06.12.2005 07:38:00
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DGAP-Ad hoc: LANXESS AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Rückstellung, Kartellverfahren, Bayer
LANXESS AG: Viertes Quartal 2005 durch außerordentliche Rückstellung belastet
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Viertes Quartal 2005 durch außerordentliche Rückstellung für Bayer
Kartellverfahren belastet
Leverkusen, 6. Dezember 2005.- LANXESS bildet im vierten Quartal 2005 im
Zusammenhang mit Vergleichen, die Bayer mit diversen Klägergruppen in den USA
in kartellrechtlichen Schadenersatzklagen abschließt, eine außerordentliche
Rückstellung in Höhe von ca. EUR 61 Mio.
Grundlage hierfür ist die zwischen Bayer und LANXESS im Rahmen der LANXESS-
Abspaltung getroffene und wiederholt publizierte Regelung, nach der LANXESS
Bayer 30 Prozent der Verbindlichkeiten aus bestimmten Kartellverfahren - den
ehemaligen Bayer-Geschäftsbereich Kautschuk betreffend - bis zu einer
Obergrenze von insgesamt EUR 100 Mio. zuzüglich Verfahrenskosten und
Steuereffekten erstattet; hierzu zählen die Verbindlichkeiten aus den oben
angeführten Vergleichen. Zusammen mit schon bisher gebildeten Rückstellungen
ist die Obergrenze der von LANXESS zu tragenden Summe damit erreicht. Überdies
wurde vereinbart, dass LANXESS nicht mehr als EUR 50 Mio. pro Jahr an Bayer
zahlt. Der Zeitpunkt der zu leistenden Zahlungen steht noch nicht fest.
LANXESS AG
51369 Leverkusen
Deutschland
ISIN: DE0005470405
WKN: 547 040
Notiert: Amtlicher Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard)
Ansprechpartner LANXESS AG/ Investor Relations
Michael Pontzen: +49 214-30 43804
Tanja Satzer: +49 214-30 43801
Oliver Stratmann: +49 214-30 49611
Dr. Gerd Zelesny: +49 214-30 71416
Rechtliche Hinweise
Diese Mitteilung erfolgt nur zum Zwecke der Information und stellt weder ein
Verkaufsangebot noch die Bewerbung eines Angebots von Aktien dar.
Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie Angebot und Verkauf von Aktien der
LANXESS können in bestimmten Jurisdiktionen durch Gesetz eingeschränkt sein.
Personen, die diese Mitteilung erhalten oder lesen, sollten sich über solche
Einschränkungen informieren und sie beachten.
Es ist nicht beabsichtigt, in der Bundesrepublik Deutschland einen
Verkaufsprospekt oder sonstige Angebotsunterlagen zu veröffentlichen.
Insbesondere wird kein Verkaufsprospekt im Sinne des Wertpapier-
Verkaufsprospektgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht.
Angebote oder Verkäufe oder die Veröffentlichung von Angebotsunterlagen in der
Bundesrepublik Deutschland können daher gegen das Wertpapierverkaufs-
Prospektgesetz verstoßen.
Diese Mitteilung ist kein Verkaufsangebot für die Wertpapiere in den USA. Das
Angebot und der Verkauf der Aktien der LANXESS wurden nicht und werden nicht
nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jetzt gültigen Fassung
registriert und dürfen nicht ohne Registrierung oder eine Ausnahme von den
Erfordernissen zur Registrierung nach dem U.S. Securities Act angeboten oder
verkauft werden. Eine öffentliche Platzierung der Wertpapiere in den USA
dürfte nur im Rahmen eines Prospektes erfolgen, der detaillierte Informationen
über die LANXESS und deren Management sowie Jahres- und Konzernabschlüsse
enthält.
