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DGAP-Adhoc: Deutsche Cannabis AG: Ablauf der Bezugsfrist der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen - Privatplatzierung bis zum 28.02.2015
Deutsche Cannabis AG: Ablauf der Bezugsfrist der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen - Privatplatzierung bis zum 28.02.2015
Deutsche Cannabis AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
24.02.2015 14:37
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Berlin, den 24. Februar 2015 - Die Bezugsfrist für die auf der
außerordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Cannabis AG beschlossene
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht von derzeit EUR
2.255.000,00 um bis zu EUR 4.510.000,00 auf bis zu EUR 6.765.000,00 endete
gestern. Demnach wurde vom 9. bis 23. Februar von den Altaktionären der
Deutschen Cannabis AG nicht die erforderliche Mindestsumme von EUR
250.000,00 gezeichnet, die zur Wirksamkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses
notwendig ist.
Die Gesellschaft befindet sich nun weiterhin in intensiven Gesprächen mit
institutionellen Investoren, um über eine Privatplatzierung die
Kapitalerhöhung erfolgreich abschließen zu können. Die Frist für die
Kapitalerhöhung und damit die Wirksamkeit der Maßnahme endet mit Ablauf des
28. Februar 2015.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Cannabis AG
Wittestraße 30 E
13509 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 88 000 370
Fax: +49 (0)30 88 000 375
E-Mail: info@deutschecannabis.com
Internet: www.deutschecannabis.com
ISIN: DE000A0BVVK7
WKN: A0BVVK
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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