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31.03.2017 11:08:40

DGAP-Adhoc: Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission unt...

Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc

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DGAP-Ad-hoc: Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE

BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission

untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG

und London Stock Exchange Group plc

31.03.2017 / 11:09 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN

ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,

IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN

UNTERLIEGEN WÜRDE

Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE

BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission

untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG

und London Stock Exchange Group plc

Heute wurde der Deutsche Börse AG ("DBAG") die Entscheidung der Europäischen

Kommission, den empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen der DBAG

und der London Stock Exchange Group plc ("LSEG") zu untersagen, förmlich

zugestellt. Dadurch ist der Eintritt der Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1

B.7 (EU-Fusionskontrolle) der Angebotsunterlage für das Tauschangebot der

HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016 unmöglich geworden.

Dementsprechend ist das Tauschangebot automatisch erloschen und die

Kooperationsvereinbarung zwischen u.a. der DBAG und der LSEG vom 16. März

2016 automatisch beendet.

In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Tauschangebots der HLDCO123 PLC

an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016, wird HLDCO123 PLC das Erlöschen

des Tauschangebots veröffentlichen und die depotführenden Banken der

Aktionäre der DBAG, die das Tauschangebot angenommen haben, anweisen, das

Tauschangebot durch Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien

rückabzuwickeln. Die Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien

(ISIN DE000A2AA253) in die ursprüngliche ISIN (ISIN DE0005810055) wird

voraussichtlich am 3 April 2017 nach Handelsschluss erfolgen. Gleichzeitig

wird der Handel der zum Tausch eingereichten, unter der ISIN DE000A2AA253

geführten DBAG Aktien eingestellt.

Die Rückbuchung und Rückübertragung ist für diejenigen DBAG Aktionäre

kosten- und spesenfrei, die ihre DBAG Aktien in Girosammelverwahrung bei

einer depotführenden Bank halten, vorausgesetzt, diese depotführende Bank

hält die Aktien ihrerseits in einem Depot bei Clearstream.

DISCLAIMER

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf, Tausch oder

Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch

oder Verkauf von Aktien dar. Die Bedingungen und weitere das Tauschangebot

der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG betreffende Bestimmungen waren,

soweit nicht durch die Änderungen des Tauschangebots modifiziert, in der von

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten

Angebotsunterlage mitgeteilt.

Die Aktien der HLDCO123 PLC wurden und werden nicht nach den Vorschriften

des

U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer

Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen

Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Aktien der

HLDCO123 PLC, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie

anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen

Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet kein öffentliches

Angebot in den USA statt.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

deutscher Marktpraxis erfolgt, können die HLDCO123 PLC oder für sie tätige

Broker außerhalb des Tauschangebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der

DBAG erwerben bzw. Erwerbsvereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher

Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder

Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der DBAG gewähren. Diese

Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu

ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe

werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Diese Veröffentlichung enthält Aussagen, bei denen es sich um

"zukunftsgerichtete Aussagen" handelt oder die als solche betrachtet werden

könnten. "Zukunftsgerichtete Aussagen" sind naturgemäß vorausblickend und

basieren nicht auf historischen Fakten, sondern vielmehr auf aktuellen

Erwartungen und Prognosen der Geschäftsleitung von DBAG und LSEG im Hinblick

auf zukünftige Ereignisse und unterliegen damit Risiken und Ungewissheiten,

die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von

denjenigen abweichen, die durch die zukunftsgerichtete Aussage zum Ausdruck

gebracht oder impliziert wurden. Häufig, jedoch nicht immer, können

zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten

Wörtern wie "plant", "erwartet" oder "erwartet nicht", "wird erwartet",

"unterliegt", "budgetiert", "eingeplant", "einschätzen", "sagt voraus",

"beabsichtigt", "antizipiert" oder "antizipiert nicht" oder "glaubt" bzw. an

Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder an Aussagen erkannt werden,

wonach bestimmte Aktionen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreten "können",

"könnten", "sollten", "würden" oder "werden". Obwohl DBAG und LSEG glauben,

dass die in den zukunftsgerichteten Aussagen reflektierten Erwartungen

angemessen sind, können DBAG und LSEG nicht zusichern, dass die Erwartungen

sich als richtig erweisen. Aufgrund ihrer Art beinhalten zukunftsgerichtete

Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse und Umstände

beziehen, die in der Zukunft liegen. Es gibt eine Reihe von Faktoren, auf

Grund derer die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denjenigen abweichen

können, die durch die zukunftsgerichtete Aussage zum Ausdruck gebracht oder

impliziert wurden.

Kontakt:

Kai Fischer

Group Communications

Deutsche Börse AG

Telefon: +49 69 211 1 86 73

Martin Halusa

Group Communications

Deutsche Börse AG

Telefon: +49 69 211 1 29 01

Grit Beecken

Group Communications

Deutsche Börse AG

Telefon: +352 2 43 3 23 75

E-Mail: media-relations@deutsche-boerse.com

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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Deutsche Börse AG

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Deutschland

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E-Mail: ir@deutsche-boerse.com

Internet: www.deutsche-boerse.com

ISIN: DE0005810055, DE000A2AA253, DE000A1RE1W1, DE000A1R1BC6,

DE000A161W62, DE000A1684V3

WKN: 581005, A2AA25, A1RE1W, A1R1BC, A161W6, A1684V

Indizes: DAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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