06.10.2016 18:10:40
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DGAP-Adhoc: AIXTRON SE: Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots der Grand Chip Investment GmbH an die Aktionäre der AIXTRON SE von 60% ...
AIXTRON SE: Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots der Grand Chip Investment GmbH an die Aktionäre der AIXTRON SE von 60% auf 50,1%
AIXTRON SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Übernahmeangebot
06.10.2016 18:11
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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AIXTRON SE: Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots
der Grand Chip Investment GmbH an die Aktionäre der AIXTRON SE von 60% auf
50,1%
Herzogenrath, 06. Oktober 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG), ein
weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die
Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass die Grand Chip Investment GmbH mit
Sitz in Frankfurt am Main die Mindestannahmeschwelle ihres
Übernahmeangebots an die Aktionäre der AIXTRON SE von 60% auf 50,1% gesenkt
hat.
Grand Chip Investment GmbH hat am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage für
ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots
für alle Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch AIXTRON ADSs
repräsentierten AIXTRON Aktien) veröffentlicht. Das Übernahmeangebot und
die durch die Annahme des Übernahmeangebots zustande gekommenen Verträge
stehen unter verschiedenen, in der Angebotsunterlage näher dargelegten
Vollzugsbedingungen, darunter auch einer Mindestannahmeschwelle von 60% der
Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch AIXTRON ADSs repräsentierten
AIXTRON Aktien).
Die Grand Chip Investment GmbH hat die Änderung dieser Vollzugsbedingung
durch Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle auf 50,1% (56.472.898 AIXTRON
Aktien einschließlich der durch AIXTRON ADSs repräsentierten AIXTRON
Aktien) heute bekanntgegeben.
Aufgrund der Änderung der Vollzugsbedingung für das Übernahmeangebot
verlängert sich die Annahmefrist des Angebots um zwei Wochen. Aktionäre der
AIXTRON können das Übernahmeangebot somit noch bis zum 21. Oktober 2016,
24:00 Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, annehmen.
Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations & Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
invest@aixtron.com
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ:
AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com
verfügbar.
Zusätzliche Informationen
Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren
dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American
Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die
Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip
Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage
veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American
Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen
Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das
Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/
Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der
AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem
Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots
sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter
www.grandchip-aixtron.com abrufbar.
Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den
USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür
übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von
Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften
zulässig ist.
Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage,
eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit
zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/
Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die
Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der
jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig
gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das
Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot
geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen
Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC
eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter
www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement
der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen
unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.
06.10.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AIXTRON SE
Dornkaulstraße 2
52134 Herzogenrath
Deutschland
Telefon: +49 (2407) 9030-0
Fax: +49 (2407) 9030-40
E-Mail: invest@aixtron.com
Internet: www.aixtron.com
ISIN: DE000A0WMPJ6, US0096061041
WKN: A0WMPJ, A0D82P
Indizes: TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate
Exchange; Nasdaq
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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