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Stimmrechtsangaben korrekt? 05.12.2017 10:20:44

Deutsche BaFin untersucht wohl HNA-Einstieg bei Deutscher Bank

Wie die Süddeutschen Zeitung berichtete, untersucht die Wertpapieraufsicht, ob HNA korrekte Stimmrechtsangaben gemacht hat, als er sich im Frühjahr 2017 schrittweise bei der Deutschen Bank eingekauft hatte und mit 9,9 Prozent zum bedeutendsten Aktionär von Deutschlands größtem Geldhaus aufgestiegen ist.

Ein Sprecher von HNA sagte zu Dow Jones Newswires: "Die Stimmrechtsmitteilungen von HNA in Bezug auf die Deutsche Bank waren und sind korrekt. Darüber hinaus äußern wir uns grundsätzlich nicht zu unserem Austausch mit den Regulatoren." Eine BaFin-Sprecherin lehnte auf Anfrage eine Stellungnahme zu dem Bericht ab.

Die Schweizer Übernahmekommission hatte Ende November verfügt, die Angaben von HNA bei der Übernahme des Schweizer Airline-Caterers Gategroup im Mai 2016 seien "unwahr bzw. unvollständig" gewesen. Die Kontrolle von HNA liege in Wirklichkeit in den Händen von mehreren eng miteinander verbundenen Einzelaktionären um HNA-Gründer Chen Feng.

Die Entscheidung der Schweizer Behörde war laut Bericht Anlass für die BaFin, bei HNAs Stimmrechtsmitteilungen genauer hinzuschauen.

In Deutschland, wie in vielen anderen Ländern, müssen Aktionäre, sobald sie 3 Prozent an einem börsennotierten Unternehmen halten, per Stimmrechtsmitteilung angeben, welche Gesellschaften oder bedeutenden Einzelaktionäre dort das Sagen haben. Melden musste HNA daher die komplette Kette der Konzernstruktur.

Im Fokus der BaFin-Untersuchung steht laut Zeitung die Frage, ob HNA in der Mitteilung an die Aufsicht auch die Großaktionäre um HNA-Gründer Chen Feng hätte angeben müssen, da sie möglicherweise das Unternehmen beherrscht haben. So vermuten es die Schweizer.

Im schlimmsten Fall, falls die Angaben wissentlich gemacht wurden, droht laut Süddeutscher Zeitung ein sogenannter "Rechtsverlust" als Aktionär bei der Deutschen Bank. Das könnte bedeuten, dass HNA die letzte Dividende zurückzahlen muss. Auch deren Abstimmung auf der Hauptversammlung im Mai 2017 könnte für ungültig erklärt werden. Zudem ist ein Bußgeld durch die Bafin ist bei falschen Angaben möglich.

FRANKFURT (Dow Jones)

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