05.12.2017 14:34:46
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DGAP-Ad hoc: Deutsche Geothermische Immobilien AG
DGAP-Ad-hoc: Deutsche Geothermische Immobilien AG / Schlagwort(e): Rechtssache Mit Beschluss vom 1. Dezember 2017, welcher der Gesellschaft heute zur Kenntnis gelangt ist, hat das Landgericht Frankfurt am Main einstweilen angeordnet, dass Herr Rechtsanwalt Andreas Seidel, Düsseldorf, nicht als Mitglied und/oder Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche Geothermische Immobilien AG auftreten darf. Des Weiteren hat das Landgericht Frankfurt am Main einstweilen, bis zur Klärung in der Hauptsache, festgestellt, dass sich der Aufsichtsrat der Deutsche Geothermische Immobilien AG weiterhin aus den Herren Dr. Marcus Opitz, Ulrich Schmid und Alexander Wiegand zusammensetzt, dass Herr Christoph F. Trautsch weiterhin Vorstand der Deutsche Geothermische Immobilien AG ist und dass der Aufsichtsrat durch die Herren Andreas Seidel, Dr. Marcus Opitz und Ulrich Schmid keinen neuen Vorstand, namentlich nicht Herrn Martin Müller, bestellen kann. Die Anordnung des Landgerichts Frankfurt am Main wird gegenstandslos, wenn nicht bis zum 18. Dezember 2017 eine Klage gegen den Bestand des Wahlbeschlusses von Herrn Andreas Seidel unter Tagesordnungspunkt 4 der vermeintlichen Hauptversammlung vom 17. November 2017 anhängig gemacht wird. Der Vorstand beabsichtigt, eine entsprechende Klage fristgerecht einzureichen. Deutsche Geothermische Immobilien AG Der Vorstand
05.12.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Deutsche Geothermische Immobilien AG |
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Fax: | +49 (0)69 67779959 |
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ISIN: | DE000A161226 |
WKN: | A16122 |
Börsen: | Freiverkehr in Düsseldorf (Primärmarkt) |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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