14.04.2016 18:02:39

DGAP-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG: Berufungsgericht entscheidet über Bußgeldhöhe im französischen Kartellverfahren

A.S. Création Tapeten AG: Berufungsgericht entscheidet über Bußgeldhöhe im französischen Kartellverfahren

A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache

14.04.2016 18:03

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die französische Kartellbehörde ("Autorité de la concurrence") hatte im

Dezember 2014 einen Bußgeldbescheid gegen die zur A.S. Création Gruppe

gehörenden französischen Gesellschaften SCE - Société de conception et

d'édition SAS ("SCE") und MCF Investissement SAS ("MCF") erlassen und

Bußgelder in Höhe von insgesamt 5,0 Mio. EUR verhängt. Gegen den

Bußgeldbescheid wurde im Februar 2015 Einspruch eingelegt.

Das Berufungsgericht ("Cour d'appel") in Paris hat heute das Urteil im

Berufungsverfahren verkündet und die von SCE und MCF zu zahlenden Bußgelder

auf insgesamt 2,1 Mio. EUR reduziert. Gegen das Urteil des

Berufungsgerichtes kann innerhalb eines Monats Revision beim französischen

Revisionsgerichtshof ("Cour de cassation") eingelegt werden. Sollte das

Urteil rechtskräftig werden, wird A.S. Création im Konzernabschluss 2016

einen Ertrag und Liquiditätszufluss in Höhe von 2,9 Mio. EUR verzeichnen,

da das seitens der französischen Kartellbehörde ursprünglich festgesetzte

Bußgeld in Höhe von 5,0 Mio. EUR bereits im Konzernabschluss 2014 in voller

Höhe als Aufwand berücksichtigt worden ist und aufgrund der gesetzlichen

Regelungen in Frankreich - trotz des Einspruchs - im Jahr 2015 bereits in

voller Höhe bezahlt werden musste.

A.S. Création hatte sich im Juni 2015 mit den ehemaligen Eigentümern von

SCE und MCF geeinigt, dass sich diese mit 2,1 Mio. EUR an dem von der

französischen Kartellbehörde verhängten Bußgeld beteiligen. Dieser Betrag,

der unabhängig von dem jetzt ergangenen Urteil ist, wurde noch im Juni 2015

an A.S. Création überwiesen. Damit wird das nunmehr vom Berufungsgericht

festgesetzte Bußgeld im französischen Bußgeld in Höhe von 2,1 Mio. EUR von

den ehemaligen Eigentümern von SCE und MCF übernommen.

Gummersbach, den 14. April 2016

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

Für Rückfragen:

Maik Krämer, Vorstand Finanzen und Controlling

Telefon: +49-2261-542 387

Fax: +49-2261-542 304

E-Mail: m.kraemer@as-creation.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG

Südstraße 47

51645 Gummersbach

Deutschland

Telefon: +49 22 61 54 2-0

Fax: +49 22 61 54 2-3 04

E-Mail: investor@as-creation.de

Internet: http://www.as-creation.de

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WKN: A1TNNN

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in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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