26.11.2013 13:33:31
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Deutsches Kartellamt stellt Verfahren gegen Amazon wegen Marketplace ein
Der Onlinehändler Amazon hat die Vorgaben des Bundeskartellamts bei der Preispolitik auf seinem sogenannten Marketplace erfüllt. Amazon habe die Preisparität endgültig aufgegeben, teilte das Bundeskartellamt mit. Daraufhin habe die Behörde das Verfahren gegen das Unternehmen eingestellt.
Der Knackpunkt in der Auseinandersetzung zwischen dem Internethändler und der Behörde war die Preispolitik auf dem Marketplace. Die Geschäftsbedingungen nahmen den Händlern das Recht, "ein über Amazon angebotenes Produkt an anderer Stelle im Internet preiswerter anzubieten", so hatte Kartellamtspräsident Andreas Mundt das Problem bereits Mitte Februar erläutert.
Das sei ein möglicher Verstoß gegen das allgemeine Kartellverbot, vor allem wenn durch diese Beschränkung der Wettbewerb zwischen verschiedenen Internet-Marktplätzen beschränkt werde. "Hierfür spricht einiges, da die Händler unter normalen Umständen ja ein Interesse haben, ihre Waren auf mehreren Marktplätzen im Internet anzubieten", sagte Mundt seinerzeit.
Amazon hatte zwar bereits im August 2013 angekündigt, die Preisparität im Marketplace aufzugeben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler auch schon entsprechend geändert, wie das Bundeskartellamt weiter mitteilte. Die Behörde habe die Maßnahmen beanstandet, da die Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte und eine Änderung der Vertragsbedingungen nur für einen Teil der Händler tatsächlich umgesetzt wurde.
Nun seien die Forderungen erfüllt. Durch eine Kooperation mit der britischen Wettbewerbsbehörde, Office of Fair Trading, im Rahmen des Netzwerks der Europäischen Wettbewerbsbehörden ECN sei eine EU-weite Aufgabe der Preisparität erreicht worden.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/mgo/chg
(END) Dow Jones Newswires
November 26, 2013 07:21 ET (12:21 GMT)
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