer Begründung versehen sein und sind an die nachstehend genannte Adresse zu richten:
Beiersdorf Aktiengesellschaft Investor Relations (Bf. 86) Unnastraße 48 20245 Hamburg
Telefax: 040 4909-185000 E-Mail: Investor.Relations@Beiersdorf.com
Dort müssen sie bis zum Ablauf des 5. April 2017 (24.00 Uhr MESZ) eingehen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gewahrt
sind, wird die Gesellschaft die Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung unverzüglich auf ihrer
Internetseite unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung zugänglich machen. Auf der genannten Internetseite werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.
Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für Vorschläge eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern
nach § 127 AktG sowie für die Zugänglichmachung solcher Vorschläge. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet
zu werden.
Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre können die Hauptversammlung am 20. April 2017 in unserem internetbasierten Abstimmungssystem unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung verfolgen. Für den Zugang bedarf es der Eintrittskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Der Bericht
des Vorstands steht nach der Hauptversammlung auch für die interessierte Öffentlichkeit unter der genannten Webadresse zur
Verfügung.
Veröffentlichung im Bundesanzeiger und Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung der Hauptversammlung wurde im Bundesanzeiger am 8. März 2017 veröffentlicht. Die Einberufung, die zugänglich
zu machenden Unterlagen und weitere Informationen, insbesondere weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung eingesehen werden.
Hamburg, im März 2017
Beiersdorf Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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