Deutsche Bank Aktie
WKN: 514000 / ISIN: DE0005140008
20.11.2013 16:08:32
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Deutsche Bank legt in Zinsskandal-Urteil Berufung ein
Von Ulrike Dauer
FRANKFURT--Die Deutsche Bank will ein gegen sie ergangenes Gerichtsurteil im Skandal um angebliche Zinsmanipulationen nicht auf sich beruhen lassen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte im September geurteilt, dass die Kündigungen von vier Mitarbeitern im Zusammenhang mit der internen Untersuchung der Affäre unzulässig gewesen seien. Dagegen habe das Institut Berufung eingelegt, sagte ein Sprecher der Bank am Mittwoch.
Das hessische Landesarbeitsgericht hat die Berufung am 15. November erhalten, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Eine Anhörung in der Sache werde aber frühestens im Juni kommenden Jahres stattfinden. Während des Berufungsverfahrens muss die Bank alle betroffenen Mitarbeiter weiter beschäftigen.
Die Deutsche Bank musste die Berufung nach deutschem Recht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt des schriftlichen Urteils einreichen. Sie hat danach vier weitere Wochen Zeit, um eine rechtliche Begründung der Berufung vorzulegen.
Die vier Mitarbeiter waren bei der Deutschen Bank zuständig für die Erhebung und Übermittlung von Daten an eine zentrale Stelle, bei der die internationalen Referenzzinssätze Libor und Euribor berechnet werden. Drei der Händler waren für die Übermittlung von Euribor zuständig, einer für Schweizer-Franken Libor.
Das Frankfurter Arbeitsgericht hatte ihre Kündigungen als unverhältnismäßig bewertet, weil die Bank zum Zeitpunkt der Geschäfte keine klaren Regeln oder Kontrollen gehabt habe, die für eine Trennung zwischen Zinssatz-Ermittlern und Händlern gesorgt hätten. Teils seien Zins-Ermittler sogar selbst als Händler aktiv gewesen. Die Deutsche Bank habe damit selbst einen "erheblichen Interessenkonflikt herbeigeführt".
Das Gericht ordnete nicht nur die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter an, sondern wies die Bank auch an, die ausstehenden Gehälter nachzuzahlen. Diese summieren sich auf fast zwei Millionen Euro.
Im Februar hatte die Deutsche Bank fünf Geldmarkt-Händler in Frankfurt suspendiert, bei denen nach einer internen Untersuchung möglicher Zinsmanipulationen Fehlverhalten vermutet wurde. Die Mitarbeiter wurden entlassen und ihre noch offenen Vergütungen einbehalten. Einer der fünf einigte sich mit der Bank, die anderen vier verklagten sie auf Wiedereinsetzung ihrer Verträge.
Neben diesen fünf Händlern hatte die Bank bereits 2011 zwei Händler suspendiert, die verdächtigt wurden, den Libor manipuliert zu haben.
Die Aufsichtsbehörden der Europäischen Union dürften noch im Dezember hohe Geldstrafen gegen sechs globale Banken für mutmaßlich versuchte Manipulation von Referenzzinssätzen verhängen, darunter auch die Deutsche Bank, wie eingeweihte Branchenvertreter dem Wall Street Journal Anfang November sagten.
Ein Sprecher der Deutschen Bank verwies in dem Zusammenhang auf den jüngsten Quartalsbericht des Instituts. In dem Ende Oktober veröffentlichten Bericht heißt es, die Deutsche Bank habe "von verschiedenen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden in Europa, Nordamerika und der Region Asien/Pazifik Auskunftsersuchen in Form von Subpoenas und Informationsanfragen im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Manipulation der Interbanken-Zinssätze erhalten".
Das Institut kooperiere mit den Behörden, die laufenden Untersuchungen könnten unter anderem hohe Geldstrafen für die Bank nach sich ziehen.
Seit Juni 2012 haben amerikanische und britische Behörden fünf Finanzdienstleister - Barclays, UBS, Royal Bank of Scotland, ICAP und Rabobank - mit Geldstrafen von über 3,5 Milliarden US-Dollar belegt.
Auf den Interbanken-Referenz-Zinssätzen basieren Verträge und Kredite im Wert von mehreren Billionen Euro.
Mitarbeit: David Enrich
Kontakt zur Autorin: ulrike.dauer@wsj.com
DJG/DJN/sha/bam
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November 20, 2013 09:36 ET (14:36 GMT)
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