Verfahren ausgesetzt |
11.04.2019 10:43:41
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Datenschutz-Klage gegen Facebook: BGH wartet EuGH-Entscheidung ab
Die Verbraucherschützer haben Facebook wegen Spielen anderer Anbieter im "App-Zentrum" des Netzwerks verklagt. Zumindest in der Version von 2012 stimmten Nutzer mit ihrem Klick auf "Sofort spielen" automatisch der Übermittlung ihrer Daten an den Spielebetreiber zu. Sie berechtigten die Anwendungen auch, im eigenen Namen zu posten - "Statusmeldungen, Fotos und mehr", hieß es in einem Fall.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen war deswegen zunächst erfolgreich gegen Facebook vorgegangen. Das jüngste Urteil des Kammergerichts Berlin steht nun aber in Karlsruhe auf dem Prüfstand. Das Spiele-Center gibt es bis heute. Nach Auffassung von Facebook entspricht es nach Änderungen allen rechtlichen Anforderungen.
In dem Verfahren vor dem EuGH geht es um eine Klage der Verbraucherzentrale NRW, auch wegen Facebook. Gestritten wird um die Einbindung des Like-Buttons in einem Online-Shop. Die Frage, die das Oberlandesgericht Düsseldorf 2017 in Luxemburg vorgelegt hat, bezieht sich auf die damals geltende Datenschutz-Richtlinie. Inzwischen gilt in der EU die Datenschutz-Grundverordnung. Für den Karlsruher Fall ist auch die neue Rechtslage relevant. Wenn der EuGH sich dazu nicht von sich aus äußert, kann es daher passieren, dass der BGH auch noch eigene Fragen an die Luxemburger Kollegen richtet. (Az. I ZR 186/17)
/sem/DP/jha
KARLSRUHE (dpa-AFX)
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