09.09.2015 18:07:46

CDU-Fraktionsvize erwartet keine Wunder von Risikokapital-Gesetz

   Von Christian Grimm

   BERLIN (Dow Jones)--Die Große Koalition will die Deutschen zur Gründernation machen und die Hürden für Startups niederreißen. Doch das von der Bundesregierung versprochene Gesetz für Risiko-Investoren, den Business Angels, wird nach Meinung von CDU-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus keine Wunder bewirken.

   "Meinen sie, dass durch ein Venture-Capital-Gesetz Milliarden kommen? Ich halte das für einen Irrglauben", antwortete Brinkhaus am Mittwoch auf Nachfrage zum Stand des Gesetzgebungsprozesses. Für ihn haben die fehlenden Investitionen weniger mit fehlenden Steueranreizen zu tun. Brinkhaus sieht die Aufgabe der Finanzierung eher bei den Banken, die mehr Fonds für Wagniskapital auflegen sollten.

   Regierung will zwei Knackpunkte beseitigen

   Das Business-Angel-Gesetz soll nach den Wünschen der Startup-Branche zwei Lücken schließen. Beseitigt werden sollen erstens die wegfallenden Verlustvorträge, wenn ein Wagniskapitalgeber bei einer Firma mit mehr als 25 Prozent einsteigt. Verlustvorträge können beim Finanzamt mit künftigen Gewinnen verrechnet werden, senken also die Steuerlast. Ein Startup schreibt in den ersten Jahren in der Regel immer rote Zahlen, deshalb ist der Erhalt der Verlustvorträge für Investoren wichtig.

   Brinkhaus macht der Gründerszene aber nicht viel Hoffnung auf den großen Wurf. "Das sitzen wir nicht irgendwo frei im Raum", sagte der gelernte Steuerberater bei der Veranstaltung des Bankenverbandes BDB. Die europäische Gesetzgebung erlaube nur begrenzten Spielraum bei der Besserstellung von Wagniskapitalgebern.

   CDU-Experte unzufrieden mit dem Entwurf des CDU-Ministeriums

   Die zweite Lücke, die die Bundesregierung füllen will, betrifft die Besteuerung von Streudividenden. Das CDU geführte Bundesfinanzministerium hat hier einen ersten Entwurf vorgelegt, den der CDU-Abgeordnete Brinkhaus "unglücklich" nennt. Für Business Angels plant Finanzminister Wolfgang Schäuble zwar Ausnahmen, die gehen den Startups aber nicht weit genug. Veräußern Investoren ihren Anteil, sollen nach den Plänen aus dem Hause Schäuble maximal 30 Prozent des Anschaffungswertes gegen die Steuerlast gerechnet werden können. Das hält beispielsweise der Startup Bundesverband für zu wenig und spricht von einem Anti-Angel-Gesetz.

   Seit Anfang 2013 liegen Dividenden aus Beteiligungen von unter 10 Prozent an anderen Firmen der vollen Belastung mit der Körperschaftsteuer. Vorher gab es in Deutschland eine Freistellung von 95 Prozent.

   Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

   DJG/chg/jhe

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   September 09, 2015 11:37 ET (15:37 GMT)

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