25.03.2015 14:30:47
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DGAP-Adhoc: Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberger Druckmaschinen platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen
Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberger Druckmaschinen platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen
Heidelberger Druckmaschinen AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleihe
25.03.2015 14:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER IN
STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG AUFGRUND GELTENDEN
RECHTS UNZULÄSSIG WÄRE
Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von
Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine
Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Italien,
Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion,
in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht
untersagt sind. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in
irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebotes oder
rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art.
* Emissionsvolumen von 58,6 Millionen EUR
* Kupon liegt bei 5,25 Prozent
* Laufzeit beträgt 7 Jahre
* Reduzierung der Finanzierungskosten
Die Heidelberger Druckmaschinen AG ("Heidelberg") hat innerhalb weniger
Stunden erfolgreich nicht nachrangige und unbesicherte
Wandelschuldverschreibungen (die "Wandelschuldverschreibungen") mit einem
Emissionsvolumen von 58,6 Millionen EUR platziert. Die erfolgte
ausschließlich bei internationalen institutionellen Investoren außerhalb
der USA.
Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 7 Jahren. Der
anfängliche Wandlungspreis beträgt rund 3,11 EUR. Der Kupon der
Wandelanleihe wurde auf 5,25 Prozent festgelegt und wird vierteljährlich
nachschüssig ausgezahlt. Heidelberg beabsichtigt, die Einbeziehung der
Wandelanleihe in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse
zu beantragen. Das Settlement wird voraussichtlich um den 30. März 2015
erfolgen.
In Übereinstimmung mit den Bedingungen der Schuldverschreibungen wird
Heidelberg die Möglichkeit haben, alle Schuldverschreibungen zum Nennbetrag
zuzüglich aufgelaufener Zinsen am oder nach dem 20. April 2018
zurückzukaufen, wenn der Wert der zugrunde liegenden Aktien über einen
bestimmten Zeitraum hinweg 130 % der Anleihen übersteigt. Die Inhaber der
Wandelschuldverschreibungen werden am 30. März 2020 die Möglichkeit haben,
eine vorzeitige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen
zu verlangen.
Heidelberg wurde bei der Platzierung von Deutsche Bank, BNP Paribas,
Commerzbank und LBBW als Joint Bookrunners und Joint Lead Managers
begleitet. DZ Bank und IKB Deutsche Industriebank fungierten als Co-Lead
Manager.
Nach der geplanten Emission und der teilweisen Rückführung der
hochverzinslichen Unternehmensanleihe wird die Finanzierungsstruktur von
Heidelberg im Wesentlichen aus einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von
rund 277 Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer Wandelanleihe über 60
Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer hochverzinslichen Anleihe über
rund 300 Mio. EUR mit Laufzeit bis April 2018 und der neuen Wandelanleihe
über bis zu 58,6 Mio. EUR mit Laufzeit bis März 2022 bestehen.
Bildmaterial sowie weitere Informationen über das Unternehmen stehen im
Presseportal der Heidelberger Druckmaschinen AG unter www.heidelberg.com
zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Diese Presseerklärung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche
auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Heidelberger
Druckmaschinen Aktiengesellschaft beruhen. Auch wenn die
Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen
zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die
künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen
aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren
können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der
Wechselkurse und der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der grafischen
Industrie gehören. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige
Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in
dieser Presseerklärung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen
werden.
Disclaimer
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als
Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder
deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit
den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt
erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner
Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu
führen würde, dass Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank,
LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche Industriebank oder ihre jeweiligen
verbundenen Unternehmen oder in ihrem Namen handelnde Personen in dieser
Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die in dieser
Mitteilung genannten Wertpapiere erstellen oder einreichen müssten.
Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die
Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt.
Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der
darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich
beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung
genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über
diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die
Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.
Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum
Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Italien,
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen
Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine
solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so
auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden
auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act
(Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den
Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den
anwendbaren Wertpapiergesetzen von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten
angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act
registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft
werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist
oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen
die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Italien,
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden
bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,
Gebietsansässigen oder Bürgern von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches
Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten
Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.
Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie
umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich
ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im
Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im
vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die
Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der
Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem
maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen
Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der
Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet
die Richtlinie 2010/73/EU.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an
Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick
auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die
Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über
Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die "Verordnung") verfügen
oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder
(iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt
werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche
Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei
denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten
Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt,
dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf
stützen.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als
zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu
erkennen, einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt",
"plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder
"sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder
andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die
Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen
Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich
von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle
zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise von
Heidelberg im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen
Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,
Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf
die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das
Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum
gültig, an dem sie gemacht werden.
Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB
Deutsche Industriebank und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen
ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung,
Überprüfung oder Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger
Entwicklungen oder anderer Gründe ab.
Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in
dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser
Mitteilung können sich ändern.
Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der
Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie
Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur
Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine
Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten von Heidelberg bezüglich
der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich
diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des
Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die
erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte
Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert
ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der
Wandelschuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen
als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen
Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelschuldverschreibungen für den
Betroffenen konsultieren.
Deutsche Bank AG, Commerzbank AG, LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche
Industriebank sind nach deutschem Bankenrecht sowie durch die Europäische
Zentralbank ("EZB") autorisiert und unterliegen der Aufsicht durch die EZB.
Weitere Einzelheiten über die Autorisierung und die Aufsicht der Deutschen
Bank AG, der Commerzbank AG, der LBBW, der DZ Bank und der IKB Deutsche
Industriebank durch die EZB sind auf Anfrage erhältlich.
BNP Paribas London Branch unterliegt primär der Aufsicht durch die EZB und
der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ("ACPR"). BNP Paribas
London Branch ist durch die EZB, ACPR und der Prudential Regulation
Authority autorisiert und unterliegt im beschränktem Umfang der Aufsicht
durch die Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation
Authority.
Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche
Industriebank handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser
Mitteilung genannten Wertpapiere ausschließlich für Heidelberg und
niemanden sonst. Sie werden in Bezug auf dieses Angebot keine anderen
Personen als ihre jeweiligen Kunden betrachten und sind außer Heidelberg
keiner anderen Person gegenüber dahingehend verantwortlich, den ansonsten
ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutz zu gewähren oder
Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren, dem Inhalt dieser
Mitteilung bzw. jeder Transaktion, Vereinbarung oder sonstigen
Angelegenheit, auf die in dieser Bekanntmachung verwiesen wird, zu
erbringen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten
Wertpapiere können Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank
und IKB Deutsche Industriebank und ihre verbundenen Unternehmen, handelnd
als Anleger für eigene Rechnung, Wandelschuldverschreibungen von Heidelberg
zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft behalten, kaufen, verkaufen,
ein Angebot zum Verkauf unterbreiten oder auf sonstige Weise für eigene
Rechnung mit diesen und anderen Wertpapieren von Heidelberg oder damit in
Zusammenhang stehenden Anlagen handeln und diese Wertpapiere und sonstigen
Anlagen auch in anderen Fällen als in Zusammenhang mit dem Angebot der in
dieser Mitteilung genannten Wertpapiere anbieten oder verkaufen. Deutsche
Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche
Industriebank beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder
Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen hinaus
offenzulegen.
Weder Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB
Deutsche Industriebank noch deren jeweilige Geschäftsleiter,
Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen in
irgendeiner Hinsicht die Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrücklich
oder stillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in
Bezug auf den Wahrheitsgehalt, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in
dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder die Frage, ob irgendeine
Information in dieser Mitteilung unterlassen wurde) oder irgendeiner
anderen Information ab, gleichgültig ob schriftlich, mündlich oder in
visueller oder elektronischer Form und gleich auf welchem Übertragungs-
oder Übermittlungsweg, in Bezug auf Heidelberg, deren Tochtergesellschaften
oder verbundenen Unternehmen oder in Bezug auf irgendeinen wie auch immer
gearteten Verlust, der aufgrund der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres
Inhalts oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit entstanden ist.
Kontakt:
Heidelberger Druckmaschinen AG
Corporate Public Relations
Thomas Fichtl
Tel: +49 (0)6222 82-67123
Fax: +49 (0)6222 82-67129
E-Mail: thomas.fichtl@heidelberg.com
Investor Relations
Robin Karpp
Tel: +49 (0)6222 82-67120
Fax: +49 (0)6222 82-99 67120
E-Mail: robin.karpp@heidelberg.com
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER IN
STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG AUFGRUND GELTENDEN
RECHTS UNZULÄSSIG WÄRE
Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von
Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine
Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Italien,
Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion,
in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht
untersagt sind. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in
irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebotes oder
rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art.
Heidelberger Druckmaschinen platziert erfolgreich
Wandelschuldverschreibungen
* Emissionsvolumen von 58,6 Millionen EUR
* Kupon liegt bei 5,25 Prozent
* Laufzeit beträgt 7 Jahre
* Reduzierung der Finanzierungskosten
Die Heidelberger Druckmaschinen AG ('Heidelberg') hat innerhalb weniger
Stunden erfolgreich nicht nachrangige und unbesicherte
Wandelschuldverschreibungen (die 'Wandelschuldverschreibungen') mit einem
Emissionsvolumen von 58,6 Millionen EUR platziert. Die erfolgte
ausschließlich bei internationalen institutionellen Investoren außerhalb
der USA.
'Über die erfolgreiche und schnelle Platzierung der Wandelanleihe sind wir
sehr erfreut', sagte Dirk Kaliebe, Finanzvorstand von Heidelberg. 'Damit
können wir unsere Finanzierungskosten nachhaltig reduzieren und das
Laufzeitenprofil weiter optimieren.'
Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 7 Jahren. Der
anfängliche Wandlungspreis beträgt rund 3,11 EUR. Der Kupon der
Wandelanleihe wurde auf 5,25 Prozent festgelegt und wird vierteljährlich
nachschüssig ausgezahlt. Heidelberg beabsichtigt, die Einbeziehung der
Wandelanleihe in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse
zu beantragen. Das Settlement wird voraussichtlich um den 30. März 2015
erfolgen.
In Übereinstimmung mit den Bedingungen der Schuldverschreibungen wird
Heidelberg die Möglichkeit haben, alle Schuldverschreibungen zum Nennbetrag
zuzüglich aufgelaufener Zinsen am oder nach dem 20. April 2018
zurückzukaufen, wenn der Wert der zugrunde liegenden Aktien über einen
bestimmten Zeitraum hinweg 130 % der Anleihen übersteigt. Die Inhaber der
Wandelschuldverschreibungen werden am 30. März 2020 die Möglichkeit haben,
eine vorzeitige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen
zu verlangen.
Heidelberg wurde bei der Platzierung von Deutsche Bank, BNP Paribas,
Commerzbank und LBBW als Joint Bookrunners und Joint Lead Managers
begleitet. DZ Bank und IKB Deutsche Industriebank fungierten als Co-Lead
Manager.
Nach der geplanten Emission und der teilweisen Rückführung der
hochverzinslichen Unternehmensanleihe wird die Finanzierungsstruktur von
Heidelberg im Wesentlichen aus einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von
rund 277 Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer Wandelanleihe über 60
Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer hochverzinslichen Anleihe über
rund 300 Mio. EUR mit Laufzeit bis April 2018 und der neuen Wandelanleihe
über bis zu 58,6 Mio. EUR mit Laufzeit bis März 2022 bestehen.
Bildmaterial sowie weitere Informationen über das Unternehmen stehen im
Presseportal der Heidelberger Druckmaschinen AG unter www.heidelberg.com
zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Diese Presseerklärung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche
auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Heidelberger
Druckmaschinen Aktiengesellschaft beruhen. Auch wenn die
Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen
zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die
künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen
aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren
können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der
Wechselkurse und der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der grafischen
Industrie gehören. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige
Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in
dieser Presseerklärung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen
werden.
Disclaimer
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als
Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder
deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit
den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt
erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner
Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu
führen würde, dass Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank,
LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche Industriebank oder ihre jeweiligen
verbundenen Unternehmen oder in ihrem Namen handelnde Personen in dieser
Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die in dieser
Mitteilung genannten Wertpapiere erstellen oder einreichen müssten.
Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die
Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt.
Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der
darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich
beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung
genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über
diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die
Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.
Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum
Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Italien,
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen
Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine
solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so
auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden
auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act
(Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den
Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den
anwendbaren Wertpapiergesetzen von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten
angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act
registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft
werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist
oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen
die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Italien,
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden
bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,
Gebietsansässigen oder Bürgern von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches
Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten
Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.
Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') erfolgt, die die Prospektrichtlinie
umgesetzt haben (jeweils ein 'maßgeblicher Mitgliedstaat'), richtet es sich
ausschließlich an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im
Sinne der Prospektrichtlinie handelt ('Qualifizierte Anleger'). Im
vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff 'Prospektrichtlinie' die
Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der
Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem
maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen
Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der
Begriff 'Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie' bezeichnet
die Richtlinie 2010/73/EU.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an
Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick
auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die
Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über
Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die 'Verordnung') verfügen
oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder
(iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt
werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als 'maßgebliche
Personen' bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei
denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten
Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt,
dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf
stützen.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als
zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu
erkennen, einschließlich Begriffen wie 'glaubt', 'nimmt an', 'schätzt',
'plant', 'rechnet mit', 'erwartet', 'beabsichtigt', 'kann', 'wird' oder
'sollte' oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder
andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die
Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen
Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich
von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle
zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise von
Heidelberg im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen
Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,
Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf
die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das
Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum
gültig, an dem sie gemacht werden.
Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB
Deutsche Industriebank und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen
ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung,
Überprüfung oder Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger
Entwicklungen oder anderer Gründe ab.
Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in
dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser
Mitteilung können sich ändern.
Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der
Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie
Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur
Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine
Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten von Heidelberg bezüglich
der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich
diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des
Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die
erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte
Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert
ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der
Wandelschuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen
als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen
Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelschuldverschreibungen für den
Betroffenen konsultieren.
Deutsche Bank AG, Commerzbank AG, LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche
Industriebank sind nach deutschem Bankenrecht sowie durch die Europäische
Zentralbank ('EZB') autorisiert und unterliegen der Aufsicht durch die EZB.
