25.03.2015 14:30:47

DGAP-Adhoc: Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberger Druckmaschinen platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen

Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberger Druckmaschinen platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen

Heidelberger Druckmaschinen AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleihe

25.03.2015 14:30

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE

VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER IN

STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG AUFGRUND GELTENDEN

RECHTS UNZULÄSSIG WÄRE

Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von

Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine

Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Italien,

Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion,

in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht

untersagt sind. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in

irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebotes oder

rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art.

* Emissionsvolumen von 58,6 Millionen EUR

* Kupon liegt bei 5,25 Prozent

* Laufzeit beträgt 7 Jahre

* Reduzierung der Finanzierungskosten

Die Heidelberger Druckmaschinen AG ("Heidelberg") hat innerhalb weniger

Stunden erfolgreich nicht nachrangige und unbesicherte

Wandelschuldverschreibungen (die "Wandelschuldverschreibungen") mit einem

Emissionsvolumen von 58,6 Millionen EUR platziert. Die erfolgte

ausschließlich bei internationalen institutionellen Investoren außerhalb

der USA.

Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 7 Jahren. Der

anfängliche Wandlungspreis beträgt rund 3,11 EUR. Der Kupon der

Wandelanleihe wurde auf 5,25 Prozent festgelegt und wird vierteljährlich

nachschüssig ausgezahlt. Heidelberg beabsichtigt, die Einbeziehung der

Wandelanleihe in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse

zu beantragen. Das Settlement wird voraussichtlich um den 30. März 2015

erfolgen.

In Übereinstimmung mit den Bedingungen der Schuldverschreibungen wird

Heidelberg die Möglichkeit haben, alle Schuldverschreibungen zum Nennbetrag

zuzüglich aufgelaufener Zinsen am oder nach dem 20. April 2018

zurückzukaufen, wenn der Wert der zugrunde liegenden Aktien über einen

bestimmten Zeitraum hinweg 130 % der Anleihen übersteigt. Die Inhaber der

Wandelschuldverschreibungen werden am 30. März 2020 die Möglichkeit haben,

eine vorzeitige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen

zu verlangen.

Heidelberg wurde bei der Platzierung von Deutsche Bank, BNP Paribas,

Commerzbank und LBBW als Joint Bookrunners und Joint Lead Managers

begleitet. DZ Bank und IKB Deutsche Industriebank fungierten als Co-Lead

Manager.

Nach der geplanten Emission und der teilweisen Rückführung der

hochverzinslichen Unternehmensanleihe wird die Finanzierungsstruktur von

Heidelberg im Wesentlichen aus einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von

rund 277 Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer Wandelanleihe über 60

Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer hochverzinslichen Anleihe über

rund 300 Mio. EUR mit Laufzeit bis April 2018 und der neuen Wandelanleihe

über bis zu 58,6 Mio. EUR mit Laufzeit bis März 2022 bestehen.

Bildmaterial sowie weitere Informationen über das Unternehmen stehen im

Presseportal der Heidelberger Druckmaschinen AG unter www.heidelberg.com

zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:

Diese Presseerklärung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche

auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Heidelberger

Druckmaschinen Aktiengesellschaft beruhen. Auch wenn die

Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen

zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die

künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen

aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren

können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der

Wechselkurse und der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der grafischen

Industrie gehören. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft

übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige

Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in

dieser Presseerklärung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen

werden.

Disclaimer

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als

Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder

deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit

den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt

erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner

Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu

führen würde, dass Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank,

LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche Industriebank oder ihre jeweiligen

verbundenen Unternehmen oder in ihrem Namen handelnde Personen in dieser

Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die in dieser

Mitteilung genannten Wertpapiere erstellen oder einreichen müssten.

Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die

Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt.

Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der

darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich

beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung

genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über

diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die

Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die

Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum

Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Italien,

Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen

Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche

Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine

solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so

auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden

auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act

(Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den

Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den

anwendbaren Wertpapiergesetzen von Italien, Australien, Kanada, Südafrika

oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten

angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act

registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft

werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist

oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen

die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Italien,

Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden

bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,

Gebietsansässigen oder Bürgern von Italien, Australien, Kanada, Südafrika

oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches

Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten

Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.

Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des

Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie

umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich

ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im

Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im

vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die

Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der

Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem

maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen

Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der

Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet

die Richtlinie 2010/73/EU.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an

Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick

auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and

Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die

Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über

Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die "Verordnung") verfügen

oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder

(iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt

werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche

Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei

denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem

Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten

Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt,

dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf

stützen.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als

zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete

Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu

erkennen, einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt",

"plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder

"sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder

andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die

Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen

Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich

von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle

zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise von

Heidelberg im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen

Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,

Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf

die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das

Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum

gültig, an dem sie gemacht werden.

Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB

Deutsche Industriebank und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen

ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung,

Überprüfung oder Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen

zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger

Entwicklungen oder anderer Gründe ab.

Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in

dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,

Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser

Mitteilung können sich ändern.

Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der

Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie

Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur

Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine

Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten von Heidelberg bezüglich

der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich

diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des

Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die

erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte

Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert

ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der

Wandelschuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen

als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen

Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelschuldverschreibungen für den

Betroffenen konsultieren.

Deutsche Bank AG, Commerzbank AG, LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche

Industriebank sind nach deutschem Bankenrecht sowie durch die Europäische

Zentralbank ("EZB") autorisiert und unterliegen der Aufsicht durch die EZB.

Weitere Einzelheiten über die Autorisierung und die Aufsicht der Deutschen

Bank AG, der Commerzbank AG, der LBBW, der DZ Bank und der IKB Deutsche

Industriebank durch die EZB sind auf Anfrage erhältlich.

BNP Paribas London Branch unterliegt primär der Aufsicht durch die EZB und

der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ("ACPR"). BNP Paribas

London Branch ist durch die EZB, ACPR und der Prudential Regulation

Authority autorisiert und unterliegt im beschränktem Umfang der Aufsicht

durch die Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation

Authority.

Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche

Industriebank handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser

Mitteilung genannten Wertpapiere ausschließlich für Heidelberg und

niemanden sonst. Sie werden in Bezug auf dieses Angebot keine anderen

Personen als ihre jeweiligen Kunden betrachten und sind außer Heidelberg

keiner anderen Person gegenüber dahingehend verantwortlich, den ansonsten

ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutz zu gewähren oder

Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren, dem Inhalt dieser

Mitteilung bzw. jeder Transaktion, Vereinbarung oder sonstigen

Angelegenheit, auf die in dieser Bekanntmachung verwiesen wird, zu

erbringen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten

Wertpapiere können Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank

und IKB Deutsche Industriebank und ihre verbundenen Unternehmen, handelnd

als Anleger für eigene Rechnung, Wandelschuldverschreibungen von Heidelberg

zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft behalten, kaufen, verkaufen,

ein Angebot zum Verkauf unterbreiten oder auf sonstige Weise für eigene

Rechnung mit diesen und anderen Wertpapieren von Heidelberg oder damit in

Zusammenhang stehenden Anlagen handeln und diese Wertpapiere und sonstigen

Anlagen auch in anderen Fällen als in Zusammenhang mit dem Angebot der in

dieser Mitteilung genannten Wertpapiere anbieten oder verkaufen. Deutsche

Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche

Industriebank beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder

Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen hinaus

offenzulegen.

Weder Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB

Deutsche Industriebank noch deren jeweilige Geschäftsleiter,

Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen in

irgendeiner Hinsicht die Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrücklich

oder stillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in

Bezug auf den Wahrheitsgehalt, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in

dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder die Frage, ob irgendeine

Information in dieser Mitteilung unterlassen wurde) oder irgendeiner

anderen Information ab, gleichgültig ob schriftlich, mündlich oder in

visueller oder elektronischer Form und gleich auf welchem Übertragungs-

oder Übermittlungsweg, in Bezug auf Heidelberg, deren Tochtergesellschaften

oder verbundenen Unternehmen oder in Bezug auf irgendeinen wie auch immer

gearteten Verlust, der aufgrund der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres

Inhalts oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit entstanden ist.

Kontakt:

Heidelberger Druckmaschinen AG

Corporate Public Relations

Thomas Fichtl

Tel: +49 (0)6222 82-67123

Fax: +49 (0)6222 82-67129

E-Mail: thomas.fichtl@heidelberg.com

Investor Relations

Robin Karpp

Tel: +49 (0)6222 82-67120

Fax: +49 (0)6222 82-99 67120

E-Mail: robin.karpp@heidelberg.com

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE

VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER IN

STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG AUFGRUND GELTENDEN

RECHTS UNZULÄSSIG WÄRE

Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von

Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine

Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Italien,

Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion,

in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht

untersagt sind. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in

irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebotes oder

rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art.