Diese Mitteilung richtet sich nur an Personen, die 1) sich außerhalb des
Vereinigten Königreichs aufhalten, oder 2) professionelle Erfahrung im
Hinblick auf Investitionen (im Sinne des Artikels 19(5) des Financial Services
and Market Act 2000 (Financial Promotion) Order 2001 (the "Order") haben,
sowie 3) unter die Artikel 49(2)(a) bis (d) des Order (high net worth
corporations, unincorporated associations usw.) fallen. Alle diese Personen
werden hier als "relevante Personen" bezeichnet. Personen, die nicht relevante
Personen sind, dürfen diese Mitteilung weder als Anlass zum Erwerb nehmen
noch sich auf sie verlassen. Die in dieser Mitteilung erwähnten Aktien sind
lediglich für relevante Personen verfügbar. Einladungen, Vereinbarungen und
Angebote, solche Aktien zu erwerben, ergehen nur an relevante Personen. Wenn
Sie sich im Vereinigten Königreich aufhalten und nicht in eine der genannten
Kategorien fallen, stehen Ihnen die Investitionsmöglichkeiten, auf die sich
diese Mitteilung bezieht, nicht zur Verfügung, und Sie sollten diese
Mitteilung weder als Anlass zum Erwerb nehmen noch sich auf sie verlassen.
LANXESS AG
Gebäude K10
51369 Leverkusen
Deutschland
ISIN: DE0005470405 (MDAX)
WKN: 547040
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 06.12.2005
Rückstellung, Kartellverfahren, Bayer
LANXESS AG: Viertes Quartal 2005 durch außerordentliche Rückstellung belastet
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Viertes Quartal 2005 durch außerordentliche Rückstellung für Bayer
Kartellverfahren belastet
Leverkusen, 6. Dezember 2005.- LANXESS bildet im vierten Quartal 2005 im
Zusammenhang mit Vergleichen, die Bayer mit diversen Klägergruppen in den USA
in kartellrechtlichen Schadenersatzklagen abschließt, eine außerordentliche
Rückstellung in Höhe von ca. EUR 61 Mio.
Grundlage hierfür ist die zwischen Bayer und LANXESS im Rahmen der LANXESS-
Abspaltung getroffene und wiederholt publizierte Regelung, nach der LANXESS
Bayer 30 Prozent der Verbindlichkeiten aus bestimmten Kartellverfahren - den
ehemaligen Bayer-Geschäftsbereich Kautschuk betreffend - bis zu einer
Obergrenze von insgesamt EUR 100 Mio. zuzüglich Verfahrenskosten und
Steuereffekten erstattet; hierzu zählen die Verbindlichkeiten aus den oben
angeführten Vergleichen. Zusammen mit schon bisher gebildeten Rückstellungen
ist die Obergrenze der von LANXESS zu tragenden Summe damit erreicht. Überdies
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zahlt. Der Zeitpunkt der zu leistenden Zahlungen steht noch nicht fest.
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ISIN: DE0005470405
WKN: 547 040
Notiert: Amtlicher Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard)
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Tanja Satzer: +49 214-30 43801
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Dr. Gerd Zelesny: +49 214-30 71416
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Verkaufsprospekt oder sonstige Angebotsunterlagen zu veröffentlichen.
Insbesondere wird kein Verkaufsprospekt im Sinne des Wertpapier-
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Bundesrepublik Deutschland können daher gegen das Wertpapierverkaufs-
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Angebot und der Verkauf der Aktien der LANXESS wurden nicht und werden nicht
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dürfte nur im Rahmen eines Prospektes erfolgen, der detaillierte Informationen
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Vereinigten Königreichs aufhalten, oder 2) professionelle Erfahrung im
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sowie 3) unter die Artikel 49(2)(a) bis (d) des Order (high net worth
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Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 06.12.2005
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Aktien in diesem Artikel
LANXESS AG | 23,42 | -2,82% |
Indizes in diesem Artikel
MDAX | 25 574,85 | -0,91% | |
Prime All Share | 7 871,44 | -0,12% | |
HDAX | 10 593,47 | -0,16% | |
CDAX | 1 731,38 | -0,14% | |
EURO STOXX | 513,42 | -0,33% |
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