Weitere Einzelheiten über die Autorisierung und die Aufsicht der Deutschen
Bank AG, der Commerzbank AG, der LBBW, der DZ Bank und der IKB Deutsche
Industriebank durch die EZB sind auf Anfrage erhältlich.
BNP Paribas London Branch unterliegt primär der Aufsicht durch die EZB und
der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ('ACPR'). BNP Paribas
London Branch ist durch die EZB, ACPR und der Prudential Regulation
Authority autorisiert und unterliegt im beschränktem Umfang der Aufsicht
durch die Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation
Authority.
Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche
Industriebank handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser
Mitteilung genannten Wertpapiere ausschließlich für Heidelberg und
niemanden sonst. Sie werden in Bezug auf dieses Angebot keine anderen
Personen als ihre jeweiligen Kunden betrachten und sind außer Heidelberg
keiner anderen Person gegenüber dahingehend verantwortlich, den ansonsten
ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutz zu gewähren oder
Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren, dem Inhalt dieser
Mitteilung bzw. jeder Transaktion, Vereinbarung oder sonstigen
Angelegenheit, auf die in dieser Bekanntmachung verwiesen wird, zu
erbringen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten
Wertpapiere können Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank
und IKB Deutsche Industriebank und ihre verbundenen Unternehmen, handelnd
als Anleger für eigene Rechnung, Wandelschuldverschreibungen von Heidelberg
zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft behalten, kaufen, verkaufen,
ein Angebot zum Verkauf unterbreiten oder auf sonstige Weise für eigene
Rechnung mit diesen und anderen Wertpapieren von Heidelberg oder damit in
Zusammenhang stehenden Anlagen handeln und diese Wertpapiere und sonstigen
Anlagen auch in anderen Fällen als in Zusammenhang mit dem Angebot der in
dieser Mitteilung genannten Wertpapiere anbieten oder verkaufen. Deutsche
Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB Deutsche
Industriebank beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder
Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen hinaus
offenzulegen.
Weder Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank, LBBW, DZ Bank und IKB
Deutsche Industriebank noch deren jeweilige Geschäftsleiter,
Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen in
irgendeiner Hinsicht die Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrücklich
oder stillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in
Bezug auf den Wahrheitsgehalt, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in
dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder die Frage, ob irgendeine
Information in dieser Mitteilung unterlassen wurde) oder irgendeiner
anderen Information ab, gleichgültig ob schriftlich, mündlich oder in
visueller oder elektronischer Form und gleich auf welchem Übertragungs-
oder Übermittlungsweg, in Bezug auf Heidelberg, deren Tochtergesellschaften
oder verbundenen Unternehmen oder in Bezug auf irgendeinen wie auch immer
gearteten Verlust, der aufgrund der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres
Inhalts oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit entstanden ist.
Kontakt:
Heidelberger Druckmaschinen AG
Corporate Public Relations
Thomas Fichtl
Tel: +49 (0)6222 82-67123
Fax: +49 (0)6222 82-67129
E-Mail: thomas.fichtl@heidelberg.com
Investor Relations
Robin Karpp
Tel: +49 (0)6222 82-67120
Fax: +49 (0)6222 82-99 67120
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in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
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Nachrichten zu Heidelberger Druckmaschinen AGmehr Nachrichten
07.01.25 |
Fehlende Impulse in Frankfurt: SDAX am Nachmittag orientierungslos (finanzen.at) | |
07.01.25 |
Starker Wochentag in Frankfurt: SDAX am Dienstagmittag in Grün (finanzen.at) | |
07.01.25 |
SDAX-Handel aktuell: SDAX startet mit Verlusten (finanzen.at) | |
03.01.25 |
Schwacher Handel in Frankfurt: SDAX zum Ende des Freitagshandels in Rot (finanzen.at) | |
03.01.25 |
Freitagshandel in Frankfurt: SDAX mit Abgaben (finanzen.at) | |
03.01.25 |
Schwacher Wochentag in Frankfurt: So performt der SDAX am Freitagmittag (finanzen.at) | |
03.01.25 |
Börse Frankfurt: SDAX zum Start mit Abgaben (finanzen.at) | |
02.01.25 |
SDAX-Handel aktuell: SDAX nachmittags mit Zuschlägen (finanzen.at) |
Analysen zu Heidelberger Druckmaschinen AGmehr Analysen
23.12.24 | Heidelberger Druckmaschinen Buy | Baader Bank | |
18.12.24 | Heidelberger Druckmaschinen Buy | Warburg Research | |
13.11.24 | Heidelberger Druckmaschinen Buy | Warburg Research | |
13.11.24 | Heidelberger Druckmaschinen Buy | Baader Bank | |
06.11.24 | Heidelberger Druckmaschinen Buy | Warburg Research |
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Heidelberger Druckmaschinen AG | 1,01 | 3,18% |