29.12.2020 17:52:00
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Corona - Hotelier mit Klage wegen Betriebsunterbrechung erfolgreich
Der Hotelier hatte die Allianz Versicherung geklagt, bei der er vor Jahren eine derartige Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hatte, hieß es. Der Anwalt des Hoteliers machte den Unterbrechungsschaden im Zusammenhang mit der COVID-19-Gesetzgebung geltend. Um das Verfahren abzukürzen, habe das Gericht die Forderung des Hoteliers zunächst auf den Anspruchsgrund beschränkt. "Dadurch wurde ein langwieriges Verfahren über die Höhe des Unterbrechungsschadens vorerst hintangehalten", so die EAS. Das Gericht habe nunmehr ausgesprochen, dass der Hotelier seine Forderung zu Recht stellt. Sämtliche Einwendungen der Versicherung seien verworfen worden.
Rechtsanwalt Hans-Jörg Vogl hielt die Wahrscheinlichkeit, dass das nicht rechtskräftige Urteil in der Instanz hält, für sehr groß: "Nach unserem Dafürhalten können Hoteliers, die eine sogenannte Seuchen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgeschlossen haben, im Falle eines Prozesses mit Optimismus in die Zukunft blicken. Mit einigen Versicherungen ist es uns übrigens zusätzlich gelungen, einen tragfähigen Vergleich herbeizuführen". Versicherungsunternehmen würden bei Betriebsunterbrechungsversicherungen oft taktieren und Versicherte mit niedrigen Summen abspeisen, kritisierte indes EAS-Vorstand Manfred Rädler.
(Schluss) ede/kan
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