24.02.2015 14:37:04
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DGAP-Ad hoc: F.A.M.E. AG
Deutsche Cannabis AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
24.02.2015 14:37
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Berlin, den 24. Februar 2015 - Die Bezugsfrist für die auf der
außerordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Cannabis AG beschlossene
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht von derzeit EUR
2.255.000,00 um bis zu EUR 4.510.000,00 auf bis zu EUR 6.765.000,00 endete
gestern. Demnach wurde vom 9. bis 23. Februar von den Altaktionären der
Deutschen Cannabis AG nicht die erforderliche Mindestsumme von EUR
250.000,00 gezeichnet, die zur Wirksamkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses
notwendig ist.
Die Gesellschaft befindet sich nun weiterhin in intensiven Gesprächen mit
institutionellen Investoren, um über eine Privatplatzierung die
Kapitalerhöhung erfolgreich abschließen zu können. Die Frist für die
Kapitalerhöhung und damit die Wirksamkeit der Maßnahme endet mit Ablauf des
28. Februar 2015.
24.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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