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01.09.2016 15:01:46
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Deutsches Ministerium: Unzulässige Abschalteinrichtung in Fiat-Pkws
Das Haus von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verweist in den Briefen mit dem Betreff "Unregelmäßigkeiten in der Abgasnachbehandlung an Fahrzeugen des Herstellers 'Fiat-Chrysler-Automobiles' (FCA)" auf Untersuchungen des Kraftfahrtbundesamtes an vier Fahrzeugen von FCA. Mit diesen sei "aus unserer Sicht der Nachweis des Einsatzes einer unzulässigen Abschalteinrichtung erbracht".
Fiat wollte auf Nachfrage keinen Kommentar zu den Vorwürfen abgeben. Die italienische Regierung teilt die deutschen Erkenntnisse laut den Schreiben nicht. Bei den genannten vier FCA-Fahrzeugen handele es sich um zwei Fiat 500x, einen Jeep Renegade sowie einen Fiat Doblo, hieß es aus Regierungskreisen in Berlin.
Brüssel soll Lösung mit Italien erreichen
Die Untersuchungen wurden laut den Schreiben "aufgrund von Hinweisen zu Unregelmäßigkeiten im Emissionskontrollsystem" durchgeführt, die im Rahmen der Überprüfungen der Untersuchungskommission zu Abgasmanipulationen bei VW ergingen. "Die Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigen deutlich, dass bei allen überprüften Fahrzeugen ein qualitativ ähnliches Verhalten im Anstieg von NOx-Emissionen von Zyklus zu Zyklus vorliegt." Die entsprechenden Werte sein nach Abschaltungen "stark auf das neun- bis 15-Fache des Grenzwerts" gestiegen.
Das Verkehrsministerium forderte die Kommission aufgrund seiner Erkenntnisse dazu auf, "geeignete Konsultationen mit der italienischen Behörde durchzuführen, um eine Lösung herbeizuführen".
Zwar sei die italienische Genehmigungsbehörde nach eigenen Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, "dass das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung ausgeschlossen sei". Jedoch sehe Deutschland seine Darstellung, dass bei den FCA-Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei, im Lichte der Ergebnisse der deutschen wie der italienischen Behörden "als bestätigt an".
Dobrindt hatte bereits Ende April nach Bekanntwerden der VW-Abgasmanipulationen eine Testreihe bei Fiat-Fahrzeugen angekündigt und gesagt, hierbei gehe es um "eine möglicherweise zeitabhängige Abschaltung des Abgasnachbehandlungssystems", was sich nicht zwingend mit den Regeln über den Motorschutz erklären lassen würde. Im Mai hatte er dazu ein Schreiben an die EU-Kommission gerichtet.
DJG/ank/brb
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)
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