Warum Bitcoin als Wertspeicher in keinem diversifizierten Portfolio fehlen sollte. Jetzt lesen -w-
Nutzung der Kabel 18.07.2018 17:46:41

Deutsche Telekom soll höhere Entgelte rückwirkend einfordern dürfen

Deutsche Telekom soll höhere Entgelte rückwirkend einfordern dürfen

Das sieht eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes vor, die das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Von Vorleistungen spricht man zum Beispiel, wenn Telefonanbieter die Kabel der Deutschen Telekom mitnutzen, weil sie keine eigenen besitzen.

Die Telekom bekommt dafür und für weitere Vorleistungen von den Wettbewerbern Geld. Die Höhe dieser Entgelte legt regelmäßig die Bundesnetzagentur fest. Gegen diese Festlegungen können die Unternehmen gerichtlich vorgehen, was in der Regel auch geschieht, weil die Entgelte je nach Standpunkt als zu hoch oder zu niedrig angesehen werden.

In den Fällen, in denen die Telekom gerichtlich ein höheres Entgelt durchsetzen konnte, durfte sie dieses bislang nicht rückwirkend von den Wettbewerbern einfordern. Dies soll bei kleineren Unternehmen bis zu einer Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro auch weiterhin so bleiben. Erst darüber hinaus sollen die Wettbewerber rückwirkend zahlen müssen, so sieht es der Änderungsvorschlag des Kabinetts vor.

BERLIN/BONN (dpa-AFX)

Weitere Links:


Bildquelle: ricochet64 / Shutterstock.com,Tobias Steinert / Shutterstock.com,Johannes Flex / Shutterstock.com

Analysen zu Deutsche Telekom AGmehr Analysen

26.11.24 Deutsche Telekom Neutral UBS AG
25.11.24 Deutsche Telekom Overweight Barclays Capital
18.11.24 Deutsche Telekom Buy Goldman Sachs Group Inc.
15.11.24 Deutsche Telekom Overweight Barclays Capital
15.11.24 Deutsche Telekom Buy Deutsche Bank AG
Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

Deutsche Telekom AG 29,84 0,10% Deutsche Telekom AG