Rechtsrahmen |
05.04.2016 20:25:51
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Daimler sieht derzeitige Gesetze als gute Basis hin zum autonomen Fahren
Für die Antwort auf die Frage, wer bei einem Unfall mit einem automatisierten Fahrzeug hafte, seien deshalb keine neuen Gesetze notwendig, hieß es in der Mitteilung weiter. Bei derzeit verfügbaren teilautomatisierten Systemen, wie dem Spurwechselassistenten, liege die Verantwortung beim Fahrer, der im Ernstfall selbst eingreifen müsse. Neben dem Fahrer hafte zudem der Halter des Fahrzeugs. Der Automobilhersteller ist für Produktfehler verantwortlich zu machen.
Dieser Mix aus Fahrer-, Halter-, und Herstellerhaftung sei eine ausgewogene Risikoverteilung und zudem eine gute Basis für die nächsten Schritte des automatisierten Fahrens. Außerdem werde das voll autonome Fahren langfristig dazu führen, dass überhaupt erst weniger Unfälle passierten und damit die Zahl der Schadens- und Haftungsfälle auch deutlich zurückgehe, teilte der Konzern weiter mit.
Ganz ohne Änderungen der Gesetze wird es zukünftig jedoch auch nach Ansicht von Daimler nicht gehen. "Es sind aber Anpassungen bei den technischen Vorschriften und für das autonome Fahren der Zukunft notwendig", schränkte Jungo Brüngger ein. Man begleite deshalb die technische Entwicklung unter rechtlichen, ethischen und Datenschutz-Gesichtspunkten, sagte die Juristin weiter.
BMW-Entwicklungsvorstand Klaus Fröhlich hatte sich auf der Elektronikmesse CES in Las Vegas zu Beginn des Jahres sorgenvoller gezeigt. BMW werde selbstfahrende Autos nicht anbieten, solange keine klaren Haftungsregeln für die neue Technik bestünden, sagte der Manager damals. Zwar lasse sich die Zahl der Toten und Verletzten im Straßenverkehr durch autonom fahrende Autos seiner Einschätzung nach um rund 80 bis 90 Prozent reduzieren, sagte Fröhlich. Die verbleibenden Unfälle bedeuteten nach dem aktuellen Stand der Gesetze aber ein großes Haftungsrisiko für die Autohersteller.
Insbesondere in den USA sei die Gefahr von Klagen groß. Fröhlich forderte deshalb, eindeutige Anforderungen an die Autopilot-Technik festzulegen. Halten Autohersteller den damit beschriebenen Stand der Technik ein, sollten den Unternehmen nach Ansicht von Fröhlich keine Schadensersatzforderungen drohen.
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