Datenschutz-Bedenken |
05.06.2018 16:55:41
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Continental verbietet WhatsApp und Snapchat auf Dienst-Handys
Continental kritisierte, die Anwendungen wälzten die Verantwortung auf die Nutzer ab. Um die neue EU-Datenschutzverordnung zu befolgen, müssten WhatsApp-Nutzer von jeder Person im Adressbuch einzeln die Zustimmung zum Teilen ihrer Daten einholen. Dies sei im Alltag "nicht ausreichend zuverlässig und damit praktisch untauglich". Die Regelung zum Verbot der Messenger-Apps könne aber aufgehoben werden, wenn die Anbieter eine unbedenkliche Nutzung "im Sinne des Datenschutzes schon in der Grundeinstellung" ermöglichten.
Bedenken im Zusammenhang mit dem Hochladen von Kontaktdaten in Chat-Apps wurden schon seit längerer Zeit angesprochen. WhatsApp löste das Problem zuletzt so: Nutzer bestätigen mit der Zustimmung zu den aktuellen Nutzungsbedingungen, dass sie die Kontakt-Informationen "im Einklang mit geltenden Gesetzen" zur Verfügung stellen. Das kann man so verstehen, dass WhatsApp davon ausgeht, dass die Nutzer selbst die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten eingeholt haben.
"Wir halten es nicht für akzeptabel, die Erfüllung von Gesetzen zum Datenschutz einseitig auf die Nutzer zu übertragen", sagte Conti-Chef Elmar Degenhart. Der Konzern setze auf sichere Alternativen. Im Fall von WhatsApp und Snapchat kann laut Continental der Zugriff auf das Adressbuch nicht eingeschränkt werden - die entsprechenden Datenschutzrisiken wolle das Unternehmen nicht tragen. Auch sollten Beschäftigte und Geschäftspartner geschützt werden.
Der hannoversche Arbeitsrechtler Max Wittig erklärte, es handele sich um eine unternehmerische Entscheidung, eine Firma könne festlegen, wie Dienst-Handys verwendet werden. Danach müssten die Arbeitnehmer sich richten - selbst wenn bestimmt würde, nur per Post zu arbeiten.
Diverse andere Unternehmen in Deutschland handhaben es ähnlich wie Continental. Bei Volkswagen ist die dienstliche Nutzung solcher Chat-Apps nicht vorgesehen, dafür gibt es eine eigene Messenger-App. BMW-Mitarbeiter dürften auf Diensthandys nur vom Unternehmen freigegebene Apps nutzen, und Dienste wie WhatsApp oder Snapchat gehörten aus Datenschutzgründen nicht dazu, sagte ein Sprecher. Auch beim Versicherer Allianz sind solche Chat-Apps nicht zugelassen.
Die Deutsche Bank habe die Nutzung von SMS, WhatsApp und anderen Messenger-Diensten auf Dienst-Handys seit Januar 2017 untersagt, sagte ein Sprecher. Grund seien die Dokumentationspflichten für Banken. Auch die Commerzbank erklärte, WhatsApp sei für geschäftliche Kommunikation nicht zugelassen. Beim Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hieß es: "Bereits seit der Einführung dienstlicher Smartphones sperren wir technisch den Zugriff auf die Kontakte für alle Apps auf Grund von Sicherheits- und Datenschutzbedenken."
Bei einigen Unternehmen sind die Chat-Apps dagegen für die private Nutzung erlaubt - etwa bei der Lufthansa. Die Trennung sei technisch möglich, betonte ein Sprecher: "Dienstliche Kontakte werden ausschließlich im geschützten Bereich des Gerätes gespeichert und können nicht von den Social Media Apps verwendet werden."
Auch bei Siemens ist es grundsätzlich gestattet, WhatsApp und Snapchat auf dem Diensthandy zu nutzen, allerdings ausschließlich zu privaten Zwecken, wie ein Sprecher sagte. Dienstliche Informationen dürften dabei nicht ausgetauscht werden. Mitarbeiter müssten zudem sicherstellen, dass vertrauliche Daten nicht ins Adressbuch kommen. Darin dürften zudem ausschließlich Kontaktinformationen von Personen gespeichert werden, die zustimmen, diese auch mit WhatsApp zu teilen.
Bei TUI sei WhatsApp eins von mehreren Werkzeugen zur Kommunikation "sowohl mit den Gästen als auch zwischen Mitarbeitern und mit Partnern innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen", hieß es. "Wir beobachten die Diskussion, allerdings glauben wir nicht, dass die EU und die Politik ein sehr beliebtes Kommunikationsinstrument, das von Millionen von Menschen weltweit genutzt wird, verbieten möchten."
Gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung, die seit dem 25. Mai greift, müssen Verbraucher unter anderem darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt - und dem zustimmen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen./tst/DP/she
HANNOVER (dpa-AFX)
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