14.04.2016 18:02:39
|
DGAP-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG: Berufungsgericht entscheidet über Bußgeldhöhe im französischen Kartellverfahren
A.S. Création Tapeten AG: Berufungsgericht entscheidet über Bußgeldhöhe im französischen Kartellverfahren
A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache
14.04.2016 18:03
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die französische Kartellbehörde ("Autorité de la concurrence") hatte im
Dezember 2014 einen Bußgeldbescheid gegen die zur A.S. Création Gruppe
gehörenden französischen Gesellschaften SCE - Société de conception et
d'édition SAS ("SCE") und MCF Investissement SAS ("MCF") erlassen und
Bußgelder in Höhe von insgesamt 5,0 Mio. EUR verhängt. Gegen den
Bußgeldbescheid wurde im Februar 2015 Einspruch eingelegt.
Das Berufungsgericht ("Cour d'appel") in Paris hat heute das Urteil im
Berufungsverfahren verkündet und die von SCE und MCF zu zahlenden Bußgelder
auf insgesamt 2,1 Mio. EUR reduziert. Gegen das Urteil des
Berufungsgerichtes kann innerhalb eines Monats Revision beim französischen
Revisionsgerichtshof ("Cour de cassation") eingelegt werden. Sollte das
Urteil rechtskräftig werden, wird A.S. Création im Konzernabschluss 2016
einen Ertrag und Liquiditätszufluss in Höhe von 2,9 Mio. EUR verzeichnen,
da das seitens der französischen Kartellbehörde ursprünglich festgesetzte
Bußgeld in Höhe von 5,0 Mio. EUR bereits im Konzernabschluss 2014 in voller
Höhe als Aufwand berücksichtigt worden ist und aufgrund der gesetzlichen
Regelungen in Frankreich - trotz des Einspruchs - im Jahr 2015 bereits in
voller Höhe bezahlt werden musste.
A.S. Création hatte sich im Juni 2015 mit den ehemaligen Eigentümern von
SCE und MCF geeinigt, dass sich diese mit 2,1 Mio. EUR an dem von der
französischen Kartellbehörde verhängten Bußgeld beteiligen. Dieser Betrag,
der unabhängig von dem jetzt ergangenen Urteil ist, wurde noch im Juni 2015
an A.S. Création überwiesen. Damit wird das nunmehr vom Berufungsgericht
festgesetzte Bußgeld im französischen Bußgeld in Höhe von 2,1 Mio. EUR von
den ehemaligen Eigentümern von SCE und MCF übernommen.
Gummersbach, den 14. April 2016
A.S. Création Tapeten AG
Der Vorstand
Für Rückfragen:
Maik Krämer, Vorstand Finanzen und Controlling
Telefon: +49-2261-542 387
Fax: +49-2261-542 304
E-Mail: m.kraemer@as-creation.de
14.04.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG
Südstraße 47
51645 Gummersbach
Deutschland
Telefon: +49 22 61 54 2-0
Fax: +49 22 61 54 2-3 04
E-Mail: investor@as-creation.de
Internet: http://www.as-creation.de
ISIN: DE000A1TNNN5
WKN: A1TNNN
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Nachrichten zu A.S. Création Tapeten AGmehr Nachrichten
05.11.24 |
EQS-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG passt Prognose für das Gesamtjahr 2024 an (EQS Group) | |
08.08.24 |
EQS-News: A.S. Création Tapeten AG: Enttäuschendes Umsatzniveau verhindert besseres Ergebnis (EQS Group) |
Analysen zu A.S. Création Tapeten AGmehr Analysen
Aktien in diesem Artikel
A.S. Création Tapeten AG | 6,80 | 4,62% |