11.08.2014 07:32:16
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DGAP-Ad hoc: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG / Schlagwort(e): Anleihe
11.08.2014 07:32
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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MIFA: Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger stimmt Stundung der am 12.
August fälligen Zinszahlung bis 25. August grundsätzlich zu
Sangerhausen, 11. August 2014 - Die One Square Advisory Services GmbH, der
Gemeinsame Vertreter aller Gläubiger der MIFA-Anleihe 2013/2018 (WKN:
A1X25B/ ISIN: DE000A1X25B5), hat heute grundsätzlich zugestimmt, die am 12.
August 2014 fällige erste Zinszahlung aus der Anleihe bis zunächst 25.
August 2014 zu stunden und wird innerhalb dieses Zeitraums keine Rechte aus
der Anleihe geltend machen, insbesondere keine Zinsansprüche.
Am 23. Juli 2014 war die One Square Advisory Services GmbH im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung zum Gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger gewählt worden. Zudem wurde sie dort ermächtigt und bevollmächtigt, der Stundung der aus der Anleihe am 12. August 2014 erstmals entstehenden Zinsansprüche zuzustimmen.
Die Stundung der Zinsansprüche soll zusätzlichen Spielraum einräumen, um die notwendigen weiteren Verhandlungen aller Anspruchsgruppen im Rahmen der Restrukturierung des Unternehmens fortsetzen zu können. Der Vorstand der MIFA führt derzeit intensive Gespräche mit dem Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, allen weiteren Finanzierungspartnern und dem indischen Fahrradhersteller Hero Cycles Ltd., um innerhalb der kommenden beiden Wochen eine Restrukturierungsvereinbarung abzuschließen.
Kontakt:
Mark Appoh cometis AG Unter den Eichen 7 65195 Wiesbaden Telefon: 0611-205855-21 Fax: 0611-205855-66 E-Mail: appoh@cometis.de
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