Deutsche Wohnen Aktie
WKN DE: A0HN5C / ISIN: DE000A0HN5C6
Bußgeldbescheid |
05.11.2019 16:16:41
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Datenschützer erlassen Millionen-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen
Bereits im Juni 2017 sei festgestellt worden, dass das Unternehmen personenbezogene Daten von Mietern in einem Archivsystem gespeichert habe, bei dem nicht mehr erforderliche Daten gar nicht gelöscht werden konnten, erklärte die Behörde am Dienstag. Bis zu einer Untersuchung vor Ort im März dieses Jahres habe sich an dem Zustand trotz Aufforderung kaum etwas geändert. Der bereits am 30. Oktober erlassene Bußgeldbescheid sei noch nicht rechtskräftig. Deutsche Wohnen will den Bescheid gerichtlich prüfen lassen.
Politiker von SPD und Grünen begrüßten den Schritt. "Das Rekordbußgeld der Berliner Datenschutzbeauftragten ist eine angemessene Reaktion auf die erheblichen Datenschutzverstöße der unkontrollierten Sammlung von MieterInnendaten", sagte Sven Kohlmeier, Sprecher der SPD-Fraktion für Rechts- und Netzpolitik. Nach Auffassung von Stefan Ziller von der Grünen-Fraktion zeige das Bußgeld, "wie wirksam die Datenschutz-Grundverordnung ist".
"Die Vorwürfe beziehen sich auf die bereits abgelöste Datenarchivierungslösung des Unternehmens", teilte Deutsche Wohnen mit und betonte, dass "keinerlei Daten von Mietern datenschutzwidrig an unternehmensfremde Dritte gelangt" seien. Es seien "umfangreiche personelle und prozessuale Veränderungen eingeleitet worden".
Bei der Festsetzung der Höhe des Bußgelds sei für das Unternehmen nachteilig ausgelegt worden, dass es die beanstandete Archivstruktur bewusst angelegt und die betroffenen Daten über einen langen Zeitraum unzulässig verarbeitet habe, betonte die Datenschutzbehörde. Solchen "Datenfriedhöfen" begegneten die Datenschützer in ihrer Aufsichtspraxis "leider häufig", sagte die Berliner Beauftragte Maja Smoltczyk. Im vorliegenden Fall handele es sich um einen "eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes".
Neben der Sanktionierung des strukturellen Verstoßes verhängten die Datenschützer noch weitere Bußgelder zwischen 6000 und 17 000 Euro wegen unzulässiger Speicherung von personenbezogenen Daten von Mieterinnen und Mietern in 15 konkreten Fällen. Zur Berechnung der Höhe sei unter anderem der weltweit erzielte Vorjahresumsatz des Unternehmens herangezogen worden, hieß es. Die Deutsche Wohnen SE habe für 2018 einen Jahresumsatz von über einer Milliarde Euro erzielt, demnach könne das Bußgeld bis zu 28 Millionen Euro betragen.
Die Deutsche Wohnen ist eines der größten Immobilienunternehmen in Deutschland. Allein in Berlin verfügt das börsennotierte Unternehmen über einen Bestand von über 100 000 Wohnungen.
/gri/DP/edh
vBERLIN (dpa-AFX)

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