Heidelberger Druckmaschinen platziert erfolgreich

Wandelschuldverschreibungen

* Emissionsvolumen von 58,6 Millionen EUR

* Kupon liegt bei 5,25 Prozent

* Laufzeit beträgt 7 Jahre

* Reduzierung der Finanzierungskosten

Die Heidelberger Druckmaschinen AG ('Heidelberg') hat innerhalb weniger

Stunden erfolgreich nicht nachrangige und unbesicherte

Wandelschuldverschreibungen (die 'Wandelschuldverschreibungen') mit einem

Emissionsvolumen von 58,6 Millionen EUR platziert. Die erfolgte

ausschließlich bei internationalen institutionellen Investoren außerhalb

der USA.

'Über die erfolgreiche und schnelle Platzierung der Wandelanleihe sind wir

sehr erfreut', sagte Dirk Kaliebe, Finanzvorstand von Heidelberg. 'Damit

können wir unsere Finanzierungskosten nachhaltig reduzieren und das

Laufzeitenprofil weiter optimieren.'

Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 7 Jahren. Der

anfängliche Wandlungspreis beträgt rund 3,11 EUR. Der Kupon der

Wandelanleihe wurde auf 5,25 Prozent festgelegt und wird vierteljährlich

nachschüssig ausgezahlt. Heidelberg beabsichtigt, die Einbeziehung der

Wandelanleihe in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse

zu beantragen. Das Settlement wird voraussichtlich um den 30. März 2015

erfolgen.

In Übereinstimmung mit den Bedingungen der Schuldverschreibungen wird

Heidelberg die Möglichkeit haben, alle Schuldverschreibungen zum Nennbetrag

zuzüglich aufgelaufener Zinsen am oder nach dem 20. April 2018

zurückzukaufen, wenn der Wert der zugrunde liegenden Aktien über einen

bestimmten Zeitraum hinweg 130 % der Anleihen übersteigt. Die Inhaber der

Wandelschuldverschreibungen werden am 30. März 2020 die Möglichkeit haben,

eine vorzeitige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen

zu verlangen.

Heidelberg wurde bei der Platzierung von Deutsche Bank, BNP Paribas,

Commerzbank und LBBW als Joint Bookrunners und Joint Lead Managers

begleitet. DZ Bank und IKB Deutsche Industriebank fungierten als Co-Lead

Manager.

Nach der geplanten Emission und der teilweisen Rückführung der

hochverzinslichen Unternehmensanleihe wird die Finanzierungsstruktur von

Heidelberg im Wesentlichen aus einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von

rund 277 Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer Wandelanleihe über 60

Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer hochverzinslichen Anleihe über

rund 300 Mio. EUR mit Laufzeit bis April 2018 und der neuen Wandelanleihe

über bis zu 58,6 Mio. EUR mit Laufzeit bis März 2022 bestehen.

Bildmaterial sowie weitere Informationen über das Unternehmen stehen im

Presseportal der Heidelberger Druckmaschinen AG unter www.heidelberg.com

zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:

Diese Presseerklärung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche

auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Heidelberger

Druckmaschinen Aktiengesellschaft beruhen. Auch wenn die

Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen

zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die

künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen

aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren

können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der

Wechselkurse und der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der grafischen

Industrie gehören. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft

übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige

Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in

dieser Presseerklärung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen

werden.

Disclaimer

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als

Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder

deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit

den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt

erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner

Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu

führen würde, dass Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank,

LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche Industriebank oder ihre jeweiligen

verbundenen Unternehmen oder in ihrem Namen handelnde Personen in dieser

Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die in dieser

Mitteilung genannten Wertpapiere erstellen oder einreichen müssten.

Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die

Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt.

Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der

darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich

beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung

genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über

diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die

Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die

Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum

Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Italien,

Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen

Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche

Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine

solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so

auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden

auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act

(Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den

Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den

anwendbaren Wertpapiergesetzen von Italien, Australien, Kanada, Südafrika

oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten

angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act

registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft

werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist

oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen

die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Italien,

Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden

bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,

Gebietsansässigen oder Bürgern von Italien, Australien, Kanada, Südafrika

oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches

Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten

Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.

Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des

Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') erfolgt, die die Prospektrichtlinie

umgesetzt haben (jeweils ein 'maßgeblicher Mitgliedstaat'), richtet es sich

ausschließlich an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im

Sinne der Prospektrichtlinie handelt ('Qualifizierte Anleger'). Im

vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff 'Prospektrichtlinie' die

Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der

Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem

maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen

Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der

Begriff 'Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie' bezeichnet

die Richtlinie 2010/73/EU.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an

Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick

auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and

Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die

Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über

Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die 'Verordnung') verfügen

oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder

(iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt

werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als 'maßgebliche

Personen' bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei

denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem

Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten

Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt,

dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf

stützen.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als

zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete

Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu

erkennen, einschließlich Begriffen wie 'glaubt', 'nimmt an', 'schätzt',

'plant', 'rechnet mit', 'erwartet', 'beabsichtigt', 'kann', 'wird' oder

'sollte' oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder

andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die

Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen

Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich

von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle

zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise von

Heidelberg im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen

Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,

Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf

die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das

Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum

gültig, an dem sie gemacht werden.

Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB

Deutsche Industriebank und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen

ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung,

Überprüfung oder Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen

zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger

Entwicklungen oder anderer Gründe ab.

Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in

dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,

Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser

Mitteilung können sich ändern.

Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der

Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie

Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur

Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine

Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten von Heidelberg bezüglich

der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich

diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des

Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die

erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte

Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert

ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der

Wandelschuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen

als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen

Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelschuldverschreibungen für den

Betroffenen konsultieren.

Deutsche Bank AG, Commerzbank AG, LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche

Industriebank sind nach deutschem Bankenrecht sowie durch die Europäische

Zentralbank ('EZB') autorisiert und unterliegen der Aufsicht durch die EZB.

Weitere Einzelheiten über die Autorisierung und die Aufsicht der Deutschen

Bank AG, der Commerzbank AG, der LBBW, der DZ Bank und der IKB Deutsche

Industriebank durch die EZB sind auf Anfrage erhältlich.

BNP Paribas London Branch unterliegt primär der Aufsicht durch die EZB und

der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ('ACPR'). BNP Paribas

London Branch ist durch die EZB, ACPR und der Prudential Regulation

Authority autorisiert und unterliegt im beschränktem Umfang der Aufsicht

durch die Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation

Authority.

Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche

Industriebank handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser

Mitteilung genannten Wertpapiere ausschließlich für Heidelberg und

niemanden sonst. Sie werden in Bezug auf dieses Angebot keine anderen

Personen als ihre jeweiligen Kunden betrachten und sind außer Heidelberg

keiner anderen Person gegenüber dahingehend verantwortlich, den ansonsten

ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutz zu gewähren oder

Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren, dem Inhalt dieser

Mitteilung bzw. jeder Transaktion, Vereinbarung oder sonstigen

Angelegenheit, auf die in dieser Bekanntmachung verwiesen wird, zu

erbringen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten

Wertpapiere können Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank

und IKB Deutsche Industriebank und ihre verbundenen Unternehmen, handelnd

als Anleger für eigene Rechnung, Wandelschuldverschreibungen von Heidelberg

zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft behalten, kaufen, verkaufen,

ein Angebot zum Verkauf unterbreiten oder auf sonstige Weise für eigene

Rechnung mit diesen und anderen Wertpapieren von Heidelberg oder damit in

Zusammenhang stehenden Anlagen handeln und diese Wertpapiere und sonstigen

Anlagen auch in anderen Fällen als in Zusammenhang mit dem Angebot der in

dieser Mitteilung genannten Wertpapiere anbieten oder verkaufen. Deutsche

Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche

Industriebank beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder

Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen hinaus

offenzulegen.

Weder Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB

Deutsche Industriebank noch deren jeweilige Geschäftsleiter,

Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen in

irgendeiner Hinsicht die Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrücklich

oder stillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in

Bezug auf den Wahrheitsgehalt, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in

dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder die Frage, ob irgendeine

Information in dieser Mitteilung unterlassen wurde) oder irgendeiner

anderen Information ab, gleichgültig ob schriftlich, mündlich oder in

visueller oder elektronischer Form und gleich auf welchem Übertragungs-

oder Übermittlungsweg, in Bezug auf Heidelberg, deren Tochtergesellschaften

oder verbundenen Unternehmen oder in Bezug auf irgendeinen wie auch immer

gearteten Verlust, der aufgrund der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres

Inhalts oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit entstanden ist.

Kontakt:

Heidelberger Druckmaschinen AG

Corporate Public Relations

Thomas Fichtl

Tel: +49 (0)6222 82-67123

Fax: +49 (0)6222 82-67129

E-Mail: thomas.fichtl@heidelberg.com

Investor Relations

Robin Karpp

Tel: +49 (0)6222 82-67120

Fax: +49 (0)6222 82-99 67120

E-Mail: robin.karpp@heidelberg.com

25.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Heidelberger Druckmaschinen AG

Kurfürsten-Anlage 52-60

69115 Heidelberg

Deutschland

Telefon: +49 (0)6222 82-67121

Fax: +49 (0)6222 82-67129

E-Mail: investorrelations@heidelberg.com

Internet: www.heidelberg.com

ISIN: DE0007314007

WKN: 731400

Indizes: SDAX

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