01.06.2018 08:20:17
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DGAP-Adhoc: Ad-hoc: Preisspanne für Börsengang von home24 festgelegt
DGAP-Ad-hoc: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
- Preisspanne für den Börsengang von home24 mit EUR 19,50 bis EUR 24,50 je angebotener Aktie festgelegt - home24 strebt mit dem geplanten Angebot einen fixen Bruttoerlös von rund EUR 150 Millionen an - Das Angebot stellt ein reines Primary Angebot dar und umfasst bis 7.692.307 neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung. Bis zu 1.153.846 Aktien können im Rahmen möglicher Mehrzuteilungen platziert werden Berlin, 1. Juni 2018. Die home24 SE ("home24"), an der die Rocket Internet SE ("Rocket Internet") derzeit mit rund 41 % beteiligt ist, hat heute die Preisspanne für ihren geplanten Börsengang auf EUR 19,50 bis EUR 24,50 je angebotener Aktie festgesetzt. Der Börsengang steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung. Das Angebot stellt ein reines Primary Angebot dar und umfasst bis zu 7.692.307 neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung. Bis zu 1.153.846 Aktien können im Rahmen möglicher Mehrzuteilungen platziert werden. home24 strebt mit dem geplanten Primary Angebot einen fixen Bruttoerlös von rund EUR 150 Millionen an. Die Anzahl der im Rahmen des Primary Angebots angebotenen Aktien wurde so festgesetzt, dass home24 den angestrebten Bruttoerlös auch bei einem Angebotspreis am unteren Ende der Preisspanne erzielen würde. Sollte ein höherer Angebotspreis erzielt werden, reduziert sich die Anzahl der im Rahmen des Angebots ausgegebenen neuen Aktien entsprechend. Bei einem Angebotspreis zum Mittel- beziehungsweise Höchstwert der Preisspanne würde die Gesellschaft 6.818.181 beziehungsweise 6.122.448 neue Aktien ausgeben. Für den Fall, dass keine Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt werden und es daher zu einer vollständigen Ausübung der den Banken eingeräumten Option zum Erwerb einer der Mehrzuteilung korrespondierenden Anzahl von Aktien (sog. Greenshoe Option) kommt, wird home24 weitere neue Aktien ausgeben und die Erlöse aus der Mehrzuteilung vereinnahmen (sog. Primary Greenshoe). Rocket Internet wird die Mehrzuteilung durch ein Wertpapierdarlehen von bis zu 1.153.846 Aktien aus dem eigenen Bestand unterstützen, die jedoch in jedem Fall an Rocket Internet zurückgeführt werden. Ende Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde. Diese Mitteilung ist weder eine Werbung noch ein Prospekt und sollte nicht zur Grundlage für eine Investitionsentscheidung in Bezug auf den Kauf, die Zeichnung oder sonstigen Erwerb von Wertpapieren gemacht werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere von home24 SE sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden und bei der home24 SE, Greifswalder Straße 212 - 213, 10405 Berlin, Deutschland, oder auf der home24 Webseite kostenfrei erhältlich sein. Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden der einzelnen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten registriert. Die Wertpapiere dürfen, außer im Rahmen eines Ausnahmetatbestands der Registrierungs- und Meldeanforderungen des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten sowie in Übereinstimmung mit allen anderen anwendbaren Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten, weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder geliefert werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, ihre Aktien gemäß dem Securities Act registrieren zu lassen oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten durchzuführen. Verkäufe im Vereinigten Königreich unterliegen auch Beschränkungen. Im Vereinigten Königreich sind die Wertpapiere nur für Personen verfügbar, und jede Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, jedes Angebot und jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder sonstigen Erwerb von Wertpapieren ist nur an solche Personen gerichtet, an die es rechtmäßigerweise kommuniziert werden darf ("Relevante Personen"). Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf Basis dieser Mitteilung oder ihrer Inhalte handeln und auf diese vertrauen. Kontakt: Christian Lasch Chief Compliance Officer Tel: 01 62 / 10 49 35 7 E-Mail: christian.lasch@rocket-internet.de
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ISIN: | DE000A12UKK6 |
WKN: | A12UKK |
Indizes: | MDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange; Luxemburg |
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