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DGAP-Adhoc: Ultrasonic AG: Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken vorerst gescheitert - Insolvenzantrag wird gestellt
Ultrasonic AG: Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken vorerst gescheitert - Insolvenzantrag wird gestellt
Ultrasonic AG / Schlagwort(e): Insolvenz
10.03.2015 19:01
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Ultrasonic AG: Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken vorerst
gescheitert - Insolvenzantrag wird gestellt
Köln, 10. März 2015 - Die Ultrasonic AG (Prime Standard, ISIN DE000A1KREX3,
US5) gibt bekannt, dass die Verhandlungen mit der Cathay United Bank und
den Konsortialbanken vorerst gescheitert sind und die Ultrasonic AG als
Garantiegeberin für das Konsortialdarlehen in Anspruch genommen wird.
Vereinbarungen zu einem Moratorium konnten bis heute nicht getroffen
werden, demzufolge ist der Vorstand gezwungen den Insolvenzantrag zu
stellen.
Bereits am 17. September 2014 informierte die Cathay United Bank, Co., Ltd.
die Ultrasonic AG in ihrer Funktion als Facility Agent des
Konsortialdarlehens darüber, dass die zur Verfügung gestellte Kreditlinie
über USD 60 Mio. sowie ausstehende Zinszahlungen in Höhe von USD 180.236,89
aufgrund der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten fällig gestellt
würden und wies auf ihr Recht hin, die Ultrasonic AG als Garantiegeberin in
Anspruch nehmen zu können. In der Folge traten Vorstand und Aufsichtsrat in
intensive Verhandlungen mit den Konsortialbanken. In diesen Verhandlungen
zeigte sich die Cathay United Bank gesprächsbereit, um eine Lösung zu
finden.
Im Vorfeld eines für den 13. März 2015 anberaumten Treffens mit den
Konsortialbanken in Taipeh zur Besprechung der aktuellen Situation und des
weiteren Vorgehens, stellte die Cathay United Bank jedoch trotz der
laufenden Verhandlungen die Forderung gegen die Ultrasonic AG als
Garantiegeberin inklusive der aufgelaufenen Zinsen fällig.
Nachdem die Cathay United Bank sowie die Konsortialbanken das Ende der von
der Ultrasonic AG gesetzten Frist zur Klärung der Situation und zur
Gewährung eines weiteren Moratoriums haben verstreichen lassen, müssen
Vorstand und Aufsichtsrat der Ultrasonic AG derzeit davon ausgehen, dass
die kreditgebenden Banken auf ihren Anspruch gegenüber der Ultrasonic AG
als Garantiegeberin bestehen. Infolgedessen sieht sich der Vorstand der
Ultrasonic AG gezwungen beim zuständigen Amtsgericht den Insolvenzantrag
zu stellen.
Für Rückfragen:
Ultrasonic AG
Herr Dr. Harald Zender
Vorstand
E-Mail: ir@ultrasonic-ag.de
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