02.03.2015 08:59:53

DGAP-Ad hoc: F.A.M.E. AG

DGAP-Adhoc: Deutsche Cannabis AG: Kapitalerhöhungsbeschluss wirksam, erforderliche Mindestsumme wurde überschritten

Deutsche Cannabis AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung

02.03.2015 08:59

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Berlin, den 02. März 2015 - In den vergangenen Tagen verliefen die Gespräche des Vorstands mit Investoren im Rahmen der Privatplatzierung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen positiv. Nachdem die Zeichnung der Altaktionäre nicht zur Erlangung der laut Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung notwendigen Mindestsumme von EUR 250.000,00 geführt hatte, konnte dieser Betrag nun eingeworben werden. Insgesamt belief sich die Zeichnungssumme auf EUR 252.820,00. Damit erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.255.000,00 um EUR 252.820,00 auf EUR 2.507.820,00.

Der Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 252.820,00 wird, wie bereits veröffentlicht, der Finanzierung des Unternehmenswachstums und dem Eingehen erster Beteiligungen an US-amerikanischen Unternehmen aus der Cannabis-Industrie dienen. Mit diesen ersten Schritten können nun die Voraussetzungen geschaffen werden, die Gesellschaft so aufzustellen, dass eine nächste Kapitalmaßnahme (ggf. unter Zuhilfenahme des "genehmigten Kapitals 2014") unter besseren Vorzeichen stattfinden kann.



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