Erfolg für Umwelthilfe 27.02.2018 17:54:00

Bundesverwaltungsgericht ebnet Weg für Diesel-Fahrverbote - BMW-, Daimler-Aktien stabil, VW schwächer

Bundesverwaltungsgericht ebnet Weg für Diesel-Fahrverbote - BMW-, Daimler-Aktien stabil, VW schwächer

Die Leipziger Richter wiesen die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg an, Fahrverbote als Instrumente in die Luftreinhaltepläne für die Kommunen aufzunehmen. Die beiden Bundesländer wollten das verhindern, scheiterten aber mit ihrer Revision vor den höchsten deutschen Verwaltungsrichtern. Das Urteil hat Präzedenzcharakter für ganz Deutschland.

Es könnte bedeuten, dass die Bürgermeister in Städten mit hoher Stickoxidbelastung Dieselwagen zumindest zeitweise aussperren müssen, um die Luftqualität zu verbessern. Konkret wurden die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Düsseldorf und Stuttgart geprüft. Die örtlichen Verwaltungsgerichte waren der Meinung, dass Fahrverbote bereits möglich waren. Das Stuttgarter Gericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als "effektivste" Maßnahme bewertet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Diesel-Fahrverbote müssten "ernstlich geprüft" werden.

Dagegen waren Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg in Revision gegangen. Kommunen, Länder und Bundesregierung wollten Fahrverbote mit aller Macht verhindern. Das Urteil könnte das Vertrauen in den Dieselmotor schwer erschüttern. Laut Umweltbundesamt wurden vergangenes Jahr in 70 Städten hierzulande die Grenzwerte für giftige Stickoxide dauerhaft überschritten, in 20 davon erheblich. Hauptquelle für die schädlichen Gase sind die Auspuffe von Diesel-Pkw.

Urteil belastet Aktien deutscher Automobilhersteller kurzzeitig

Die Papiere der deutschen Automobilhersteller haben am Dienstagmittag nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten in deutschen Großstädten zunächst nachgegeben. BMW-Aktien behaupteten sich zuletzt und schlossen mit einem Abschlag von 0,06 Prozent bei 87,70 Euro. Die Daimler-Aktien konnten sich mit einem Plus von 0,20 Prozent auf 70,37 Euro in die Gewinnzone retten. Volkswagen-Vorzüge knickten um 0,89 Prozent auf 164,06 Euro ein.

"Ein für die Anleger überraschendes Votum ist die Entscheidung aber nicht", sagte ein Händler. Daher halte sich der Druck auf die Papiere bislang auch in Grenzen.

dpa-AFX Broker / Dow Jones

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