Verbotene Preisabsprachen 12.12.2019 14:20:00

Deutsches Kartellamt verhängt 646 Millionen Euro Bußgelder gegen Stahlfirmen - voestalpine dabei

Deutsches Kartellamt verhängt 646 Millionen Euro Bußgelder gegen Stahlfirmen - voestalpine dabei

Insgesamt vier Hersteller hatten sich von Mitte 2002 bis Juni 2016 über bestimmte Aufpreise und Zuschläge verständigt, teilte die Wettbewerbsbehörde mit.

Mit 370 Millionen Euro entfiel der Löwenanteil der Summe auf thyssenkrupp. Ein Sprecher des Konzerns bestätigte, dass die in dieser Höhe gebildete Rückstellung das jetzt verhängten Bußgeld abdeckt. Der Konzern wird die Strafe akzeptieren.

voestalpine akzeptierte nach eigenem Bekunden ein Bußgeld von 65,5 Millionen Euro.

Die an dem Kartell ebenfalls beteiligten Dillinger Hüttenwerke mussten als Informant nicht zahlen. Laut Bundeskartellamt haben die betroffenen Unternehmen die gegen sie jeweils erhobenen Vorwürfe eingeräumt und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Dies sei bei der Bußgeldfestsetzung berücksichtigt worden.

voestalpine: "Waren involviert"

Die voestalpine bestätigte heute, dass sie "in das dargelegte Verfahren involviert gewesen ist". Der Linzer Konzern habe die gegen die voestalpine Grobblech GmbH erhobenen Vorwürfe eingeräumt, einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt und während des Verfahrens mit der Behörde kooperiert, hieß es am Donnerstag aus dem Kartellamt in Bonn. Das sei bei der Bußgeldfestsetzung berücksichtigt worden. Zu den genannten Summen hinzu kommen noch etwaige Schadenersatzzahlungen.

"Nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrages (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Anm.) im Juli 2002 bis zum August 2008 haben sich Vertreter der Stahlhersteller regelmäßig im sogenannten Technikerkreis der Walzstahl-Vereinigung getroffen und haben Absprachen über die wichtigsten Aufpreise und Zuschläge für bestimmte Quartobleche in Deutschland getroffen", erklärte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. In den Folgejahren bis Mitte 2016 hätten die Unternehmen diese Preisbestandteile weiterhin "nach den einheitlichen, untereinander vereinbarten Modellen berechnet oder koordiniert voneinander abgeschrieben".

Die Ermittlungen des deutschen Kartellamts seien der voestalpine im September 2017 infolge einer Hausdurchsuchung bekannt geworden, so ein Sprecher des Unternehmens. Der Konzern habe die Ermittlungen des Bundeskartellamtes "von Beginn an unterstützt und vollinhaltlich kooperiert".

"Ehemalige sowie die aktuellen Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG waren in diesen Sachverhalten weder involviert, noch hatten sie darüber Kenntnis", betonte man seitens der voestalpine. Im Rahmen der Aufarbeitung des Sachverhalts habe der Konzern bereits alle Verbandsmitgliedschaften auf ein notwendiges Maß reduziert und restriktive Regelungen für Teilnahme an Verbandssitzungen und -veranstaltungen festgelegt.

Das Unternehmen hat mehr Erfahrung mit Kartellverfahren, als ihm lieb ist. Abgesehen von dem Grobblechkartell hat die voestalpine für die Teilnahme an einem Schienenkartell 14,9 Mio. Euro plus Schadenswiedergutmachungen gezahlt. Die Rückstellung dafür hatte sich dabei ursprünglich auf 205 Mio. Euro belaufen. Für die Teilnahme an einem Spannstahlkartell wurden 7,5 Mio. Euro fällig. Straffrei ging das Unternehmen dank Kronzeugenregelung in einem Edelstahlkartell aus. Eingestellt wurde ein Verfahren wegen Beteiligung an einem Autokartell.

FRANKFURT (Dow Jones) / APA

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Bildquelle: thyssenkrupp AG,voestalpine AG

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