06.10.2016 18:10:40

DGAP-Adhoc: AIXTRON SE: Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots der Grand Chip Investment GmbH an die Aktionäre der AIXTRON SE von 60% ...

AIXTRON SE: Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots der Grand Chip Investment GmbH an die Aktionäre der AIXTRON SE von 60% auf 50,1%

AIXTRON SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Übernahmeangebot

06.10.2016 18:11

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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AIXTRON SE: Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots

der Grand Chip Investment GmbH an die Aktionäre der AIXTRON SE von 60% auf

50,1%

Herzogenrath, 06. Oktober 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG), ein

weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die

Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass die Grand Chip Investment GmbH mit

Sitz in Frankfurt am Main die Mindestannahmeschwelle ihres

Übernahmeangebots an die Aktionäre der AIXTRON SE von 60% auf 50,1% gesenkt

hat.

Grand Chip Investment GmbH hat am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage für

ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots

für alle Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch AIXTRON ADSs

repräsentierten AIXTRON Aktien) veröffentlicht. Das Übernahmeangebot und

die durch die Annahme des Übernahmeangebots zustande gekommenen Verträge

stehen unter verschiedenen, in der Angebotsunterlage näher dargelegten

Vollzugsbedingungen, darunter auch einer Mindestannahmeschwelle von 60% der

Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch AIXTRON ADSs repräsentierten

AIXTRON Aktien).

Die Grand Chip Investment GmbH hat die Änderung dieser Vollzugsbedingung

durch Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle auf 50,1% (56.472.898 AIXTRON

Aktien einschließlich der durch AIXTRON ADSs repräsentierten AIXTRON

Aktien) heute bekanntgegeben.

Aufgrund der Änderung der Vollzugsbedingung für das Übernahmeangebot

verlängert sich die Annahmefrist des Angebots um zwei Wochen. Aktionäre der

AIXTRON können das Übernahmeangebot somit noch bis zum 21. Oktober 2016,

24:00 Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, annehmen.

Kontakt:

Guido Pickert

Investor Relations & Konzernkommunikation

T: +49 (2407) 9030-444

F: +49 (2407) 9030-445

invest@aixtron.com

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ:

AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com

verfügbar.

Zusätzliche Informationen

Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren

dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American

Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die

Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip

Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage

veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American

Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen

Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das

Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/

Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der

AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem

Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots

sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter

www.grandchip-aixtron.com abrufbar.

Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den

USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür

übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von

Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften

zulässig ist.

Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage,

eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit

zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/

Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die

Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der

jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig

gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das

Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot

geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen

Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC

eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter

www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement

der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen

unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.

06.10.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: AIXTRON SE

Dornkaulstraße 2

52134 Herzogenrath

Deutschland

Telefon: +49 (2407) 9030-0

Fax: +49 (2407) 9030-40

E-Mail: invest@aixtron.com

Internet: www.aixtron.com

ISIN: DE000A0WMPJ6, US0096061041

WKN: A0WMPJ, A0D82P

Indizes: TecDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate

Exchange; Nasdaq

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